Unterhaltsvorschuss, wir blicken da nicht durch

Hallöchen und einen schönen Sonntag,
ich beziehe vom Jugendamt für meine Tochter den Unterhaltsvorschuss, da niemand wusste wieviel der KV zahlen muss zweck Freibetrag. Er ist jetzt voll Zahlungsfähig bzw bereits seit 2 Jahren und muss den vollen Unterhalt von 240€ an das Jugendamt zahlen, wovon meine Tochter dann nur diese 154€ UV erhält.

Beim Sozialamt bekommt sie nichts, da der Unterhalt und das Kindergeld den Bedarf deckt. Wäre es dann nicht auch möglich, dass der KV an uns direkt zahlt? Der Vorschuss ist ja normalerweise nur da bis die Zahlung geklärt ist oder nicht? Beim Jugendamt bekommen wir leider keine richtigen Antworten darauf. Der KV hat noch nicht mal eine Antwort drauf bekommen wo denn das restliche Geld von der 240€ geblieben ist. Vielleicht kennt sich ja jemand da aus und kann uns helfen

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Da würde ich beim Amt richtig Rabatz machen, denn die bescheißen gerade das Kind.

Laufender Unterhalt hat Vorrang, d.h., ist der Vater voll zahlungsfähig, MUSS er den vollen Unterhalt an das Kind zahlen. Dann besteht aktuell nämlich kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.

Das Jugendamt behält also aktuell dem Kind zustehenden Unterhalt ein, um Rückstände des Vaters auszugleichen. Und das geht so gar nicht.

Erst mal müsste man dann prüfen, ob der Vater die Rückstände überhaupt zurück zahlen muss. Das muss er dann nicht, wenn kein Titel bestand und er nicht zahlungsfähig war (zB in Ausbildung oder aebeitslos). Nur wenn er in dieser Zeit des Unterhaltsvorschusses leistungsfähig war, muss er zurück zahlen, bzw. wenn er einen bestehenden Titel nicht bedient hat.

Ich würde zum Anwalt gehen und das prüfen lassen. Der soll dem JA mächtig auf die Finger hauen, wenn die tatsächlich den Kindesunterhalt mit Schulden verrechnen und nur den UHV-Satz auskehren. Das wäre eine echte Sauerei und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert.

LG

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Warum zahlt er überhaupt weiter ans Jugendamt? Wenn er voll zahlungsfähig ist, soll er die 240,-€ direkt an dich überweisen und du teilst dem Jugendamt mit, dass die den UHV einstellen können.
Und außerdem forderst du den seit 2 Jahren einbehaltenen Unterhalt vom JA ein.
Verstehe gar nicht warum ihr das so lange so gemacht habt.

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Bisher kenne ich es nur so:

Unterhaltsvorschuss nur so lange der KV nicht bezahlen kann.
Sobald dieser zahlungsfähig ist endet der Unterhaltsvorschuss und das, was der KV ans Jugendamt überweist, überweist das Jugendamt 1:1 an den Unterhaltsberechtigten.

Rückstände werden nach und nach vom KV eingefordert. Zusätzlich zum Unterhalt sofern möglich. Wie Schulden eben, nur eben nachrangig zum Unterhalt.


Wenn das Jugendamt also nicht alles an euch bezahlt, würde ich mal bei einem Anwalt nachfragen.

Hat das Jugendamt denn bestätigt, dass er den Unterhalt jetzt bezahlt?
Nicht nur die Bestätigung, dass er könnte, sondern dass er es auch tut?

Wenn er nachweisen kann, dass er den vollen Betrag überwiesen hat und das Geld auch dort ankommt, kannst du auch überlegen den UVS zu kündigen und ihm sagen, dass er direkt an dich bezahlen soll. Am besten per Dauerauftrag.

Allerdings würde ich vor einer Kündigung einen Anwalt befragen!
Zahlt er wirklich? Was kannst du tun, falls er dann doch mal nicht bezahlt? Wie läuft es ab, wenn ...? usw.

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Das macht tatsächlich vorne und hinten keinen Sinn!
Zahlt er die 240€ an die Beistandschaft des Jugendamts?
Die Unterhaltsvorschussstelle darf beim KV nur heranziehen, was an UV ausgezahlt wurde (also die 154€ mtl.).
Wenn die Beistandschaft erreicht, dass der Vater zahlt, wird der UV eingestellt und der Unterhalt direkt ausgezahlt-- das ist ja eigentlich das Endziel:
Er soll direkt für das Kind zahlen.
Den bereits durchs Amt geleistete UV muss er auch abzahlen, aber nicht zu Lasten des laufenden Unterhalts.
Klingt alles seltsam, lass es dir mal genau auschlüsseln.
Hast du die Infos vom KV oder Amt?
Manchmal kann es durchaus ein Mißverständnis sein.
Sollte ein Fehler bei der Behörde vorliegen, ist es recht einfach, das Geld ausbezahlt zu bekommen.
Lass dir das mal in Ruhe vom Sachbearbeiter erläutern -so, dass du die ganze Sachlage überschaust.
Dazu sind sie nämlich auch da.
Lg

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Hallo,

grds. schließe ich mich den vorherigen Ausführungen an, aber:

der MKU ist 251,-- und nicht 240,-- € - somit zahlt er nicht den vollen Unterhalt.

Der Rest ist im Moment nur Spekulation - richtig ist zwar, dass laufender KU vor Tilgung irgendwelcher Rückstände geht, aber ich kann nicht erkennen, welche Vereinbarungen zwischen ihm und der UVG-Kasse getroffen worden sind.

Gibt es einen Titel ? in welcher Höhe ? - welchen Schriftverkehr gibt es in dem Fall zwischen UVG-Kasse und dem Vater ? gibt es eine Beistandschaft ?

Ich vermute mal, dass da irgendwo etwas schief gelaufen ist - Du beantragst UVG, die UVG-Kasse leitet diesen Anspruch auf sich über (per Gesetz), fordert ihn zur Erstattung der laufenden Leistung auf (passiert zunächst nicht), er zahlt ab Zeitpunkt x einen höheren Betrag an die UVG-Kasse und diese nutzt diesen zur Tilgung der Rückstände.

Ich kenne keine gesetzliche Regelung, die die UVG-Kasse verpflichtet einen erhaltenen Mehrbetrag an das Kind weiterzuleiten, wenn noch Rückstände bestehen - zumindest dann nicht, wenn keine entsprechenden Forderungen durch den Berechtigten gestellt werden.

Es ist somit dringend erforderlich, den bisherigen Schriftverkehr zu prüfen und ggf. den KV aufzufordern den KU direkt an Dich zu zahlen und auf die UVG-Leistungen dann zu verzichten.

LG