Hallo,
in unserer Nebenkostenabrechnung taucht dieses Jahr zum ersten Mal der Posten Gartenpflege auf.
Auf meine Nachfrage erfolgte die Erklärung, dass die Hecke so gewuchert sei, dass der Hausmeister sie nicht mehr hätte stutzen könne. Deshalb wurde die Hecke von einer Fremdfirma um die Hälfte gestutzt. Zudem wurden Teile ganz entfernt.
Diese Maßnahme erfolgte ausdrücklich (Gesprächsnotizen habe ich gemacht) einmalig.
Nun die Frage, ob es rechtens ist, diese Kosten als Nebenkosten auf den Mieter umzulegen?
Wäre toll, wenn sich jemand auskennt gerne auch mit Link o. ä.
Danke 😊
Lg
Beerle
Nebenkostenabrechnung - Wer kennt sich aus?
Hallo,
es kann nur das "umgelegt" werden, was vertraglich vereinbart wurde.
Steht es nicht im Mietvertrag, auch nicht verschleiert, ist eine Umlage nicht gestattet.
Das hat auch nichts mit einmalig zu tun. Einmalig kann ja auch die Erneuerung der Einfahrt sein....zB.
Der Vermieter hat nur diese eine Wohnung und mit uns einen Einheitsmietvertrag geschlossen.
Da steht schon drin, dass wir auch Nebenkosten für die Gartenpflege zu zahlen haben - die macht aber normalerweise der Hausmeister, den wir ja auch zahlen.
Nur kam dieses Jahr eben dieser Heckenschnitt dazu.
Im Netz finde ich, dass nur laufende Kosten vom Mieter zu tragen sind, einmalige jedoch nicht.
Deshalb dachte ich, vielleicht kennt sich jemand super aus 😉
Danke trotzdem
Okay, wenn ihr Nebenkosten für die Gartenpflege zahlt, müßt ihr wohl oder übel auch diese geforderten Kosten zahlen.
Einmalig zählt in diesem Fall eher nicht.