Beschäftigungsverbot im Außendienst

Guten Morgen,

ich bin Angestellte im Außendienst und in der 15.Woche schwanger. Zwischen der achten und 13. Woche hatte ich viel mit Übelkeit und Kreislaufproblemen zu kämpfen und war im Zuge dessen insgesamt zweieinhalb Wochen krank geschrieben (nicht am Stück).
In dieser Zeit hat meine Krankenkasse meinem FA bereits geschrieben er solle überprüfen ob ein BV vorliegt.
Damit setzte sich eine Maschinerie in Gang die mich in den Wahnsinn treibt.
Es kam raus dass mein Chef mich nicht beim Gewerbeaufsichtsamt als schwanger gemeldet hatte (in der Zwischenzeit immer noch nicht), die wiederum baten meinen Chef mich zum Betriebsarzt zu schicken (hatten wir bis dahin auch keinen).
Lange Rede kurzer Sinn: Der betriebsarzt sagte mir ich dürfte dienstlich keinen Kilometer mehr fahren wofür es drei Gründe gibt.
1.darf ich nicht alleine unterwegs sein
2.erhöht die immer gleiche Fußhaltung den Druck auf den Bauchraum
3.sind die permanenten Erschütterungen auf der Straße nicht förderlich.
Nachdem ich dies meinem Chef mitgeteilt habe hat dieser einen Anwalt kontaktiert der festgelegt hat dass ich vier Stunden täglich Auto fahren darf und halt die restlichen vier Stunden normal arbeiten.
Ich hab das nun erstmal so akzeptiert aber es lässt mir dennoch keine Ruhe.
Wenn diese Gefahr nicht reell ist möchte ich nicht ins BV weil ich meinen Job echt mag und mir nicht vorstellen kann ein halbes Jahr zu Hause zu sitzen. Wenn aber tatsächlich eine Gefahr für mein Baby besteht ist mir natürlich alles andere egal.
Was würdet ihr tun? Nochmal hinsticheln oder jetzt einfach weiter arbeiten bis irgendwas "passiert"?

Danke fürs Lesen und eure Meinungen!

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Das mit dem Außendienst stimmt, ist glaube ich aber erst ab dem 5. Monat dann total tabu.

Aber gib die Rückmeldung ans Gewerbeaufsichtsamt weiter, die kümmern sich dann.

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Durch die Änderungen des MuschG ab 1.1.2018 wird die Gefährdungsanalyse spezifischer für die reellen Gefahren gemacht.
"Allgemein ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für Sie und Ihr
Kind unverantwortbare Gefährdungen auszuschließen. Eine Gefährdung
ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit
einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden
Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist.
Wie im Arbeitsschutz versteht man unter Gefährdung die Möglichkeit
einer Gesundheitsbeeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen
an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit."
Für dich würde der Passus mit den Beförderungsmitteln zutreffen:
Hier ist zu prüfen ob denn bei der Streckenführung und deinem Gesundheitszustand eine Gefährdung durch den Aussendienst gegeben ist. Eventuell jetzt noch nicht aber später. Die Abschätzung eines höheren Unfallsrisiko und auch die Fussbelastung muss individuell erfolgen.

Hier der aktuelle Leitfaden: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b87a5363865637dd3bf2dd6e8ec87e0/mutterschutzgesetz-data.pdf Insbesondere der Passus zu den Tätigkeiten auf Beförderungsmitteln wurde "entschärft" und nicht mehr generell angewendet.
Hast du Probleme und Schmerzen durch die Tätigkeit kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden und dann greift auch die Regelung der Umsetzung und Zuweisung nicht gefährdenter Arbeiten.

Hier noch eine gute Ausarbeitung zu diesem Thema nach altem Gesetzesstand: http://arbeitsschutzverwaltung.brandenburg.de/media_fast/4055/haeufige_fragen_mutterschutz.pdf -> Siehe Punkt 11 In welchen Fällen gilt ein Beschäftigungsverbot auf Beförderungsmitteln?

Zur Abstimmung und Absicherung des AG kann jederzeit die Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz (meist das Gewerbeaufsichtsamt) hinzugezogen werden. Diese haben auch eine beratende und unterstützende Funktion um Rechtssicherheit herzustellen.

Die Krankenkasssen haben eigentlich damit nicht viel zu tun, misschen sich aber gerne ein wenn die Gefahr besteht das du ins Krankengeld fallen könnstest und schauen ob sie dich oder den AG dazu bewegen können ein BV zu geben da der Lohnersatz dann aus der Umlagenkasse kommt.

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Dein Arbeitgeber muss dich dazu aufklären, was für dich rund um das Thema Mutterschutz wichtig ist. Dazu gibt es auch eine gesonderte „Broschüre“ oder „Merkblatt“, da steht alles wichtig drin.
Leider finde ich das durch Google nicht.

Die Richtlinie, die für berufskraftfahrer etc, gelten sind auf Außendienstler nur bedingt anwendbar, weil der hin ja in der Regel weniger aus Autofahren als aus der jeweiligen Tätigkeit vor Ort besteht. Nur ab einer bestimmten Fahrzeit wird es problematisch.

Nun per se zu sagen, das fahren auf Straße, durch eventuelles ruckeln und Erschütterung gefährlich ist man n8chtnicht alleine fahren dürfte, davon höre ich zum ersten Mal.

Ich muss aber sagen, dass ich persönlich noch keine Außendienstlern kennengelernt haben die bis zum Mutterschutz tatsächlich noch unterwegs war.

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Menno, dieser Fall ist aber auch richtig schief gelaufen.

Dieser Betriebsarzt sollte eine Schulung besuchen, bevor er solche Gutachten vom Stapel läßt.

1. Es ist nicht verboten alleine unterwegs zu sein, warum auch?
2. Du steht ja nicht ständig voll auf der Bremse.
3. Die Straßen sind hier nicht so löchrig, dass das etwas ausmachen würde, und der Dienstwagen ist gefedert.

Das neue Mutterschutzrecht schreibt vor, dass Tätigkeiten auf Beförderungsmitteln in jedem Fall einzeln zu prüfen sind. Wenn es dir nichts ausmacht, kannst du aus meiner Sicht weiterarbeiten.

Was ich machen würde: füllt die Gefährdungsbeurteilung aus, macht die Kreuze da wo ihr es für richtig haltet, gebt an, dass die tägliche reine Fahrtzeit nicht mehr als 4 Std. beträgt und schickt die Schwangerschaftsmitteilung an die Behörde. Und dann einfach nicht mehr rückfragen.

Die Einmischung der Krankenkasse war frech, das hätten sie ohnehin nicht tun dürfen.

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Erst einmal vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
Das anstrengende an der ganzen Sache ist einfach dass jeder was anderes sagt und keiner bereit ist mir dann mal irgendwas schriftlich zu geben.
Und wie gesagt solange diese Gefahr nicht "reell" ist würde ich auch gar nicht mehr nachbohren, aber die Worte des Betriebsarztes hallen halt immer noch nach.

Dass mein Chef mich aufklären muss weiß ich aber was soll ich denn machen wenn sowas einfach nicht stattfindet? Ich denk die Firma selbst ist wahrscheinlich auch ein bisschen überfordert mit mir als Schwangere Angestellte :)

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Ach ja und wegen der Sache mit dem alleine unterwegs sein. Dabei geht es wohl darum dass ich unter Umständen nicht mehr in der Lage sein könnte Hilfe zu holen wenn ich welche brauche weil ich halt grad mit 140km/h unterwegs bin.

Und natürlich steh ich nicht permanent auf der Bremse, aber - ich hab nach dieser Aussage - mal drauf geachtet, der rechte Fuß hat tatsächlich fast permanent die gleiche Position. Dass das Auswirkungen auf das Baby haben könnte übersteigt halt meine Vorstellungskraft.

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Du solltest dich nicht vom Betriebsarzt so kirre machen lassen sondern das ganze mal ganz logisch betrachten.

Viele fahren jeden Tag stundenlang zu Arbeit. Deswegen Schaden sie ja ihren Babys nicht.
Oder würdest du künftig auf private Autofahrten auch verzichten ?

Das ganze Mutterschutzgesetz ist zum Teil übertrieben.

Wieso sollte es meinem Kind schaden, wenn ich sonntags arbeite ?
Samstags ist alles gut, sonntags eine Gefahr fürs Kind?

Alleine 10 std in Urlaub fahren ist ok, dienstlich 2 std Auto fahren ist nicht erlaubt weil man alleine im Auto sitzt ?

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Ja, ich stimme dir da vollkommen zu nur klang das alles schon sehr schlüssig.
Ich denke ich werde so lange es mir gut geht ganz normal arbeiten gehen und früher oder später kommt entweder der Mutterschutz oder der Moment wo der Bauch so riesig ist dass nix mehr geht :-D
Ich war froh als die Übelkeit nachgelassen hat und ich langsam wieder zu nem normalen Menschen wurde und nun stellen die mich alle hin als wäre ich krank.