Schülerin, schwanger , kein Bafög und kein Alg2?!

Hallo,
ich bin 18, gehe in die 11. Klasse (bald 12.) eines Gymnasiums und bin schwanger.
Ich falle aber weder in den Bereich von alg2 da ich weiter zur schule gehen werde, noch in den von schülerbafög.
Welche Unterstützung kann ich denn bekommen? Kennt sich da jemand aus?

Lg

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Kindesunterhalt, Erziehungsgeld, Kindergeld

Scully

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Wohnst du noch zuhause oder hast du schon eine eigene Wohnung?

Wenn du eine eigene Wohnung hast, hast du die Möglichkeit ALG II zu bekommen, dass geht sogar bei jemandem der Schülerbafög bekommt. Nur bei normalem Bafög ist das nicht möglich.
Dann hast du noch die Möglichkeit einen Mehrbedarf zu bekommen ab der 12. SSW. Den kann jeder beantragen und ist unabhängig vom ALG II oder sonstigem.
Unterhalt vom Vater des Kindes wäre da noch.
Wenn das Kind da ist, hast du folgende Möglichkeiten:
- Kindergeld
- Erziehungsgeld bzw. Elterngeld je nachdem ob es noch dieses Jahr oder nächstes Jahr geboren wird
- ALG II für dein Kind

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alg II fürs kind und die anteiligen heiz-und unterkunftskosten bekommst du, wenn das kind da ist.

beispiel:

deine wohnung ist angemessen groß und teuer. (2 räume plus kdb, 60 qm zur ortsüblichen vergleichsmiete.

wir nehmen jetzt mal an: 400 € miete plus 50 € heizkosten

dann sieht die berechnung so aus:

du selbst hast keinen anspruch, wenn das kind da ist. aber du hast anspruch auf:

mehrbedarf für alleinerziehende 124 €
sozialgeld fürs kind: 207 €
anteilige mietkosten fürs kind: 200 €
anteilige heizkosten fürs Kind: 25 €.

maht zusammen 556 €

ABER: Davon wird das Einkommen des Kindes abgezogen. Als Einkommen des Kindes zählen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.

Also wird der Bedarf von 556 € um das Kindergeld und den Unterhalt gemindert. Zahlt der Vater nicht oder kann er es nicht, bekommst du 111€ € unterhaltsvorschuss.

also: 556 - 154 - 111 = 291 €.

Andererseit bekommst du ja Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Nur eben nicht vom Jobcenter. Kommt also auf plus-minus null raus.

Zusätzlich bekommst du (wenn das kind noch 2006 kommt) 2 jahre lang 300 € jeden monat erziehungsgeld- das wird nicht angerechnet.

wenn das kind 2007 ommt, bekommst du lediglich ein jahr 300 € sockelbetrag elterngeld-

Macht zusammen also:

291 € vom JObcenter (bei der Miete, die ich angenommen habe)
154 € von der Familienkasse
111 € vom Jugendamt
300 € vom Versorgungsamt/vom Jugendamt (ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Hübsche Summe: 856 €.

das gilt alles nur bei der oben genannten annahme und wenn du ALLEIN mit dem kind lebst. wohnst du bei deinen eltern oder mit deinem freund und hat dieser einkommen, siehts gaaaaaaaaanz anders aus.

LG

Luise

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Warum sollte sie keinen Anspruch auf ALG II haben, wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnt? Als Schülerin kann sie ALG II bekommen und das unter 25 gilt nicht, da sie eine eigene Familie gründet. Selbst wenn sie Schülerbafög bekommen würde, hätte sie Anspruch auf ALG II:

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hm... also wenn die ausbildung an sich dem grunde nach förderungsfähig gem bafög ist, dann schliesst das eine förderung nach sgb II aus. (§ 7 SGB II)



und in § 2 Abs 1. BAFÖG steht nunmal:

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von 1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen [...].

Da die scwhangerschaft und das Kind jedoch keinen "ausbidungsbedingten Bedarf" bilden, bekommt sie den mehrbedarf für alleinerziehung (wenn sie allein erzieht), den bedarf fürs kind (das hat ja auch nix mit der ausbildung zu tun) und die anteiligen kdu.

mit dieser neuen altersgrenze 25 jahre hat das wirklich nichts zu tun, das stimmt.

aber da sie ja grundsätzlich bafög-förderungsfähig ist, wird sie keine regelleistung gem. sgb II erhalten.

zu prüfen bleibt jedoch ein anspruch auf: bafög.

LG

Luise

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Hi Janika,

ich habe damals mit 16 meine Tochter bekommen!
Du solltest als erstes zum Caritas oder Pro Familia gehen! Dort bekommst du Geld für Umstansmode und die ersten anschaffungen! Ich meine das sind so € 800,--. Die musst du auch nicht zurück bezahlen!
Dann kannst du auf alle Fälle Wohngeld beantragen! Kindesunterhalt steht dir auch noch zu. Ist dein Freund nicht in der LAge zu zahlen, bekommst du Unterhaltsvorschuß ca. €122,-- ( aber höchstens für 6 JAhre und nur bis dein Kind 12 JAhre alt ist).

Bei Sozialhilfe kenne ich mich nicht aus, da ich die noch nie in Anspruch genommen habe! Allerdings müsste Sie dir zustehen!

Wenn du sonst noch fragen hast oder mal quatschen möchtest, nimm Kontakt über meine VK auf.

VlG

Arijane

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<<Dann kannst du auf alle Fälle Wohngeld beantragen! <<
Vorsicht! Für Wohngeld muss sie ein regelmäßiges Einkommen nachweisen in Höhe von ungefähr dem ALG II - Bedarf.