Hallo zusammen!!!
Bin von der ProFamilia zur Arbeitsagentur geschickt worden um oben genanntes zu beantragen. Erst wollten sie mich weg schicken, von wegen als Studentin bekommst du hier gar nichts...mittlerweile weiss ich aber dass der Mehrbedarf eine Ausnahme ist, ALG II würde ich nicht bekommen, will ich aber auch gar nicht, ich bekomme ja Bafög. Als sie das endlich begriffen hatten,dass es mir nur um den Mehrbedarf geht meinten sie, dass ich den kompletten Antrag auf ALG II mit allen Extrablättern( Vermögen der mit im Haushalt lebenden Mutter, Grundstücke der Eltern...) ausfüllen müsste. Kann das für 50 € im Monat echt deren Ernst sein? Da wusste auch keiner richtig bescheid, jeder musste erstmal seinen Chef anrufen...sehr seltsam. Hat jemand das schon hinter sich gebracht und weiss, was man wirklich ausfüllen muss???
Vielen Dank im Voraus
LG,Jenny
Mehrbedarf für schwangere Studentin mit Bafög-NERV!!!
Ja, musst du. Denn die müssen ja überprüfen ob du nicht irgendwo her Geld bekommst von dem du eigentlich leben könntest und du den Mehrbedarf evtl. gar nicht benötigst.
Aber es kann jawol nicht sein, dass meine Eltern zum Beispiel irgendwas verkaufen müssen, damit ich mit 27 Jahren das Geld nehmen kann und nicht die 50 € von Amt.
Es scheint zumindest deren Ernst zu sein. Muss aber auch wirklich sein. Aber: Wenn Dein Kind da ist, kann es sein, dass dieses auch Ansprüche hat, also ist so ein Rundumantrag erst mal besser.
Ich sehe, Du bist 27, also bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft, Deine Eltern bleiben mit Ihren Einkünften etc. pp. erst mal außen vor. Man nimmt allerdings im Rahmen der sog. Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) an, dass Du Unterstützung durch die Eltern erhältst. Da hilft dieses Zusatzblatt:
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/Zusatzblatt_7.pdf
Darin erklären Du und Deine Eltern, inwieweit sie Dir Unterstützung zukommen lassen. In der Regel ist damit gut und es wird nicht weiter geprüft, wenn die Angaben nachvollziehbar sind.
Problem ist, dass im Moment bei den mit im Haushalt der Eltern lebenden Hilfesuchenden 'ne Menge Umstrukturierungen und neue Regelungen gelten (alelrdings bei den unter 25jährigen). Hinzu kommt, dass Du ein ziemlicher Sonderfall bist. Daher wahrscheinlich auch das Tohuwabohu und die Nachfragerei bei Deiner ARGE.
Näheres dazu auch hier:
http://www.my-sozialberatung.de/files/9__SGB__II__100406__pdf.pdf
ab Seite 7 des .pdf
Huhu Jenny
ich bin auch ne studierende Mama. Also, du wirst diesen Bogen ausfüllen müssen. Wenn du dich beurlauben lässt, dann kriegst du keinen Bafög mehr, dafür aber Hartz 4. Das ist dann solange bis du nicht mehr beuraubt bist. Ich glaube, dass du auch keine Studiengebühren zahlen musst, wenn du beurlaubt bist, kannst aber Prüfungen und Seminare an der Uni machen.
Beurlauben lassen kannst du dich schon im Semester, wo du SS bist (zumindest in Bayern)...
Wenn du noch Fragen hast, nur zu.
Ansonsten ne schöne SS und so ein Antrag der geht schon zum Ausfüllen...
LG minalein.
Wenn man vom Studium beurlaubt ist, kann man keine Pruefungen machen.
Kathy
Lies dich mal hier durch. Vielleicht hilft dir das ja etwas weiter, was dir so zustehen könnte:
http://www.studis-online.de/Studieren/studieren_mit_kind.php
http://www.studis-online.de/StudInfo/Glossar/ALG_II-Sozialhilfe.php
http://www.studis-online.de/StudInfo/wohngeld.php
ein kleiner hinweis - der im gesetzt bereits steht und von den werdenden müttern die alleinstehen komischerweise geflissentlich übersehen wird oder ignoriert - sogar von fachstutierten...:
der erzeuger ist verpflichtet mehrbedarf und ggf. unterhaltszahlungen bereits IN der ss an die werdende mutter zuzahlen...
So sehr übersehen oder gar ignoriert wird das gar nicht von den "fachstutierten". Da sich aber solche "Lieber Kindsvater, bitte unterstütze doch Deine schwangere Kindsmutter schon mal."-Fälle im Einzelfall bis weit nach der Niederkunft hinziehen können, kann der Staat da schon mal einspringen. Hinzu kommt - der Kindsvater muss leistungsfähig sein. Und: Nicht nur die allein stehende Studentin hat Anspruch auf den Mehrbedarf.