Hallo Zusammen,
habe mal eine spezielle Frage. Normalerweise weiss ich, dass sich der AG Anteil für das Mutterschaftsgeld aus einem Durchschnitt der Verdienste der letzten 3 Monate berechnet.
Nun ist die Situation bei mir wie folgt:
Da ich in der Elternzeit meiner Tochter erneut Schwanger geworden bin, jedoch in Elternteilzeit über 20 Stunden die Woche bei meinem Arbeitgeber arbeite, habe ich meine bestehende Elternzeit vor Beginn des neuen Mutterschutzes von Kind 2 gekündigt, damit ich wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe.
Nun hat mir mein Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil in Höhe der vergangenen 3 Monate/Durchschnitt überwiesen.
Ich meine aber im Internet gelesen zu haben, dass durch die Kündigung meiner laufenden Elternzeit ich wieder Anspruch auf den Anteil meines Vollzeitgehaltes aus vorangegangener Schwangerschaft habe, da ja nun wieder mein normaler Arbeitsvertrag greift.
Was ist nun richtig?! Ist natürlich ein immenser Unterschied
Vielen Dank
Dani
Höhe AG Anteil Mutterschaftsgeld nach Elternteilzeit
Ich weiß nicht wie sich das verhält wenn man in der Elternzeit arbeitet. Ansonsten ist es so wie du gelesen hast...
Du hast vollkommen recht, dir steht es zu wie vor der Elternzeit. Gehe davon aus das war Vollzeit. Ist bei mir der gleiche Fall wenn ich im august wieder in Mutterschutz gehe
Ach super vielen Dank, gibt es da irgend eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich vielleicht berufen kann?
Gesetzestext fällt mir spontan keiner ein aber es gibt vom Bundesministerium für Familien eine Broschüre zum Thema Mutterschutz und Elterngeld und dort ist dieses bespiel explizit drin. Das gibt es auf deren Internetseite sicher auch digital.
Schau mal in ins BEEG, Paragraph 16.
Außerdem ist es ja logisch: endet deine Elternzeit, dann lebt dein Alter Vertrag wieder auf, somit auch der alte Verdienst.
Müsste inzwischen aber noch besser§21 stehen im neuen MuSChG.
Ach ja , stimmt. Mit den Änderungen habe ich mich noch nicht so eingehend befasst.