Hallo zusammen,
mein ALG 1 läuft demnächst aus. Das Arbeitsamt hat mich an das Jobcenter verwiesen um ALG 2 zu beantragen für die Zeit danach. Das Jobcenter hat mich wieder weggeschickt weil ich keinen Anspruch auf ALG 2 habe. Mein Freund hat einem Job und wir haben ein Eigenheim. Hat jemand einen Rat für mich? Gibt es noch eine Behörde an die ich mich wenden kann? Im Jobcenter sagte man mir noch das ich mich selber krankenversichern muss weil wir nicht verheiratet sind, das würde ca 180 Euro im Monat kosten. Wenn von meiner Seite aus garnichts rein kommt und wir im Monat noch zusätzliche Belastung durch die KV haben wird es verdammt eng, ich mache mir echt Sorgen...
Lt Jobcenter kein Anspruch auf ALG 2 - was passiert dann?
Hallo
Wenn dein Freund zu viel verdient, hast du keinen Anspruch auf ALG II und muss für dich aufkommen.
LG
er muss für dich aufkommen.
hi,
such dir für ein paar Monaten einen putzjob, etc. der versichert ist.
Oder spare dir das Arbeitslosengeld und zahle damit dann deine Krankenversicherung, bis du wieder einen Job hast.
Tja, das kann schnell zur Armutsfalle kommen, da arbeitet man 30 Jahr oder mehr und hat nur Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld, weil der Partner zu viel verdient, wohlgemerkt Brutto. Das eigene Arbeitsleben zählt dann nicht mehr.
lisa
Woran liegt es, dass Du keinen Job finden kannst?
Ich habe keinen Krippenplatz und keine Tagesmutter bekommen
Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des 1. Lebensjahres Deines Kindes. Hast Du eure Kommune schon schriftlich aufgefordert, Dir einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen?
Ich würde mir was Schnelles suchen, Call Center o.ä., kannst Dich ja dann weiter bewerben.
Die Aussagen vom Jobcenter sind so übrigens richtig.
Woran machst du das fest? Hast du Informationen, die uns hier fehlen?
Ich hoffe, dass sich nun niemand auf den Schlips getreten fühlt:
Ich würde mich keinesfalls von der Empfangsdame so abspeisen lassen, sondern sie bestimmt an ihre Position erinnern.
Was die da veranstaltet hat, fällt für mein Empfinden unter fahrlässig. Die Antragstellung ansich hat schon Konsequenzen. Mit dem Überschreiten ihrer Kompetenzen hat sie der TE grundlegendes Recht in D verwährt.
Wie Du die Aussagen bei der Faktenlage für richtig befinden kannst, ist mir ein Rätsel.
Das JC verhält sich korrekt. Suche dir eine Arbeit, dann ist das Problem geregelt.
Vielleicht gibt es noch Wohngeld.
Es gibt mehrere Wohngeldrechner im Internet.
"Das JC verhält sich korrekt."
Inwiefern?
"Weg schicken" ohne nähere Antragsprüfung ist nicht: Korrekt.
>>Hat jemand einen Rat für mich?<<
Heiraten und/ oder arbeiten!
LG
Zum Verständnis - man hat dich weg geschickt, ohne das Einkommen deines Partners näher zu prüfen? Als weg geschickt und den Antrag weder förmlich entgegen genommen noch geprüft und mittels schriftlichem Bescheid abgelehnt?
Hallo
Kann ich auch kaum glauben. Und die Antworten hier sind doch echt zum brüllen. Keine Ahnung aber reden.
Ich kam dank zeitarbeitsverträge auf ein Jahr arbeiten und hatte jetzt Anspruch auf 6 Monate alg 1 und jetzt nicht mehr und auf Anspruch von alg 2 habe ich nicht. Aber wir würden auch gut ohne mein Geld hinkommen.
Aber was ich habe ich gedacht was passiert mit Familien die das nicht können?
Da können fünf bis sechs hundert Euro jede Menge bedeuten.
Lg
Die Dame an der Annahme hat mich gefragt ob mein Partner arbeitet und wieviel er verdient. Ich hab ihr darauf hin die Lohnabrechnung gegeben weil ich die Frage nicht vor allen Wartenden beantworten wollte. Sie meinte dann ich sollte kurz warten und ist mit der Lohnabrechnung in ein Büro gegangen. Sie kam nochmal kurz zurück um zu fragen wie hoch unsere Miete ist. Ich hab gesagt wir zahlen keine da wir ein Haus gekauft haben und dann ist sie nochmal kurz in das Büro. Sie kam wieder raus und sagte ich habe keinen Anspruch auf Leistungen. Ich habe sie dann noch gefragt ob sie mir sagen kann was dann mit rv und kv ist. Zur rv konnte sie mir nichts sagen und wegen der kv meinte sie ich muss mich selbst versichern.
Ich habe keinen Krippenplatz bekommen und bin deshalb zuhause. Für September habe ich auch noch keinen Zusage aber von 2 Krippen warten wir noch auf deren Entscheidung wen sie nehmen. Ich hoffe so sehr das es klappt.
Nachtrag: Bestehe auf eine formelle Antragsprüfung und einen schriftlichen Bescheid. Beantrage auch die Prüfung eines Zuschusses zur KV (§ 26 Abs. 2 SGB II), sollte dem Grunde nach die Hilfebedürftigkeit nur durch diesen Betrag entstehen.