Hallo,
beim Elterngeldantrag muss man ja den Bezugszeitraum angeben. Hierzu habe ich eine Frage.
Ich möchte 12 Monate Elterngeld beantragen und mein Partner 2 Monate. Ich denke ich beantrage für mich dann einfach die ersten 12 Monate EG. Oder macht es einen Unterschied, wenn ich die Monate 3-14 beantragen würde (wegen Mutterschaftsgeld)?
Mein Partner möchte gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Wenn ich das richtig verstehe, dann hat er dafür 3 Jahre Zeit. Müssen wir die Monate trotzdem schon verpflichtend angeben? Problem ist das er zwar schon 1 1/2 Jahre bei der gleichen Stelle arbeitet, aber immer nur 6 Monate befristete Verträge erhält. Jetzt weiss ich nicht was ist, wenn er EG für einen Monat beantragt, für den er noch keinen Vertrag hat. Geht wahrscheinlich nicht, oder? Dann haben wir einen viel kürzeren Zeitraum in dem er EG beantragen kann. Wie erhalten wir den geforderten "Nachweis der Elternzeit des Vaters"? Nach Bekanntgabe vom Arbeitgeber? Bei der nächsten Vertragsverlängerung steht dem Vater ein Festvertrag zu. Deshalb hätten wir mit der EZ Bekanntgabe eigentlich lieber noch bis dahin gewartet.
Danke und Grüße
Bezugszeitraum Elterngeld
Du und dein Partner ihr habt gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld.
Du allein kannst maximal bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld beziehen.
Wenn du erst ab dem 3. LM Elterngeld beantragen würdest, hättest du eine Lücke zwischen dem Ende des Mutterschutzes und dem Beginn des 3. Lebensmonats. Mutterschaftsgeld gibt es ja bis 8 Wochen nach der Geburt, und nicht 2 Monate.
Dein Partner kann zwar innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Elternzeit nehmen, Elterngeld kann er aber nach dem 14. Lebensmonat nicht mehr beziehen. Mit Elterngeld plus kann man es noch etwas nach hinten rausziehen, aber der Bezugszeitraum muss innerhalb der ersten 14 LM beginnen.
Wenn du Mitterschaftsgeld beziehst, bist du verpflichtet in den ersten beiden Lebensmonaten Basiselterngeld zu beantragen.
Mit Basiselterngeld kommst du also maximal bis zum 12. Lebensmonat.
Elternzeit und Elterngeld darf man nicht durcheinander werfen.
Ab wann erhält er denn den Festvertrag? Nach ET?
Vg Isa
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja es dauert leider noch bis zur nächsten Vertragsänderung. Wenn er jetzt innerhalb der ersten 14 Monaten seine 2 Monate EG beantragt, müssen wir dann auch schon das Datum für seine Elternzeit verbindlich festlegen?
Lg
Nein es reicht bei ihm wenn er seine Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anmeldet. Dann muss er allerdings sich gleich festlegen wie er in den folgenden 2 Jahren Elternzeit nehmen möchte https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Elterngeld kann er dann bis zu 3 Monate rückwirkend beantragen. Basiselterngeld müsste er spätestens 13+14 Monat nehmen. EG-Plus würde später gehen wenn du bis dahin dann durchgehend EG-Plus beziehst.