Hallo, ich erwarte mein 2. Kind Anfang September.
ET ist 07.09.2018. Also mein Mutterschutz ist dann 27.07.2018 - 02.11.2018.
Und ich plane schon meinen restlichen Urlaub vom 23.07-26.07. zu nehmen.
Wenn aber das Kind z.B. eine Woche früher, am 31.08.2018 geboren würde, dann beginnt MS vom 20.07.2018.
Jetzt was passiert meinen Urlaubsanspruch auf die verplante Uraubstage (23.07-26.07)??
Ich werde diese Tage von meinem Arbeitsgeber zurückbekommen??
Ich würde mich sehr freuen auf euren Rat.
Schöne Grüße
KIKI
Mutterschutz und Urlaubsanspruch
Aber dein Mutterschutz verschiebt sich doch nicht wenn dein Kind früher kommen sollte.
Der Mutterschutz wird nach dem et berechnet.
hallo - der mutterschutz kann sich nicht nachträglich nach vorne verlängern. bei frühgeburten/zwillingsschwangerschaft steht einem eine längere mutterschutzzeit nach entbindung zu - 12 statt 8 wochen. ansonsten gilt: 6 wochen vor errechnetem termin und acht wochen nach entbindung. überträgst du zwei wochen, wird dir das ja auch nicht abgezogen: weder von den acht wochen nach entbindung, noch nachträglich von den sechs wochen davor.
ne, der mutterschutz verschiebt sich rückwirkend nicht mehr.
nur der nach der geburt natürlich.
Hi,
Das ist kein Problem. Wenn das Kind früher kommt, wird die fehlende Zeit hinten dran gehängt, kommt es später, hast du sogar länger Mutterschutz.
An deinem Urlaubsanspruch ändert sich nichts, außer wenn durch eine spätere Geburt der Mutterschutz in einen neuen Monat laufen würde, dann hättest du für den auch noch Urlaubsanspruch, ginge dann aber ja erst nach Mutterschutz bzw. EZ, da man das ja nicht vorher abschätzen kann.