Hallo an alle,
Ich hoffe ich bin hier mit meinem Anliegen richtig und kann dies im folgenden auch verständlich darlegen:
Ich bin derzeit in der 15. SSW und seit 4 Wochen im Beschäftigungsverbot. Mitte April fahre ich mit meinem 3,5-jährigem Sohn zur medizinischen Kinderrehabilitation. Dort werde ich nur Begleitperson sein. Da ich im Beschäftigungsverbot bin, habe ich meinem Arbeitgeber bisher noch nicht mitgeteilt, dass ich mit meinem Sohn zur Reha fahre. Dies schien für mich nicht notwendig, da ich ja nicht mehr auf Arbeit bin.
Für mich ergeben sich aber jetzt dennoch ein paar Fragen:
1. Muss ich mein Arbeitgeber dennoch darüber informieren, obwohl ich nicht mehr auf Arbeit bin?
2. Wie würde das dann mit dem Verdienstausfall funktionieren? Normalerweise bekomme ich für die Zeit der Reha meinen Verdienstausfall von der Deutschen Rentenversicherung erstattet. Da ich ja aber im Beschäftigungsverbot bin, muss ich ja auch keine Freistellung (unbezahlter Urlaub) beim Arbeitgeber beantragen (deswegen auch die erste Frage wg der Mitteilung an den AG). Kann ich meinen BV-Lohn (wird über Umlagerungsverfahren von Krankenkasse an AG erstattet) da nicht einfach weiter beziehen?
3. Was würde dieser Verdienstausfall für die Elterngeldberechnung bedeuten? Wäre dies eine Entgelt- / Einkommensersatzeistungen, die angerechnet wird?
Ich bin hier wirklich überfragt und hoffe auf hilfreiche Antworten. Danke schon mal. Lg
Reha-Begleitung Kind im BV/ Verdienstausfall/ Elterngeldberechnung
zu 1. Ja, auf jeden Fall musst du den AG informieren, da du im BV dem AG jederzeit zur Verfügung stehen musst, z.B. wenn es eine Ersatztätigkeit gäbe oder wenn er Auskünfte von dir braucht.
zu 2. Mutterschutzlohn im BV gibt es nur dann, wenn die Gefährdung, die vom Arbeitsplatz ausgeht der EINZIGE Grund ist, dass du nicht arbeiten kannst. Während du bei einer Reha fürs Kind bist, ist ein anderer Grund als Arbeitsverhinderung hinzugekommen. Der hat wahrscheinlich Vorrang. Ein BV ist KEIN Urlaubsschein!
Du solltest den Verdienstausfall bei der Rentenversicherung beantragen wie sonst auch. Das BV wird dann für diese Zeit unterbrochen.
zu 3. Finanzielle Erwägungen spielen beim BV keine Rolle. Hättest du ohne BV die Reha Maßnahme denn nicht gemacht?
Mal wieder etwas am Thema vorbei bei Nummer 3.
Schaffst du es eigentlich nicht einmal, ohne deine dämlichen Moralapostelantworten zu antworten?!?
zu 1. das war mir nicht bewusst, wobei ich telefonisch für meinen AG erreichbar bin
zu 2.
Natürlich musst du dies dem AG mitteilen, denn er darf dann nicht mehr über die U2 dein Gehalt zurückfordern. Du müsstest dir dann deinen Verdienstausfall so wie sonst auch holen. Und ja, es hat Auswirkungen auf die Elterngeldberechnung, weil dies eine Lohnersatzleistung und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist und somit zur Berechnung nicht zählt, du also in der Zeit kein Einkommen hast. (ähnlich wie beim ALGI).
Danke für die Antwort, werde meinen AG informieren. Zählt die Anrechnung dann anteilsmässig für die Monate April und Mai oder werden die beiden Monate komplett aus der Berechnung genommen?
Es wird genau tageweise die du eben weg bist genommen. Und an den anderen Tagen bekommst du normal Gehalt. Rausgenommen wird beim Elterngeld dann gar nichts, sondern die Abrechnung eben mit der geringen Summe auf den Abrechnungen eingerechnet.
Sprich, es gibt dadurch weniger Elterngeld.
Hallo!
Warum bist du im BV? Wenn z.B. fehlende Titer und die Arbeit mit Kindern der Grund sind, ist ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik nicht wirklich sinnvoll!
Weiß die Reha-Klinik von deiner Schwangerschaft? Keine Ahnung ob es da Einschränkungen gibt, aber da du als Betreuungsperson vor Ort bist, wirst du auch gebraucht.
LG,
Hermiene
Ich war in der 25 bis 31 SSW mit meinem Sohn in Reha. Nein, man muss das der Reha-Klinik vorher nicht melden, muss aber dafür sorgen, dass bei Schwangerschaftsproblemen eine Ersatz-Begleitperson kommen kann. Für das Risiko ist man selbst verantwortlich, es wird auch von der Klinik keine Rücksicht genommen. Ich habe selbst erlebt, dass die Ärzte mich verbal so stark angegriffen haben, dass ich vorzeitige Wehen bekam. Trotzdem hätten wir nicht vorzeitig abreisen dürfen.
In einer anderen Reha-Klinik erfuhr eine Mutter von einer Frühschwangerschaft. Auch dort wurde keinerlei rücksicht auf sie genommen. Sie war durch die vielen Termine und Anwendungen der Tochter extrem gestresst, hatte kaum Ruhe für sich...Letztendlich bekam sie eine Fehlgeburt in der Reha. Ob das in Zusammenhang mit den Umständen in der Reha zusammen hing, kann ich natürlich nicht sagen, aber es war für sie schon extrem schwierig geworden, dort vor Ort Frauenarzttermine zu bekommen.
Genau, es darf keine Rücksicht genommen werden, schließlich hat die Begleitperson dort einen Job zu erledigen. Aber trotzdem würde ich vorab in der Klinik nachfragen. Je nach Laga kann da nicht mal eben Ersatz kommen bzw gibt es auch keine ärztliche Versorgung für die Mutter bei größeren Komplikationen.
Ich konnte die Reha meines Sohnes genießen, trotz frühem Aufstehen, vielen Terminen, Schularbeiten des Therapiekindes und jüngerem Begleitkind. Aber ich bin auch mit der richtigen Einstellung hin UND nicht schwanger! Mit meinen Risikoschwangerschaften hätte ich das eh nicht gemacht, aber auch bei einer intakten Schwangerschaft ist man doch etwas "geschwächter" und nicht so streßresistent.
Hat sich die Reha denn für euch gelohnt? Wurdest du abgelöst vom Papa? Euer Arzt hatte sich dann aber auch nicht im Griff, oder?
Durch den normalen Reha-Streß wird aber keine Fehlgeburt ausgelöst. Ich kenne unzählige Frauen auf Intensivstationen, die keine höhere FG-Rate haben, keine von denen käne auf die Idee den Stationsstreß mit den Fehlgeburten in Verbindung zu bringen (mich selbst eingeschlossen).
LG,
Hermiene