Schenkung Immobilie Reaktion

Guten Abend,

Gibt es eigentlich eine rechtliche Möglichkeit, bei einer Schenkung zu Lebzeiten zu regieren, wenn es auf die Quasienterbung eines Geschwisters hinausläuft. Die ganze Geschichte ist zu kompliziert. Fakt ist, wir haben durch Zufall herausgefunden, dass die Immobilie übertragen wurde und nehmen nun an, dass die Erbansprüche meines Mannes verhindert werden sollen. Wir haben Kontakt mit den Schwiegereltern, nicht innig, aber auch nicht auf Hass ausgelegt. Man trifft sich zu Geburtstagen und mit den Enkeln fahren sie eine Woche im Jahr zu ihrer Hütte am See... nur um zu zeigen, dass wir definitiv nicht total verstritten sind. Wir waren schon etwas überrascht, das mit uns gar nicht gesprochen wurde, vor allem, da es hier um einen riesen Betrag geht. Uns ist klar, jeder kann mit seinem Vermögen machen was er will, aber wie würdet ihr nun reagieren. Es ist nur ein kurzer Überblick, die Geschichte ist komplizierter durch Patchwork, aber der Fakt Enterbung steht wie er steht... was kann, sollte man (nicht) machen? Danke d

8

Ich finde es immer wieder traurig dass, nur weil man per Gesetz vllt nicht „leer“ bei einem Todesfall ausgehen soll, die Verwandtschaft schon den Besitz hochrechnet und überlegt was bei einem Todesfall alles abfallen könnte. Wenn meine Eltern mir nichts/ wenig vererben wollten, dann wäre das so. Es handelt sich ja nicht um meinen Besitz und demnach finde ich den Gedanken „was steht mir zu“ ein wenig eigenartig. Vllt spreche ich ja nur für mich, aber mich erinnert es immer ein wenig an Aasgeier, die um ihre Beute herumsitzen und darauf warten einen Happen abzubekommen...

10

Sehr schön ausgedrückt.
Wennich solche Kinder hätte, würde ich alles verkaufen und mir ein schönes Leben machen, bis kein Geld mehr da ist zum vererben.

11

Bin absolut deiner Meinung. Kann diese "was-steht-mir-zu"-Einstellung obwohl die Eltern noch leben, überhaupt nicht verstehen. #aerger

weitere Kommentare laden
1

Da könnt ihr gar nichts machen.
Dein Mann kann seine Eltern drauf ansprechen, aber das wird nichts an der Schenkung ändern.

2

Meines Wissens ist es nicht so einfach - zum einen kommt hier wahrscheinlich noch Schenkungssteuer ins Spiel und zum anderen gibt es irgendwas mit 10 Jahren und Gleichbehandlung - ich bin mir nicht mehr sicher aber theoretisch hätte dir ein Ausgleich zugestanden bzw kannst du den innerhslb der 10 Jahre (ab der Schenkung) bei Todesfall einklagen - irgendwas war da! Ich würde einen Anwalt befragen!

7

Schenkungssteuer bei Kindern fällt erst ab 400000 Euro an.
Bei anderen Verwanten kommt es auf den Grad an.

3

Google mal nach 'Ausgleichspflicht Schenkung'. Dat is was komplizierter...
Prinzipiell könnt ihr jetzt erstmal gar nix machen - wem die Schwiegereltern was schenken, ist ihre Sache. Ausserdem weisst Du doch gar nicht, was in dem Schenkungsvertrag steht: Könnte ja sein, das sie Nießbrauchsrecht, Pflicht zur Pflege mit der Schenkung verbinden.
Ausserdem könnte es sein, das noch irgendwo andere Werte versteckt sind, die Dein Mann erben soll.
Und da all' diese Auskünfte erst im tatsächlichen Erbfall erteilt werden (sofern die Schwiegereltern damit nicht freiwillig rausrücken) könnt ihr jetzt gar nix machen.

Du sprichst von Patchwork: Das kann alles nochmal komplizierter machen.

Grüsse
BiDi

4

Bei mir war es so, dass bei der Schenkung einer Immobilie an das Kind, der Ehepartner mit einbezogen werden musste. Er bekam als Erbausgleich ein Wohnrecht. Und er musste auch beim Notar unterschreiben, dass er damit einverstanden ist.
Da dein Mann bei dieser Schenkung übergangen wurde, könnt ihr doch im Grundbuchamt nachfragen, was alles im Vertrag steht, oder mit den Schwiegereltern reden. Vielleicht bekommt dein Mann ja einen Ausgleich. Nachfragen ist besser als frustriert zu sein.

5

Hallo,

so wie du das ganze beschrieben hast, handelt es sich bei dieser Schenkung um ein vorweggenommenes Erbe, mit dieser Maßnahme erreicht man zu Lebzeiten eine Reduzierung der Steuerlast. Der Gesetzgeber hat allerdings dafür gesorgt, dass übrige Erben nicht um ihren Pflichtteil gebracht werden, und hat daher die 10 Jahresfrist und den Pflichtteilsergänzungsanspruch eingeführt. Die 10 Jahresfrist entfällt sogar wenn es sich bei dem Beschnkten um den Ehepartner handelt oder mit der Schenkung ein Nießbrauch oder Wohnrecht verbunden ist.

Also sollte der Halbbruder/Halbschwester deines Mannes die Immobilie mit einer solchen Belastung geschenkt worden sein hat dein Mann durchaus im Erbfall Anspruch auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Zur Zeit kann er gar nichts machen...

Ich finde es immer wieder schade, dass einige Familien nicht in der Lage sind darüber offen zu sprechen... wenn der Erbfall eintritt ist es dafür zu spät und die Geschwister zerstreiten sich dann völlig. Ich frage mich immer wieder, ob die Eltern, dass wirklich gewollt haben, dass Geschwister zum Teil nie wieder miteinander reden.

Ich hoffe ihr könnt das noch zu Lebzeiten deiner Schwiegereltern friedlich klären...

15

Danke für diese Antwort. Ich hoffe auch, dass mein Mann den Mut findet, die Sache noch einmal anzusprechen. Ich habe weiter unten noch einmal genaueres geschrieben. Er hatte den Versuch schon mal gestartet, würden aber im Nachhinein betrachtet angelogen. Die Vergiftung des Geschwisterverhätnisses steht leider jetzt schon im Raum, da der Halbbruder uns auch nichts gesagt hat, obwohl er ein ganz normales Verhältnis zu meinem Mann hat. Wir sehen uns gerade in der Situation, wenn wir nicht nachfragen, stimmen wir der Enterbung zu (ohne je zu Erfahren, warum wir das verdient haben), wenn wir nachfragen, sehen wir wie die geldgeilen Verwandten aus. Mir wäre es ehrlich manchmal auch lieber, die Immobilie würde verkauft und dann das Geld durch meine Schiegereltern verprasst, aber sie wohnen ja noch in dem Haus (haben also wahrscheinlich Nießbrauchsrecht). Danke erst einmal für die Rückmeldung. D

27

Du schreibst, der Bruder deines Mannes ist ein Halbbruder.

Welcher Elternteil ist denn der gemeinsame? Und von wem kommt das Haus, das verschenkt wurde?

Davon würde ich es an Stelle deines Mannes abhängig machen, ob ich das Thema anspreche oder nicht.

6

Hallo

Denke nicht. Sie könnten genauso gut das Haus verkaufen und das Geld verprassen. Dann gibt es auch nichts zu erben. Man hat keinen Aspruch darauf, das Eigentum bleibt damit an erbt.

An wen wurde denn geschenkt?

16

Diese Lösung wäre ehrlich gesagt auch einfacher für uns. D

23

Dann kann es euch doch egal sein, oder nicht? Wie sie das Geld „verprassen“ geht doch niemanden was an?

9

Hallo,

Woher wisst ihr dass es eine Schenkung war? Und keine Gegenleistung dafür kommt?

Lg

12

Hallo,

ich kenne Eure Hintergründe nicht, bei mir wäre es ähnlich gewesen. Meine Oma kann ihr Haus nicht mehr bewohnen, geplant hatte sie immer, ich übernehme es, ich bin sogar Allein-Erbin per Testament, ABER meine Mutter hat Anspruch auf den Pflichtteil, sprich, ich müsste sie auszahlen, falls meine Oma keine 10 Jahre nach der Schenkung mehr lebt. Ich kümmere mich um meine Oma, meine Mutter sich nur einen Dreck um sie. Das Haus wird nun verkauft und Oma verprasst das Geld dann.
Ich finde es furchtbar, wenn zu Lebzeiten schon die Familie in den Startlöchern steht und das Erbe aufteilt und nicht respektieren kann, daß der, noch lebende, Erblasser andere Pläne hat. Ich, an Eurer Stelle, würde überhaupt nicht reagieren, ihr seht Euch kaum, habt aber große Ansprüche, das passt nicht.

LG