Zfa Beschäftigungsverbot

Hallo,

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage :)

Ich bin Zahnmedezinische Fachangestellte und arbeite Vollzeit in der Assistenz.
Bin nun Ende der 8. SSW und habe meinem Chef bereits vor 2 Wochen von der Neuigkeit berichtet.
Dieser war natürlich nicht so begeistert und stellte gleich klar, dass er kein Beschäftigungsverbot ausstellen wird. Er begründete dies, dass ich nur noch bei Behandlungen assistiere, wo ich nur mit Speichel in Kontakt komme. Da ich Handschuhe und Mundschutz trage ist dies lt. AG unbedenklich.
Trotz Unbehagen willigte ich ein, weil ich mir selbst sagte, dass ich nicht so empfindlich sein soll.

Ich musste eine Arbeitsplatzbeurteilung ausfüllen, wo ich nur Bahnhof verstand, Da diese nur mir Kennnummern und Buchstaben beschrieben war. Mein AG antwortete auf meine Fragen nur, dass er das auch nicht weiß.Wir haben die ganzen Gefahrstoffe etc. nicht. Es wurde alles mit Nein angekreuzt und nur angegeben, dass ich mit Speichel und Desinfektion in Berührung komme.

Jetzt ist die Situation leider so, dass ich, bis auf Osten (Zahnentfernungen), alles machen muss.
Letzte Woche hatte ich eine Präparation mit 3 Zähnen. Ich war von oben bis unten voller Blut. Musste mehrmals Handschuhe und Mundschutz wechseln.
Jeder der als zfa arbeitet, weiß, dass auch bei Füllungen Blut im Spiel ist.
Am Freitag musste ich sogar beim Amalgamaustasch assistieren.
Dies finde ich ganz und gar nicht mehr im Rahmen.

Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll.
Kann mein FA mir ein BV ausstellen, obwohl ich gesundheitlich nicht eingeschränkt bin.
Bis auf, dass ich keinen Rötelnschutz habe ( jetzt kommt auch noch dazu, dass das Kind meiner Kollegin die Röteln hat.)

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

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Dein FA darf das in dem Falle nicht. Es ist absolut AG - Sache, deinen Arbeitsplatz Mutterschutzgerecht zu gestalten. Ich würde mit ihm das Gespräch suchen und ihn darauf noch mal hinweisen. Falls er nichts ändert, rufe das zuständige Amt an. Wenn die sich bei deinem Chef melden, wird er ganz schnell etwas ändern.
Lg

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Hallo :)
Ich bin auch ZFA und habe am Samstag positiv getestet , darf ich vorerst mal fragen ob du es deinem
Chef schon vor deinem ersten FA Termin gesagt hast ?

Und dann hab ich hier noch einen Artikel da ich auch schon gegoogelt haben , so wie ich meinen Chef kenne wird er mich auch nicht ins BV schicken
https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/die-schwangere-angestellte-der-zahnarztpraxis

Vielleicht hilft es dir weiter

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Erst mal Glückwunsch:)

Ja ich habe es gleich gesagt, aber neue Arbeitszeiten und Meldung gab es erst, als ich die Bescheinigung gebracht habe. Bis dahin war ich auch noch bei einer WSR dabei.

Den Artikel habe ich auch schon gelesen.
Er hat mir auch einen Ausdruck vom MuSchuG gegeben, wo drin steht, dass ich nicht mir Aerosol etc. In Berührung kommen kann. Er sagte aber gleich, der Ausdruck ist nicht so wichtig, ich brauche den eingentlich nicht lesen...

Ich bin mir sicher, dass ich von ihm nicht Freigestellt werde, weil noch kein Nachfolger da ist.

LG

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Das Mutterschutzgesetz gilt ab Mitteilung. Das reicht mündlich.

Der fehlende Nachfolger ist nicht dein Problem.

Wende dich an die Aufsichtsbehörde.

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Hallo,
du darfst keine Aufgaben mehr tätigen, die dich bzw dein ungeborenes Kind in Gefahr bringen könnten. Dazu gehört natürlich auch der Kontakt mit Speichel. Ich durfte ab dem Tag der Verkündung meiner Schwangerschaft keine Assistenz und keine Prophylaxe mehr machen. Auch Steri und Labor waren tabu. Nur noch Aufgaben an der Rezeption hat mir meine Chefin "erlaubt".
Geht gar nicht wie dein Chef dazu steht. Spreche auf jeden Fall nochmal mit ihm oder wende dich direkt an das zuständige Amt oder an die Kammer.

https://www.deutscher-zahnarzt-service.de/aktionen/blog/schwanger-der-zahnarztpraxis-was-gilt-es-zu-beachten

Liebe Grüße und eine schöne Schwangerschaft
Myriam (33.ssw)

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https://www.zmk-aktuell.de/management/recht/story/rechtliche-probleme-bei-schwangeren-zahnmedizinischen-fachangestellten--teil-1__439.html

In dem Link ist es auch nochmal ganz gut beschrieben. Ansonsten kannst du dir über die Seite der Bundeszahnärztekammer auch das Mutterschutzgesetz ausdrucken. Da steht mit Sicherheit wesentlich mehr drin als das Thema: "Aerosol"

LG

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Du darfst nicht arbeiten,wenn das Risiko des Kontaktes mit Blut besteht!!also du darfst mit scharfen Instrumenten nicht arbeiten,da Verletzungsgefahr und dadurch Infektionsgefahr für dich und für das Kind sehr hoch ist!
Ich würde zum Betriebsarzt gehen und dem das alles schildern!

Hier nochmal die Seite dazu

https://www.deutscher-zahnarzt-service.de/aktionen/blog/schwanger-der-zahnarztpraxis-was-gilt-es-zu-beachten

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Sehe ich ganz genau so.

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Es ist eigentlich schon alles wichtige gesagt, die AG handelt gegen das Gesetz. Aber schlimm finde ich auch, dass du deine Beurteilung selber ausfüllen musstest. Das ist so nicht gedacht, sondern dein AG muss sie ausfüllen und dann unterschreiben lassen von eurer Aufsichtsbehörde oder dem Betriebsarzt. Dies dient der Überprüfung, dass dein AG auch an alles gedacht hat und nicht nur scheiß hinschreibt.

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Hey,

Also dein FA darf dir nur dann ein BV geben wenn du körperliche Probleme wie zb Blutungen hast.
ABER dein FA darf dir ein "individuelles BV zur Überprüfung des Arbeitsplatzes" ausstellen.
Das heißt, dass der Arbeitgeber (insofern er dich wieder arbeiten lassen möchte) den Arbeitsplatz überprüfen lassen muss. Und das durch eine übergeordnete Behörde. Bei uns in Baden- Württemberg ist es das Regierungspräsidium.
Und solange dein Arbeitsplatz nicht freigegeben ist, bleibst du zuhause.

Ich arbeite zwar nicht in deiner Branche aber dafür in einem Labor und habe genau dasselbe durch.
Bei und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums gibt es gute Merkblätter was man darf und was nicht mehr. Da gibt es auch eins für deinen Beruf.
Schau es dir mal an.


Im übrigens ist meine Tante Zahnärztin. Und sie schickt ihre Mitarbeiterinnen immer sofort ins BV.
Denn wenn etwas passiert und es auf eine unsicherer Arbeit zurück zu führen ist, haftet der Arbeitgeber. Und das mit seinem Privatvermögen da keine Versicherung so etwas übernimmt.
Er hat die Fürsorgepflicht für dich.

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Wie Deine Tante das handhabt, ist aber rechtlich auch nicht okay.
Sie ist verpflichtet, in erster Linie für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen und eine Ersatzbeschäftigung anzubieten.
Aus Angst, die Angestellte durch nicht mutterschutzgerechte Arbeiten zu gefährden, ein komplettes BV auszusprechen, das die Umlagekasse zu finanzieren hat, ist nicht im Sinne des Erfinders.

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Also diese Diskussion wird immer lächerlicher.
Für die TE tut es mir echt leid.

Erstens, gibt es noch andere Möglichkeiten als es über die Umlagekasse laufen zu lassen.

Zweitens, liegt es in Betracht des Arbeitgebers wie er es auslegt um erst einmal die Schwangere und dann in gewisser Weise auch sich vor dem Ruin zu schützen.
Denn wie bereits erwähnt haftet der AG mit dem Privatvermögen wenn etwas passiert.

Das die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen bei der Schwangeren an der Annahme geringer ist als im Behandlungsraum ist klar.
Aber auch wenn bei der Anmeldung ein zb Infektionsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann oder auch nur ein sehr geringes theoretisches Risiko für die Schwangere besteht, tragen viele AG das Risiko nicht mehr.
O-Ton von dem Herrn der beim Regierungspräsidium für den Mutterschutz arbeitet war damals "Wenn das Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, egal wie klein es ist, würde ich keine Schwangere arbeiten lassen."


Hier ein kleiner Auszug aus dem Merkblatt des Regierungspräsidiums im Bezug auf Zahnarztpraxen:

"Auch Infektionskrankheiten, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, können
zu beruflich bedingten Krankheiten führen. Voraussetzung dabei ist, dass das Infekti￾onsrisiko am Arbeitsplatz höher ist als das außerberufliche Risiko. Dies ist zum Bei￾spiel bei Kinderkontakt im Berufsumfeld der Fall. Das Infektionsrisiko kann insgesamt
vorübergehend erhöht sein, z. B. bei einer Epidemie (neue Influenza A/H1N1 oder
Andere). Wenn unter solchen Umständen am Arbeitsplatz ein vergleichsweise erhöh￾tes Infektionsrisiko für die Schwangere oder ihr Kind besteht resultiert daraus ein Be￾schäftigungsverbot.
Bei Arbeitnehmerinnen in Bereichen mit regelmäßigem Kontakt zu an Tuberkulose
erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen wie z.B. in mit Lungenfachkliniken
oder mit sozialen Einrichtungen für Wohnsitzlose kooperierenden Zahnarztpraxen
besteht eine erhöhte Infektionsgefahr mit Mycobacterium tuberculosis. Da Infektionen
durch Mycobacterium tuberculosis nur schwer durch vertretbare Arbeitsschutzmaß-
nahmen vermieden werden können, besteht bei Schwangeren hier ein Beschäfti￾gungsverbot."



Und da du nicht weißt was meine Tante für eine Praxis führt noch in welcher Praxis die TE arbeitet......


Es ist alles gesetzlich geregelt.
Und wenn sich die AG dran halten würden gäbe es auch nicht solche Fragen und Antworten.


P.S.:
Es gibt übrigens auch FA die dann "einfach so" ein volles BV aussprechen weil der AG es nicht tut...

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Hi, das geht aber garnicht. Das Dein AG Dich bei Präps assistieren lässt, ist absolut unmöglich von ihm und auch nicht rechtens. Du darfst AB SOFORT nur noch 01 machen oder an die Anmeldung. Das Dein AG das nicht möchte ist sein Ding. Das ist in den Richtlinien der ZM. Erkundige Dich bei der ZÄK. Zur Not, ganz ehrlich würde ich mich beim Hausarzt krank schreiben lassen. Du darfst auch nicht mit Speichel in Berührung kommen und erst recht nicht mit Blut. Eine Freundin von mir ist auch schwanger und ZMF und sowie der Chef das wusste, musste sie ausser 01 keine Stuhlassistenz mehr machen. Ich habe es übrigens auch gelernt und bekomme gerade mein 3. Kind. Kenne mich also aus. Dein Chef hat wahrscheinlich keine Lust sich einen Ersatz zu suchen. Auf jeden Fall muss er es abzeptieren oder ich würde zum Arzt gehen. Und zwar sofort. Alles Gute

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Tut mir leid, wenn ich so doof frage - aber bei welcher Art von Zahnbehandlung wird man den von oben bis unten mit Blut voll gespritzt? Übertreibst du nicht etwas? Ich bin immer wieder erstaunt - Ärztinnen arbeiten bis zum Mutterschutz, aber den Helfetinnen ist die nicht zumutbar. Muss ich nicht verstehen.

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Auch für Ärztinnen gilt das MuSchG. Wenn man nun selbständig ist, dann hat man Pech. Aber im KH darf auch keine Ärztin mehr operieren etc wenn sie schwanger ist. Was denkst du denn?

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Das passiert bei einer Präp in der Front wenn der Arzt nicht wartet, bis der sauger an richtiger Stelle ist, Oder wenn er das Blut mit Wasser/Luft wegbläst

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