Lohnfortzahlung beschäftigungsverbot bei Lohnerhöhung

Ihr lieben.
Ich gehe ab 1.3. für 9 Monate als elternzeitvertretung in eine höhere Position in der ich mehr verdiene.
Im Falle einer Schwangerschaft käme ich direkt mit Bekanntgabe ins Beschäftigungsverbot.

Jetzt meine Frage.
Bekomm ich dann das alte Gehalt oder das neue?
Die Stelle ist befristet für die Zeit bis die Kollegin aus Elternzeit wieder kommt. Voraussichtlich 9 Monate.
Dann würde ich wieder in meine alte Position zurück gehen mit meinem alten Gehalt.

Vlt hat ja jemand Ahnung?

Laut mutterschutzgedetz hab ich gelesen das das höhere Gehalt gezahlt werden muss wenn die Erhöhung nicht vorrübergehend ist.
Bei mir wäre es ja aber vorübergehende.

Ansonsten liest man ja Such das das Gehalt den Durchschnitt der letzten drei Gehälter vor schwangerschaftseintritt ausmacht. Wenn ich jetzt direkt schwanger wäre hätte ich dann quasi von der Lohnerhöhung ja nix.

Vllt hat jemand schon ähnliches durch.
Würde mich über Infos sehr freuen!

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Bist du schon schwanger?
Ich denke du solltest die Zeit abwarten und sehen was dann passiert.
Arbeitsrechtlich kenn ich mich nicht genau aus für diese Situation.

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Ich weiß es nicht. Bin heut ES+18. Trau mich nicht zu testen 🙈
War es auf jeden Fall nicht als ich mich für die Stelle beworben hatte.

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Eigentlich bekommt man Lohnerhöhungen für gute Arbeit in der Vergangenheit.
Du bekommst sie nun für etwas das du noch tun musst.
Ich würde das geld gar nicht haben wollen, wenn ich unmittelbar nach Antritt der vetretungsposition ss in ein BV gehen würde.

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... schließlich muss dein AG dann die eigentliche Elternzeitvertretung finanzieren (also dich) plus noch deine Vertretung...
Da hätte ich persönlich ein schlechtes Gewissen.

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Wie kommst du darauf, dass sie finanziert werden muss?!?

DAs trägt ja die U2.

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Eigentlich solltest du dich fragen, welche Möglichkeiten das MuSchG hergibt, dass du trotz eventueller Schwangerschaft noch deinem AG eine gewisse Arbeitsleistung erbringen kannst. Denn die Absicht des neuen Mutterschutzrechts ist die Weiterbeschäftigung ohne Gefährdung, und BVs sollen nur in unvermeidbaren Ausnamefällen ausgesprochen werden.

So wie die Frage gestellt ist, muss dein AG einem leid tun. Das sehe ich auch so wie die Vorschreiberin.

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Mich interessiert es einfach nur. Weil ich dazu noch nirgends Infos gefunden habe.

Wie gesagt. Ich weiß gar nicht ob ich schwanger bin.
Wir versuchen es bereits recht lange, und ich dachte mir, als ich von der Stellenausschreibungen gelesen habe, das ich mich dann jetzt einfach mal auf was anderes konzentriere als aufs schwanger werden, und habe mich beworben.
Sollte es jetzt im letzten Zyklus doch geklappt haben freu ich mich natürlich, bin aber auch traurig das ich die Stelle, auf die ich mich sehr freu, nicht lange ausüben kann.
Aber ändern kann ich es ja dann auch nicht mehr.

Ich will meinen Arbeitgeber nicht ausnehmen.
Ich wollte mich einfach nur für den Fall der Fälle informieren.

Und bei uns kommt man um bv nicht drum rum da wir im Gefahrenbereich arbeiten.
Ist bei der letzten Schwangerschaft so gewesen und ist bei allen anderen Schwangeren bei uns auch so.