Krankschreibung/ BV

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage.

Ich bin selbstständig und arbeite in einer Kindertagespflege. (Im Prinzip wie Tagesmutter, nur hab ich extra räume dafür gemietet wo ich die Kinder (0-3j) betreue)

Meine Frage ist nun folgende:

Da ich selbstständig bin, habe ich keinen betriebsarzt der mir ein BV geben kann oder mich krankschreiben kann bis zum Ende der ss.

Meine Frauenärztin meinte heute zu mir, dass sie mich insgesamt nicht länger als 6 Wochen in der gesamten Schwangerschaft krankschreiben kann oder mir ganz ein BV geben kann, da sie ja nicht meine Betriebsärztin ist.

Kann das stimmen?
Ich dachte jeder Frauenarzt oder generell Arzt kann ein BV aussprechen... geschweige denn mich mehr als nur 6 Wochen insgesamt krankschreiben kann.

Kann mir da jemand helfen?

Liebe Grüße

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Klar könnte er das, wenn er die Notwendigkeit medizinisch sieht. Aber hast du eine solche Zusatzversicherung? Denn sonst bekommst du ja kein Geld oder?

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Ja ich habe so eine Zusatzversicherung extra abgeschlossen vor 2 Jahren.
Aber die tritt ja nur in Kraft wenn mein FA mich krankschreibt.

Ich mein, ich will ja nicht sofort krank geschrieben werden, bin im Moment in der 17. Woche.
Ich möchte noch bis Ende Juli arbeiten. Ich will mich ja nicht grundlos auf die faule Haut legen. Ich arbeite in einem Risikoberuf, und ich kann mir nicht vorstellen bis 6 Wochen vor der Geburt meines Kinder dort 10 Stunden am Stück ohne Pause zu arbeiten.. ist das nicht Grund genug um mich dann die letzten 2-3 Monate einfach krank zu schreiben. Warum muss erst mein Kind gefährdet werden damit sie was macht.

Ich bin echt total verwirrt..

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Weil ein FA ein BV nur ausstellen darf, wenn eine Gefahr besteht für dich und das Baby. Aber da du dein Chef bist, kannst du deine Arbeitszeit reduzieren zum Beispiel. Also du musst ihn einfach fragen, aber Krankmeldung und BV sind ja für dich auch 2 verschiedene Dinge. Laut meinem Mann (auch privat versichert) sind das 2 verschiedene zusätzliche Versicherung. Hat wohl eine seiner Kolleginnen und gehabt

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Hallo Katrina,

also ich kenne mich nicht aus, wie das bei Selbständigen läuft. Aber ich habe ein BV und das hat mein FA ausgestellt. Kein Betriebs- oder Amtsarzt.

LG nz.kiwi

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Hi, danke für deine Antwort.

Darf ich fragen ob es einen Grund bei dir gibt, warum du von deinem FA das Arbeitsvermittlung bekommen hast?

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Du bist selbstständig und damit nicht durch das Mutterschutzgesetz geschützt. Das Risiko wegen Infektionskrankheiten trägst du ganz alleine, niemand sonst.
Du zahlst nicht in die Umlage 2 ein und damit erhältst du auch keine Lohnfortzahlung aus der Umlage 2. So einfach ist das.

Sich in der 17. SSW krankschreiben zu lassen ist reichlich spät. Die meisten Infektionen wären in der Frühschwangerschaft tragisch, jetzt nicht mehr. Ich gehe davon aus, dass du MMR geimpft bist.

Außerdem kann kein Arzt dich KRANK schreiben, wenn du arbeitsfähig bist, das wäre Betrug.

Wenn du also ein Risiko vermeiden willst, kannst du auf eigene Rechnung die Immunitäten bestimmen lassen und dann entscheiden ob du weiter das Risiko trägst oder nicht.

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Okay. Ich danke Dir 😊