Inkasso Chaos. Kennt jemand die Rechtslage?

Hallo,

Folgendes ist passiert.


Ich habe online Weihnachtsgeschenke auf Rechnung gekauft.

Insgesamt 3x bei ein und dem selben unternehmen.
Im gesamtwert von 126€

Zahlung fällig zum 18. / 18. Und 20.1.2018

Am 15.1. Überwies ich 126€ damit alles bis zum 18. Auch drauf ist.

Und dachte das Thema mit den Rechnungen sei erledigt.


Wir haben ein konstantes Gehalt, sodass ich nicht täglich aufs Konto gucke.

Das ganze lief über Klara.

Eine 1. Mahnung gab es nie.

Anfang Februar kamen dann 2x 2. Mahnung

Für 2 von 3 Käufen.

Ich guckte aufs Konto und sah Klara hatte von den 126€ wieder 101€ zurück gebucht.... Wieso auch immer.

Also überwies ich am 7.2. Die beiden Rechnungen nochmals seperat.

Am Tag darauf hatte ich ein schreiben vom Inkassobüro im Briefkasten.


Den teilte ich per Mail mit, dass die Zahlungen an Klarna bereits erfolgt sind. Sowohl fristgerecht im januar. Das es aber eine unergründliche rückbuchung gab und das ich bereits erneut überwiesen hab.


Es kam nichts zurück.

Dachte das Thema sei nun vom tisch.


Heute. 2. Und letzte Mahnung vom Inkassobüro...

Die Wolle von MIR eine Incassovergütung.

Ist das rechtens?
Das ist doch Klarnas Problem wenn die meinten sie müssen ein Inkassobüro einschalten obwohl die Zahlungen fristgerecht bei denen eingegangen ist?

Wieso soll ich jetzt die Kosten tragen?


Hat jemand Tipps?

Ein Anwalt ist kostenmäßig nicht drin.

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Hallo,

geh damit mal zum Verbraucherschutz, der sollte Dir auch helfen können.

LG

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Danke für den Tipp, das mache ich!

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Hallo,

Kann es sein dass klarna es nicht zuordnen konnte?

Du bekommst ja für jede Rechnung eine eigene Nummer....

Lg

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Hallo


Doch ich denke schon es waren ja alle 3 Rechnungsnummern angegeben.

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Naja ich denke aber da liegt das Problem.
Ich würde schnellstmöglich die offenen Rechnungen bezahlen, du hast das Geld ja zurück bekommen.

Falls klarna nicht aus Kulanz auf die mahngebühren verzichtet, wirst du die (zu recht) zahlen müssen.

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Huhu,

das ist mir bei Z*** schon mal passiert, mehrere Bestellungen und ich hab alles insgesamt überwiesen. Da war das System dann aber überfordert wg. der o.g. fehlenden Rechungsnummern.

Anrufen.

LG

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Hallo


Das habe ich schon mehrfach versucht. Bekommen nur niemanden lebendiges an die Strippe.

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Hallo,

Ich hatte jetzt schon länger keine Klarna Rechnung mehr, meine aber mich erinnern zu können dass auf den Klarna Rechnungen ausdrücklich drauf steht dass jede Rechnung seperat überwiesen werden muss da es ansonsten nicht zugeordnet werden kann.
Wenn du die Rechnungen noch hast schau mal ob was oben steht. Falls ja denk ich wirst du schlechte Chancen haben dass du um die Inkasso Gebühr drum rum kommst.
Lg

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Das hat bei Klarna System. Ich unterstützte eine Familie aus Afghanistan, die Anfang des Jahres auch so dumm waren, was bei Klarna zu bestellen.
Ähnliche Story wie bei dir nur sie hatten die Rechnung einen Tag zu spät überwiesen. Daraufhin hat Klarna das Geld zurückgebucht, weil es ja quasi schon im Mahnverfahren war und somit der Rechnungsbetrag falsch, weil ja jetzt REchnungsbetrag plus Mahngebühren fällig war etc.
Für mich ein überhaupt nicht seriöses Unternehmen, wo ich niemals etwas kaufen würde.

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Klarna ist sehr speziell. Ich sehe das nicht als unseriös an, was sie machen. Man muss sich folgendes überlegen: da gibt es jemanden, der den Händlern quasi kostenlos die Rechnungszahlung anbietet. Und alle Risiken, die damit verbunden sind, übernimmt. Das machen die nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie Geld verdienen möchten. Und das geschieht, indem Fristen gesetzt und konsequent eingehalten werden. Was man von vielen Händlern gar nicht kennt. Daher muss man bei Klarna schin aufpassen, und das beginnt bereits beim Bezahlen, damit die Zahlungen richtig zugeordnet werden können.
Was seltsam ist, und ich nicht nachvollziehen kann: warum liegen zwischen erster Mahnung und Brief des Inkassounternehmens drei Tage? Das kann gar nicht funktionieren. Wenn das wirklich so sein sollte, dann ist das der Hebel, um die Inkassokosten nicht zahlen zu müssen. Denn man hat ja nach der ersten Mahnung direkt reagiert.

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BEI Klarna kann man gar nichts bestellen oder kaufen.
Klarna ist eine Zahlmöglichkeit, die verschiedene Shops anbieten und die man freiwillig !! auswählt.

Ich hatte noch nie Probleme und bestelle sehr gerne bei Shops, die diese Zahlmöglichkeit anbieten. Da ich nicht in Vorkase gehen muss, und auch problemlos Ware zurückschicken kann, ohne dass ich sie vorher bezahlen muss und ewig auf eine Rückerstattung warte.

Klarna erinnert zwei Tage vor Fälligkeit der Rechnung nochmal per Mail, so dass man auch nichts verschwitzen kann.

Es kommen Idiotensichere Rechnungen per Mail, in denen ganz genau drin steht, wann man wie und mit welchem Verwendungszweck zu zahlen hat. Und es wird auch drauf hingewiesen, dass Zahlungen sonst nicht zugeordnet werden können.

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Hi,

hast du für jeden Betrag die angegebene ZahlungsnNr. angegeben? Oder nur eine Nummer, nämlich die der ersten Rechnung?
DANN hat du die erste Rechnung bezahlt, wenn auch zu hoch. Man hat dir den zu viel gezahlten Betrag korrekt zurücküberwiesen. Und damit warten die auf Betrag Nr. 2, den sie nur mit der dazugehörigen Nr. zuordnen können. Und sie warten auf Betrag Nr. 3 ebenfalls, den hast du für Klarna auch nicht überwiesen, da in dem Rechnungssystem von Klarna die dazugehörige Rechnungsnummer fehlt. Alles total logisch, alles einzig dein Fehler, falls du nur eine Nr. angegeben hast bei der ersten Überweisung.

So wie es sich für mich darstellt,, gab keine "unergründliche" Rückbuchug etc. Sorry, aber das Kuddelmuddel geht eindeutig auf deine Kappe und somit auch die Folgekosten.

VG
Gael

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Hier im Forum muss immer ein Schuldiger gefunden werden. Den haben wir schon. Darum geht es auch nicht.
Es geht darum, dass offensichtlich die erste Mahnung fehlt und somit eine Grundlage fehlt, alle danach angefallenen Kosten zu verlangen. Ggf. braucht es gar keine Mahnungen und man kann sofort in die Vollstreckung gehen.

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Wie bereits angedeutet: Klarna weißt auf ein Zahlungsziel (14 Tage) hin und in den AGB ist aufgeführt, dass danach sofort Verzug eintritt. Somit sind Mahnungen nicht mehr notwendig, man kann auch direkt Zusatzkosten verlangen.
Siehe auch hier: https://www.finanztip.de/community/thema/1850-klarna-mahngeb-c3-b-chren
Und da haben wir das Geschäftsmodell...

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