Hallo.
Ich hoffe, mir kann jemand eine Frage beantworten, die mich schon länger beschäftigt, wozu ich aber selbst nie eine Antwort gefunden habe. Sie ist eher theoretisch, da uns -sollte der Fall eintreten- sicher eine Lösung einfallen würde.
Ich habe 2 Kinder (4J+1J), eines davon war 2017 schwer und lange krank. Ich war noch in Elternzeit, also hat keinen AG interessiert, wo ich bin.
Im Februar 2018 beginne ich wieder zu arbeiten. Sollte ein Kind wieder krank werden, müsste mein AG mich ja bis zu 20Tage für das Kalenderjahr 'freistellen'/unbezahlt beurlauben und ich bekäme Kinderkrankengeld von der KK. Für meinen Mann gilt das Gleiche.
Was passiert aber, wenn ich insgesamt mehr als 20Tage mit dem Kind/den Kindern zu Hause bleiben muss (und ich mir die Tage des Partners nicht übertragen lasse)?
MUSS der AG mich freistellen? Kann er es ablehnen? (Geld von der KK gibt's natürlich nicht mehr.)
Wie ist es mit KH-Aufenthalten des Kindes mit mir als Begleitung (zählen ja nicht in die 20Tage rein)? MUSS der AG meine Abwesenheit hinnehmen oder kann er was dagegen sagen?
"Normalen" Urlaub kann ich als Lehrer nicht einfach außerhalb der Ferien nehmen.
Wäre schön, wenn jmd eine Antwort hätte, gern mit §-Angabe.
Euch alles Gute und beste Gesundheit für 2018!
Kindkranktage alle - rechtliche Frage
Hallo.
Wenn dein Ag unbezahlt freistellt kannst du dir die tage vom mann auch übertragen lassen. Ist ja genau das gleiche wie wenn du Kind krank machst.
Ich musste damals meinen Urlaub nehmen.
Wenn das mit dem Urlaub nicht geht bleibt nur selber krank sein.
LG
Huhu,
Ich hab nur 7 Tage pro Kind, bis maximal 24 Tage im Jahr.
Musste jetzt als mein 2jähriger krank war letzte Woche Urlaub und zeitausgleich nehmen,da meine 7 Tage für ihn schon verbraucht waren
Hallo,
für eine sichere Auskunft wäre es sicher gut zu wissen, ob du verbeamtet oder angestellt als Lehrer bist. Dazu wo sind die Kinder versichert und wie seit ihr, Mann und du krankenversichert.
LG Reina
Bin Angestellte.
Alle gesetzlich versichert (AOK), die Kinder über mich.
Hi,
warum Tage des Partners übertragen lassen?
Das sind die Gesamttage und nicht pro Elternteil.
Wenn ihr getrennt seid, und du somit alleinerziehend, kannst du für beide Kinder bis zu 50 Tage bekommen. Aber das zählt für beide Kids und nicht pro Partner.
Wenn die Kids womöglich noch privat krankenversichert sind, könnt ihr sogar Pech haben, dass es gar nichts gibt,
Ansonsten unbezahlten Urlaub, Überstunden nehmen, andere Betreuung suchen, etc.
lg
lisa
Wieso Gesamt Tage, sie hat 20 bei 2 Kindern und kann mit Zustimmung des Ag noch 20 vom Mann übertragen lassen.
das heisst, jeder Partner hat die zuständigen 10 Tage pro Kind?
Ich dachte immer die zehn Tage "pro Kind" zählen.
Die 20 Tage gelten nicht, wenn du verbeamtet bist.
Ich habe als verbeamtete Lehrerin in B.W. weniger Tage zur Verfügung - habe aber noch keine gebraucht. Mein Chef ist bei Kind krank sehr kulant, da ich im Höchstfall 1-2 Tage im Jahr daheim bleibe deswegen. Gesundende Kinder werden von meinem Mann oder den Grosseltern betreut, dann gehe ich mal früher oder tausche Stunden.
Bei lebensbedrohlicher Erkrankung des Kindes wird m.E. ein Elternteil mitnkrank geschrieben.
So allgemein stimmt es natürlich mal wieder nicht, da Beamtenrecht Ländersache ist. Somit ist das total verschieden, zumal viele Bundesländer inzwischen auch bei Beamten die 10 Tage je Kind gewähren (unter einer bestimmten Einkommensgrenze) und das ist dann natürlich sogar besser als Kinderkrankengeld.
Nein, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wird man als Elternteil nicht automatisch krankgeschrieben. Aber natürlich gehen due meistenelternteile in diesem Fall zum Arzt und lassen sich krank schreiben, da arbeitsunfähig.
Du hast immer den Anspruch unbezahlt freigestellt zu werden, ist hier gut erklärt:
http://klostermann-schneider.de/sonderfaelle-iv-erkranktes-kind/
Danke. Dieser Link hat mir sehr geholfen.
Das Leistungsverweigerungsrecht gilt vermutlich auch, wenn das Kind (derzeit 1J.) stationär behandelt wird und ich als Begleitperson mit aufgenommen werde, oder?
Gibt es im Falle des langen KH-Aufenthaltes eine Grenze (Tage), bis wohin die KK den Lohnausfall (tw.) übernimmt?
Da musst du mal die KK fragen, aber bei uns hatte sie keine Grenze genannt.
Hallo!
Wenn es keine andere Möglichkeit zur Betreuung gibt, dann kannst Du Dich jederzeit unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Ggf. brauchst Du einen Nachweis von der Kita, dass die das Kind nicht betreuen konnten.
Wenn Du bei ernsteren Sachen nervlich stark angegriffen bist oder Dich bei einer Erkältung mitangesteckt hast, kannst Du Dich natürlich auch selbst krankschreiben lassen.