Bekomme ich eine Lohnsteuererklärung nach 1 Jahr MuSch und Elternzeit nach kurzfristigm ALG I-Bezug?

Guten Tag,

ich bin verheiratet, Mutter von 2 Kindern und sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2017, wobei ich folgendes Problem habe:
Mein Arbeitsvertrag lief im November 2016 aus. Hochschwanger habe ich keine neue Stelle angetreten, sodass ich vom 1.12.16 bis 30.12.16 ALG-I-Empfängerin war. Am 31.12.16 begann mein Mutterschutz, mein zweites Kind wurde dann im Januar geboren und ich war mit ihm 1 komplettes Jahr in Elternzeit. Muss ich bei einer Zusammenveranlagung unserer Lohnsteuererklärung (mein Mann ist voll berufstätig) für mich auch die Anlage N ausfüllen? Und wenn ja, wo bekomme ich die elekt. Lohnsteuerbescheinigung her? Im gesamten Jahr 2017 hatte ich ja keinen Arbeitgeber, jedoch Aufwendungen für Bewerbungen und eine Fachzeitschrift.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichem Gruß!
die mammah

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Wenn du nicht gearbeitet hast, kannst du keine Anlage N ausfüllen.

Du muss allerdings die Progressionseinkünfte angeben, die in 2017 gezahlt wurden. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Einen Zuschuss vom Arbeitgeber gab es dann ja nicht. ALG I wurde darunter fallen, aber das war dann ja schon ausgelaufen. Und Elterngeld.

Einzutragen ist das im Mantelbogen.

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Hallo,

da Du keinen Arbeitgeber hattest, wirst Du auch keine Lohnsteuerbescheinigung (Jahresabrechnung) bekommen.

Werbungskosten darfst Du aber trotzdem angeben. Notfalls als Verlustvortrag auf die nächsten Jahre.

Liebe Grüße Andrea

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Hallo Andrea,
vielen Dank für Deine rasche Antwort.
Da ich "nur" zwei Bewerbungen im vergangenen Jahr vorbereitet habe sind meine Bewerbungskosten jetzt nicht enorm und alles würde bei weitem nicht den steuerlichen Freibetrag überschreiten. Von einem "Verlustvortrag" habe ich noch nichts gehört. Heißt dass, das ich meine Ausgaben erst im nächsten Jahr in der Anlage N angebe und jetzt die Anlage N weglasse?

Vielen Dank und liebe Grüße,
mammahh

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Hallo

Wenn Du Werbungskosten geltend machen willst, musst Du eine Anlage N ausfüllen und darin die Kosten für Bewerbung und Fachzeitschrift angeben. Wenn Du mangels Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung, musst Du 0,00 Euro an Bruttoeinkommen, Lohnsteuer und Soli angeben. Deine Werbungskosten werden dann als negative Einkünfte berücksichtigt, das Elterngeld erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, mit dem euer gemeinsames Einkommen besteuert wird.

LG