Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen, wie sich das verhält, wenn man nach der Elternzeit keinen Kitaplatz findet und / oder Job? Steht einem da ALG zu? Und wann müsste man es beantragen? Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit. Ich frage für meine Bekannte. Ihr Vertrag ist in der SS ausgelaufen und somit kann sie nicht zurück:( Sie möchte gerne arbeiten, aber man hört oft, ohne Vertrag keinen Kitaplatz und ohne Zusage der Kita keine Zusagen beim Arbeitgeber.
Bitte rein infohalber antworten. Und bevor jetzt welche feindlich werden , sie möchte arbeiten und es ist rein informativ falls es nicht klappt wie sie sich bemüht, ob einem da Unterstützung zusteht.
Danke für Antworten.
Geld nach Elternzeit
Nein.. wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht dann bekommt sie kein ALG.
Aber wenn sie rechtzeitig (also direkt nach geburt) ihren Kita Platz angemeldet hat kann sie den Platz einklagen.. ggf zahlt man ihr dann den gehaltsausfall. Da gibt es aber gefühlt 100 Gründe warum das dann doxh nicht bezahlt wird..da wird man geduldig kämpfen müssen.
Ich kenne viele die keinen Platz bekommen haben zum wunschtermin.. wir müssen auch eine gewisse Zeit überbrücken.
Das hat sie nicht, da sie noch umgezogen ist. Sie hat jetzt noch 1 Jahr Elternzeit und kümmert sich gerade . Danke für deine Antwort. Wieviel Zeit müsst ihr überbrücken?
Man kann nicht überall direkt nach der Geburt anmelden.
Hallo,
ich bin in ähnlicher Situation.
Ich würde Deiner Freundin empfehlen, einen Betreuungsplatz schnellstmöglich zu suchen, bei uns geht das über ein Onlineportal - ich habe z. B. mein Kind in der zweiten Lebenswoche dort registriert und für alle verfügbaren Kitas angemeldet, trotzdem wollten die meisten Einrichtungen noch persönliche Gespräche, das habe ich dann bei den von mir bevorzugten Kitas gemacht. Vier Monate vor Ende des Elterngeldes habe ich mich arbeitslos gemeldet und habe nahtlos mein ALG 1 bewilligt bekommen, das war eine große Sorge von mir, dieses nicht bewilligt zu bekommen, weil ich eben keinen Kita-Platz hatte. Ich musste beim Arbeitsamt Betreuungsplatz nicht nachweisen, das scheint aber in jeder Stadt anders zu sein.
Nachdem ich ca. sechs Wochen arbeitslos war, haben wir unerwartet einen Kita-Platz bekommen, nach der Eingewöhnung werde ich mich verstärkt bewerben. Hätten wir den Platz nicht zufällig bekommen, so hätte ich eine Betreuungsmöglichkeit einklagen müssen, denn in unserer Stadt werden arbeitslose Frauen nachrangig mit Kita-Plätzen versorgt, ohnehin fehlen sehr viele Plätze. Für die Klage auf einen Betreuungsplatz braucht man erstmal keinen Anwalt. Deiner Freundin würde ich raten, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden und ausserdem schon jetzt einen Betreuungsplatz zu suchen, das kann ja auch eine Tagesmutter sein. Das kann etwas dauern, wir haben jetzt ein Jahr auf den Kita-Platz gewartet und hatten eben riesen Glück.
Ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Liebe Grüße
Hallo, also ich kann mal erzählen sie es beimir so war.
Ich hatte auch einen befristeten Arbeitsvertrag der in der Elternzeit abgelaufen ist. Und auch ich hatte nach dem Elterngeld Bezug keinen Betreuungsplatz.
Ich habe dann im vorletzten Monat des Elterngeld BezügeS ALG 2 beantragt.
Dieses wurde auch schnell und ohne wenn und aber Bewilligt.
Dadruch war ich dann auch nahtlos Krankenversichert mit meiner Tochter.
So lange deine Freundin keine Betreuung hat kann si ALG2 beantragen. ALG1 bekommt man nur wenn man auch Arbeiten kann/ eine Betreuung hat.
Nach 3 Monaten habe ich dann eine Tagesmutter gefunden und gehe wieder Arbeiten.
WIchtig ist, das man bei der suche nach einer Betreuung am Ball bleibt dann findet man auch etwas über kurz oder lang.
Lg Sunny
Danke
Hallo
Zuersteinmal ist der KV für die 2 zuständig. Wenn er nicht zahlen kann wegen zu geringem Einkommen, dann kann sie staatliche Unterstützung beantragen.
LG
Es ist nicht ganz klar, ob es hier um ALG 1 oder 2 geht.
ALG 1 hat nichts mit dem Kindesvater zu tun und ist eine Versicherungsleistung, die jedem Arbeitslosen zusteht, der die Voraussetzungen erfüllt. Es reißt sich wohl keiner drum, derartige Leistungen zu beantragen, aber wenn es zeitweise nicht anders geht, ist es halt so. Schlimm und schwierig genug, sich aus der Elternzeit heraus neu bewerben zu müssen.
Da sie keine Betreuung hat, kann sie kein ALG I beantragen und müsste AlG II beantragen.
Bevor es das gibt, ist der KV zuständig, sofern Leistungsfähig!
Das der KV bei ALG I nicht zuständig ist, weiiß ich auch.
Lass dir mal hier keinen Mist erzählen. Natürlich steht ihr das zu! Sofern sie aus ihrer früheren Tätigkeit einen Anspruch hat, kann und sollte sie natürlich ALG I beantragen!
Für wie viele Stunden (mindestens 15 müssen es sein pro Woche) und zu welchen Zeiten, ist doch egal. Und wer dann das Kind betreut (Mann, Oma etc.). steht auf einem anderen Blatt!
Also: natürlich zum Arbeitsamt gehen und beantragen. Und zwar rechtzeitig.
Hier hat man das Gefühl, dass es verboten ist, ALG zu beantragen. Als ginge es aus eurer Tasche persönlich ab!
Danke für deine Antwort.
Was für eine unqualifizierte Antwort.
Natürlich ist die Voraussetzung für ALG I die gesicherte Kinderbetreuung. Hier muss das sogar nachgewiesen werden.
WIe lange war sie beschäftigt dort?