Elternbeitrag Nachzahlung

Hallo zusammen, ich habe einen wahrscheinlich seltenen wie auch unglücklichen (Zu)Fall: mein Arbeitgeber (chem. Industrie) hat mich / meine Abteilung im letzen Jahr aus der chem. Industrie ausgegliedert. Wir bekommen seit dem 01.05.2017 weniger Geld, es gab jedoch eine Abfindung. Diese Abfindung war in meinem Fall etwas über 31.000. Euro hoch. Der Sachverhalt an sich steht auch nicht zur Debatte, sondern: als ich kürzlich dann die Einkommen aus 2017 an die Stadt gemeldet hatte, wurde für das komplette Jahr 2017 auf die Abfindung nachgefordert. Mein KiGa Elternbeitrag lag eigentlich bei ca410 Euro, wurde somit aber neu auf ca 660 Euro pro Monat hochgesetzt und nu soll ich für Januar 17 - April 18 über 3.200 Euro nachzahlen. Ich wäre echt davon ausgegangen, dass man auf eine Einmalzahlung wie eine Abfindung keinen Elternbeitrag zahlen müsse. Ist es korrekt, dass ich das
a) in voller Höhe zahlen muss
b) das sogar für Monate Jan17 - Apr17 gilt, obwohl die Abfindung erst Ende April auf dem Konto war??

Das unfaire an der ganzen Geschichte sind im Grunde zwei Dinge: die Abfindung an sich ist ja schön und gut, aber der Gedanke dahinter, dass ich künftig weniger verdiene, macht es doppelt schwierig, wenn ich das jetzt auch noch voll nachzahlen darf und zweitens: wenn mein Kind zum Zeitpunkt der Abfindung noch nicht oder nicht mehr im KiGa wäre, dann hätte ich diese hohe Summe nicht zu zahlen, das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Vielleicht gibt es dazu ja hier einen Fachmann?!?! Vielen Dank auf jeden Fall schonmal im Voraus, Gruß, Klaus Hartmann, Stadt Bornheim (53332)

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Über so etwas gibt die Satzung zu den Elternbeiträgen Auskunft bzw das zuständige Amt. Die müssen ja begründen, auf welcher Basis nachgefordert wird.

Antworten hier im Forum bringen dir nicht viel, da die Regelungen in jeder Gemeinde unterschiedlich sind.

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Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich hatte die Stadt unmittelbar angerufen und die sagten, dass die die volle Summe im Jahr der Auszahlung anrechnen (ich meine ist ja klar, dass die selber so argumentieren). Die Satzung hatte ich dann ebenfalls direkt mal angefordert, da bin ich natürlich dran.

Ich wollte halt hier einfach mal nachhören, ob jemand eine Tendenz (vielleicht sogar aus Erfahrung) abgeben entweder nach dem Motto "ja das ist leider wirklich so" oder etwa 'nein das ist auf keinen fall korrekt so, weil einmalzahlungen nicht voll angerechnet werden'. Da eine Info in einem Forum natärlich nicht bindend ist, ist natürlich klar, aber einfach mal um vielleicht ein Hinweis, Hilfe oder einen Tipp zu bekommen :-)

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Also unsere Satzung findet man auch online mit hinweisen dazu, dass man wenn sich an den einkommensverhältnissen etwas ändert was über 20% hinausgeht man dies melden soll. Wir müssen auch regelmäßig einen Steuerbescheid einreichen anhand dessen überprüft wird wie man einzustufen ist. Von dem her wäre das Vorgehen bei dir bei uns korrekt wobei es nur das Jahr 2017 betrifft und man dann eben für dieses jahr meldet, dass sich das Einkommen geändert hat.

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Hallo annsusa, danke dir für die Rückmeldung und die Infos, genau, das hat die Stadt dann gemacht, die haben das nur für 2017 angesetzt und dann für 2018 direkt wieder heraus genommen, weil Einmalzahlung. Der Hinweis mit dem Steuerbescheid ist vielleicht gar nicht schlecht, weil der Steuerberater sagte, dass man bei Abfindungen steuerlich eine Fünftelungsregelung anwendet, so etwas hatte ich mir halt auch insgeheim hierbei erhofft.

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Hallo
Hatte den gleichen bzw ähnlichen Fall.
Unsere Bank würde geschlossen wir bekamen ne Abfindung.
Musste auch fast 4000€ nachzahlen.
Habe mit einem Anwalt gesprochen. Nix zu machen.
Liebe Grüße aus Berlin

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Hallo winni.85,

das ist gut, mal jemanden zu hören, der auch so einen Fall hatte. Auch wenn wir somit gemeinsam die Gekniffenen sind, ist eine derartige Rückmeldung das, was ich gesucht habe. So hat man eine Tendenz, worauf es wohl hinaus laufen wird. Ich danke Dir sehr.