Erbrecht - wer weiß was?

Hallo!

Mein Schwiegervater ist vor 2 Wochen verstorben. Nun hat mein Mann vorgestern auf dessen Konto gesehen, dass seine Lebensgefährtin sich während seines Krankenhausaufenthalts sehr großzügig von Schwiegervaters Konto bedient hat. Es geht um mehrere Überweisungen in 4stelliger Höhe, viele Barauszahlungen/Überweisungen in 3stelliger Höhe und Allerlei kleinere Beträge, wie das Laden des Telefonguthabens in Höhe von 50 € oder Taxifahrten.
Da mein Schwiegervater schwer krank war (Bauchspeicheldrüsenkrebs) und während all dieser Zahlungen nachweislich im Krankenhaus, bei einigen bereits sogar tot war, kann er weder das Geld selbst ausgegeben noch angewiesen/abgehoben haben.
Das Testament weist meinen Mann als alleinigen Erben aus.
Sie muss auch noch im Besitz diverser Unterlagen sowie des 2. Autoschlüssels sein.
Habt ihr Tipps für uns? Was können wir tun? Ich dachte, sie soll uns erst erklären für was sie all diese "Unkosten" und "Auslagen" hatte, denn das ist der Verwendungszweck einiger Überweisungen.
Durfte sie das überhaupt, auch wenn sie Zugang zu dem Online-Konto hatte/beschaffen konnte?
Haben wir eine Chance, das Geld, dass immerhin die 10.000 € deutlich übersteigt, wieder zu bekommen?

Gerade jetzt ist es ein wirklich schlimmer Zeitpunkt für einen Rechtsreit. Oder sollten wir uns doch besser anwaltlich beraten lassen?

Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen, Vorschläge und Wissen.

Viele Grüße!

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Ich versuche mal menschlich zu antworten.

Waren die beiden lange zusammen?
Haben Sie in einem Haus / einer Wohnung gelebt?
Hatte jeder von jedem Zugang zum Konto?
Hatte sie sich immer um den Schwiegervater gekümmert?

Wenn die Fragen mit lange / ja / ja / ja beantwortet werden können, würde ich sie mit ins Boot holen bei der Sache mit dem Testament. Vielleicht möchte sie in der Wohnung bleiben, vielleicht möchte sie ein paar persönliche Sachen von ihm behalten?

Ansonsten ein - bitte ruhiges ! - klärendes Gespräch führen und zwar dein Mann mit ihr - ohne dich. Es war ein Vater.

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Sie waren ca 3 Jahre zusammen. Sie hat eine eigene Wohnung.

Von der Diagnose bis zum Tod vergingen ca 6 Monate, von denen er 4 im Altenheim/Krankenhaus war. Und zwar auf ihren Wunsch hin über 1,5 Stunden Autofahrt von uns entfernt. So dass mein Mann nicht mehr rechtzeitig vor dem Tod seines Vaters im Krankenhaus sein konnte.

Sie kann gerne Erinnerungsstücke von ihm behalten/bekommen. Abgesehen von einer fast Neumöblierung ihrer Wohnung abgesehen, die wir ihr mitnichten nehmen wollen.
Aber es ist sehr unverständlich für uns, dass eine Person nach dem Tod des geliebten Partners als erstes nach Hause fährt und sich 8000 Euro "Unkosten" auf das eigene Konto überweist.

Und ja, wir wollen natürlich erst ein ruhiges Gespräch führen. Allerdings werde ich, sollte mein Mann es wünschen, dabei sein. Immerhin ist es sein Vater der vertorben ist und entsprechend geht es ihm.

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Zuerst würde ich sämtliche Kontovollmachten widerrufen. Das kann der Erbe machen.

Danach würde ich zum Anwalt (Fachanwalt für Erbrecht) gehen. Dieser kann Euch rechtsichere Auskunft geben, als irgendwelche anonymen Forumsmitglieder.

Gibt es ein Testament, wonach die Lebensgefährtin erbt. Oder seid ihr die Erben?

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Steht doch oben, ihr Mann ist Alleinerbe laut Testament!

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Das Konto haben wir bereits gesperrt. Obwohl nicht mehr viel darauf ist.

Von einer Testamentsänderung wissen wir nichts, somit ist unser Kenntnisstand, dass mein Mann Alleinerbe ist.

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Es ist immer schwierig, wenn eine nicht verwandte Person die (oft jahrelange) Pflege übernommen hat und dann Verwandte (die sich nicht gekümmert haben) das alleinige Erbe beanspruchen.
Nicht dass ich das für gut halte, dass man sich am Konto eines Todkranken oder Toten bedient, keinesfalls. Aber andersherum sind doch 10.000 Euro nichts gegen die Lasten, die sie zu tragen hatte und hat. Wenn sie die Lebensgefährtin war (über wie lange Zeit), und ihr steht aus dem Nachlaß nichts zu, ist das auch gefühlt nicht gerade fair. Wären sie verheiratet gewesen, hätte sie die Hälfte von allem.

Natürlich müßt ihr euch anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt berechnet nach Streitwert. Das wird dann ordentlich was kosten.

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Es geht uns ja gar nicht darum, dass sie nichts bekommen soll.
Ihr Verhalten ist für unser Empfinden jedoch sehr unangemessen.
Wir kennen sie auch erst, seit Schwiegervater im Krankenhaus war. Sie hielt es auch selten, meist nur auf Rückfrage für nötig, den einzigen Sohn über den Krankenstand seines Vaters zu informieren. Wir mussten die Ärzte bitten uns zusätzlich zu informieren.

Über die Beziehung und die Pflege meines Schwiegervater schrieb ich oben etwas.

Und weil wir aber mitfühlend sind und auch wissen, dass 3 Jahre immerhin 3 Jahre sind, wollen wir es am liebsten ohne Anwalt klären. Aber wenn sie etwas bekommt, was mein Schwiegervater nicht (!) veranlasst hat, dann wären wir gerne vorher darüber informiert.

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Hallo,

soweit ich weiß geht mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen an die Erben. Entscheidend ist also der genaue Todeszeitpunkt und das Testament.

Ist dein Mann laut Testament/gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe, dann hätte seine Lebensgefährtin nach seinem Tod nichts mehr mit seinem Vermögen anstellen dürfen. Man kann ja nachweisen, wann der Todeszeitpunkt und wann die Kontobewegungen waren.


Viele Grüße,
lilavogel

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Richtig. Dann muss sie alles zurückgeben/zahlen.

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Damit hast du nun aber verdammt viel "angenommen".
Dein ganzes Konstrukt fällt auseinander, wenn die Lebensgefährtin eine transmortale Vollmacht besaß. Dass sie eine Vollmacht besaß, ist ja klar. Unklar ist nur, ob die Vollmacht eine transmortale Wirkung hat oder nicht. Die Bank weiß das sehr genau.

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Hallo,
also eigentlich kann es durchaus sein, dass Unkosten oder Auslagen in dieser Höhe entstehen. Und da sie ja offenbar in seinem Umfeld die Vertrauensperson und Bezugsperson war, hat sich mit Sicherheit wirklich JEDER an sie gewendet, wenn es etwas zu bezahlen gab. Umsonst wird sie ja auch keine Kontovollmacht gehabt haben.
So, nun überlege ich mir mal, was ich so an Ausgaben hatte wegen meinen Krankenhausaufenthalten. Die meisten Zimmer hatten Telefon, aber ja, da kauft man Telefonguthaben beim Krankenhaus für. Ich sehe die Telefonguthaben also als absolut legitim. Was soll der arme Mann im Krankenhaus machen? Durchgängig nix? Über die Telefonkarte wird in den meisten Krankenhäusern auch der Fernseher freigeschaltet. So, dann kamen Rechnungen vom Krankenhaus - ja, man zahlt ja als armer Kassenpatient 10€/Tag. Hier hat der Vater also auch den Höchstbetrag erreicht. Vielleicht wollte der Vater auch mal eine Zeitung aus der Cafeteria o.ä.? Und schon brauchte er Bargeld. Vielleicht wollte der Vater auch irgendeine Zusatzleistung im Krankenhaus? Immerhin war es ja sein Geld.
Bevor ich also der Lebensgefährtin irgendetwas unterstellen würde bei diesen Minibeträgen, würde ich hier ein nettes Gespräch anfangen und mich erstmal bedanken, dass sie für den Vater da war. Ja, ich würde fragen wie es mit der finanziellen Seite aussieht. Ich würde auch eine Aufstellung der Ausgaben verlangen....aber freundlich und eher in der Richtung, ob sie noch weitere Auslagen hatte.
Und ja, du darfst ruhig die Belege fordern, da du eine Abrechnung für das Konto machen musst. Nur den "Rest" kann dein Mann ja erben und nur darauf zahlt er (eventuell) Steuern.

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Wir wissen nicht, ob sie eine Vollmacht hat. Sie zeigt uns keine, behauptet es nur.

Fast niemand kannte die LG meines Schwiegervaters, daher hat sich auch fast niemand an sie gewandt.

Das Geld ging auf ihr Mobiltelefon, durch die Nummer im Verwendungszweck leicht ersichtlich. Er hat ein eigenes Telefon. Und es ist auch fraglich, wie viel und mit wem ein Mensch mit Krebs im Endstation unter Morphin am Telefon plaudert. Evensobist fraglich, was ein so kranker Mensch innerhalb von knapp 4 Wochen für 1200 € Bargeld kauft.

Krankenhauskosten und Pflegekoaten wurden regelmäßig vom Konto abgebucht.

Wenn alles mit rechten Dingen lief, warum hat sie dann nicht die Rechnungen von seinem Konto bezahlt, sondern immer wieder Überweisungen auf ihr Konto gemacht?
Warum zeigt sie uns keine Vollmacht, wenn es den eine gibt?

Wir unterstellen nichts, wundern uns aber schon und hätten gerne eine Erklärung.

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Die Vollmacht hat die Bank und nicht sie, wenn es denn eine gibt. Das muss vor dem Bankangestellten von Beiden unterschrieben werden. Ich habe soetwas vor ewiger Zeit mit meinem Mann gemacht, weil wir getrennte Konten haben.

Ich kann dir nur mal eine Geschichte erzählen, die in meiner Familie passiert ist...das ist eben die andere Seite.
Der Großonkel meiner Mutter war relativ jung Witwer geworden und hatte das Glück mit ca. 50 Jahren nochmal eine Frau (ebenfalls Witwe) zu treffen. Die Beiden heirateten nie, hatten bis zu ihrem Tod keine gemeinsame Wohnung, verbrachten aber ungelogen jeden Tag miteinander. Sie lebten ca. 15 Jahre glücklich zusammen. Von der eigenen Familie hatten sie sich losgesagt. Beide waren nicht gerade Millionäre, aber sie waren auch nicht arm. Er hatte keine Kinder, aber Geschwister, die ihn beerbt hätten - sie hatte Kinder. Ich habe die engsten Familienmitglieder nie kennengelernt. Sie waren nicht mal auf der Beerdigung. Die Frau wurde am Ende ihres Lebens ein Pflegefall. Er wollte sich gern um sie kümmern, aber der Sohn verbot das. Der Sohn wurde der gesetzliche Betreuer und schickte seine Mutter ins Pflegeheim. Danach räumte er die Wohnung aus und machte ihren Schmuck zu Geld. Einige Monate später starb die Mutter und das kam alles raus - gab viel Ärger wegen Veruntreuung. Einige Jahre später starb dann auch der Mann.

Weißt du, niemand aus der engsten Familie kannte den jeweiligen Lebensgefährten - ja, man hat sogar ein Verbot ausgesprochen, damit die Beiden sich nicht mehr sehen durften. Aber das heißt nicht, dass die Beiden sich nicht kannten.

Versucht herauszufinden was passiert ist. Mehr könnt ihr nicht tun. 3 Jahre sind eine ganze Menge Zeit.

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Wer hat die Beerdigung bezahlt?

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Wir

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Okay. Dann ab zu Anwalt. Er klärt euch auf und hilft bei den weiteren schritten. inen Sturm im Wasserglas kann niemand von euch gebrauchen.

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Das ist schon eine krasse Sache. Sie hat deinen Schwiegervater bestohlen, als er hilflos im Krankenhaus lag und dann deinen Mann, als der Vater tot war.

Ich würde sie genau einmal darauf ansprechen, alle Unterlagen, den Autoschlüssel und das Geld abzüglich ihrer nachweislichen Auslagen (sie muss dazu Belege vorlegen) und wenn nicht innerhalb einer Woche alles da ist, zur Polizei gehen und Anzeige wegen Unterschlagung stellen.

Das Geld nach seinem Tod muss sie ohne Wenn und Aber komplett zurückgeben.

Für die Rückforderung des Geldes muss dein Mann zum Anwalt.

Zur Beerdigung wäre sie ausdrücklich nicht erwünscht.

Lasst euch das so nicht gefallen!

Feingefühl ist bei Familie angesagt, das ist sie aber nicht.

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>>Feingefühl ist bei Familie angesagt, das ist sie aber nicht.<<

Du hast aber schon mitbekommen, dass sie die Lebensgefährtin und nicht eine wildfremde, war oder?

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Da er sie uns nie vorstellte, ist sie für uns schon eine Fremde. Deshalb fällt uns das Vertrauen in sie auch schwer. Zumal es auch alles keinen guten Eindruck vermittelt.

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Hey...
Vielleicht wendest du dich mal an das Forum 123recht. Dort sind sehr viele Personen mit Fachwissen unterwegs. Denn dein Fall könnte kompliziert werden und es fehlen einige wichtige Informationen, die benötigt werden, um dir zu helfen. Die Leute da könne dir genau sagen, was du alles machen musst und welche Schritte jetzt notwendig sind.

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Ich geh da mal gucken.
Dankeschön!

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Lass dir von der Bank eine Aufstellung machen, welche Guthaben am Todestag vorhanden waren und gleiche das ab.
Gleichzeitig kann die Bank dir sagen, welche Vollmachten ausgestellt wurden.
Wenn du dann der Meinung bist, dass die LG widerrechtlich nach dem Tod des Vaters Geld abgehoben hat (was mich wundern würde, denn Banken frieren in aller Regel Konten ein, bis klar ist, wer Erbe ist), kannst du gegen die LG vorgehen.

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Die Banken müssen aber erstmal vom Tod den Kotoinhabers wissen, bevor sie es einfrieren!

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Hallo,

mein Schwiegervater ist an einem Samstag verstorben. Mein Mann und seine Schwester haben umgehend die Scheckkarten sperren lassen (SV hatte Karten inkl. Vollmachten an seine Putzfrauen ausgeben lassen) und er hatte 7!!!! verschiedene Testamente verfasst. Montags standen wir alle dann schon vor der Bankfiliale um den weiteren ablauf zu besprechen. da stellte sich dann raus dass versucht worden ist am Wochenende Gelder abzuheben von dem Konto! Allerdings hatte SV "vergessen" dass es ein bereits eröffnetes Testament (Berliner Testament) gab von meiner Schwiegermutter (die war zu dem Zeitpunkt schon 9 Jahre verstorben) und aus dem Grund durften keine weiteren Testamente erstellt werden (wusste er auch) aber die Putzfrauen waren der Meinung: sie wären Alleinerben (und hatten sich uns allen gegenüber auch so aufgeführt)..... den Zahn hat ihnen der Rechtsanwalt meines Mannes und meiner Schwägerin ganz schnell gezogen. Die Abwicklung des Erbes hat bestimmt 3 Monate gedauert aber da keiner auf das Erbe angewiesen war, gab es eben auch keinen Zeitdruck.
Ihr müsst euch unbedingt an einen Anwalt wenden, der wird euch helfen und eure Rechte durchsetzen. Keine Angst, so teuer wird es nicht.

LG

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