Elterngeld Antrag -> Bezugszeitraum auf Arbeitgeberbescheinigung

Hi,

Meine Kleine ist am 22.12.2017 geboren und ich habe nach der Mutterschutzfrist vom 01.03.2018 bis 21.12.2019 Elternzeit beantragt.

ELterngeld wollte ich für die ersten 12 Lebensmonate also vom 22.12.2017 bis 21.12.2018 beantragen.

Das Lohnbüro besteht drauf, dass der Bezugszeitraum auf der Arbeitgeberbescheinigung unter Ziffer 4.1 01.03.2018 bis 21.12.2019 lauten muss, was eigentlich der Zeitraum für die Elternzeit ist.

Ich meine aber, dass der Bezugszeitraum für das Elterngeld 22.12.2017 bis 21.12.2018 heißen muss.

Was meint ihr?

LG

Ratusca

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Jo geht ab Tag der Geburt 12 lebebsmonate.

Die Abrechnungsnachweis brauchst von Dezember 16 bis November 17 für das Elterngeld.

Du musst Elternzeit vom Tag der Geburt an deinem Arbeitgeber einreichen also 22.12 bis 21.12.18.

Der Mutterschutz ist egal wird mit in die 2 ersten lebensmonate reingerechnet.
Er muss bis 1.3.18 noch sein AG Teil zahlen.

https://www.elterngeld.net/elternzeit.html
Viele Grüße Namcy

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„Du musst Elternzeit vom Tag der Geburt an deinem Arbeitgeber einreichen also 22.12 bis 21.12.18.“

Bitte erst informieren, bevor du etwas falsches schreibst!!

Die TE hat natürlich Recht mit den Daten ihrer Elternzeit!

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Wieso redet denn das Lohnbüro beim Elterngeld mit?

Die sollen sich mal richtig informieren. Elterngeld beginnt mit dem Tag der Geburt.

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Warum müssen die überhaupt den Bezugszeitraum angeben?

Du hast natürlich Recht mit deinen Daten.