Hallo liebe Community.
Ich bin aktuell in der 23SS, 22 Jahre alt und beziehe auf Grund von Depressionen seit Juli 2017 Krankengeld (war auch in einer Klinik stationär), nun hatte mir meine Psyschaterin Anfang März ein BV geschrieben und habe daraufhin alles zur Krankenkasse geschickt, die es auch anerkannt haben. Nun musste ich allerdings auch meinem Arbeitgeber dieses BV mitteilen. Ich arbeite in einer größeren Einzelhandelskette und die Chefin sagte mir ich, ich müsse es an das Büro schicken, die dieses BV bearbeitet. Nach langem warten und herumtelefoniere mit der Sachbearbeiterin, hatte sie es am Freitag letzte Woche auch einmal näher betrachtet und sagte dieses BV meiner Psyschaterin würde sie nicht annehmen und eines vom FA wäre ein ''richtiges'', den Anwalt hätte sie auch schon eingeschaltet...
Ich bin nun etwas überfordert mit der Situation und weiss nicht so Recht weiter. Sowohl mein FA als auch mein HA wollen mir kein BV ausstellen. Ich bekomme seit März auch kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse, da ich ja mein BV dort hingeschickt habe und diese wohl der Meinung sind ich bekomme nun mein volles Gehalt. Habe auch Freitag dort angerufen und mir wurde mitgeteilt dass sich jemand von der Krankenkasse melden würde der sich mit diesem Thema besser befassen kann. Ich kann weder meine Rechnungen zahlen noch von irgendetwas leben (außer von der Familie etwas borgen zur Überbrückung aber die haben auch nicht unendlich Geldrevserven) Mein Freund ist auf ausbildungssuche und vom Amt bekommen wir auf Grund des BVs ab sofort auch nichts mehr.
Nun meine Frage an euch, kennt jemand so eine SItuation? Darf diese Mitarbeiterin das BV nicht anerkennen ? Und wo kann ich nur hin wegen den Geldsorgen? Arbeitsamt? Oder die Krankenkasse fragen? Kriege ich eventuell das Krankengeld wieder zurückerstattet für den Zeitraum?
Ich bedanke mich jedenfalls im Voraus um Tipps und Ratschläge :)
Bekomme kein BV
Notfalls würde ich arbeiten gehen... Weshalb denn das bv?
Ich bin noch in psyschischer Behandlung und meine Psyschaterin die mir seit Juni die Krankmeldungen gibt, meinte eben dass das BV besser wäre und arbeiten geht nicht... auf Grund meiner psyschischen Erkrankung, so hat das meine Psyschaterin auch ins Attest geschrieben, da es aufgrund der Psysche eine zu große Belastung ist, ich bin wie gesagt auch noch in Behandlung also es geht wieder bergauf, aber die Arbeit hat mich vorher soweit gebracht dass ich nun auch mich wieder erholen muss...
Mit Depressionen geht man nicht "notfalls" arbeiten. Man ist schlicht viel zu krank dafür. Man kann sich auch nicht zusammenreißen. Man ist schwerkrank.
Wende dich an die Aufsichtsbehörde und nein, einfach sagen, sie erkennen es nicht an, geht nicht.
Deine Psychaterin darf das auch ausstellen.
Sie können nur die Überpüfung beantragen, das sollte dann aber für dich keine Auswirkungen haben, sondern den Ersatz müsste dann die Psychaterin leisten, soviel ich weiß.
Die Sachbearbeiterin hat keine Ahnung
Hier ein Auszug aus dem Leitfaden für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie/Jugend/Senioren
bmfsfj
Seite 33
...Zu einem
ärztlichen Beschäftigungsverbot
kommt es, wenn Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes aufgrund
Ihres individuellen Gesundheitszustandes bei einer Weiterbeschäftigung als gefährdet einstuft. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann die Beschäftigung durch Ihren Arbeitgeber ganz oder teilweise untersagen. Ihr Arbeitgeber darf Sie dann in dem angegebenen Umfang nicht mehr beschäftigen.
Voraussetzung für dieses Beschäftigungsverbot ist ein entsprechendes
ärztliches Zeugnis. Dieses kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch
Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt. Es ist an Ihren
Arbeitgeber gerichtet. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses trägt
grundsätzlich Ihre Krankenkasse.
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b87a5363865637dd3bf2dd6e8ec87e0/mutterschutzgesetz-data.pdf
Jeder Arzt kann ein bv ausstellen. Wenn der AG Zweifel hat, kann er das BV anfechten. Aber das geschieht wohl eher selten. Aber zu behaupten, dass nur der FA eines ausstellen darf, ist Quatsch.
Ich würde mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz--informationen-der-laender/73648?view=DEFAULT
Oder einen Anwalt konsultieren.
Danke erstmal, bei meinem Psyschatrischen Attest steht halt dass ich viel Erbreche und auch warum ich dieses Verbot erhalte usw... ''Aufgrund der Psychischen Stärung in Verbindung mit der Schwangerschaft ist die Pat nicht arbeitsfähig, es ist deshalb aus psychiatrischer Sicht ein Beschäftigungsverbot auszusprechen''... das ist doch soweit alles verständlich... ich frage mich wieso die Sachbearbeiterin mich da so blöd angeschoben hat... und denkt ihr dass ich rückwirkend mein Geld erhalte sobald das alles durch ist? Das Attest wurde am 08.03 ausgestellt und ich erhalte auch seitdem kein Krankengeld mehr .
Ja natürlich musst du rückwirkend Geld erhalten, aber das die innerhalb von zwei Moanten da noch nicht weiter sind, geht gar nicht.
Warum lässt du dir das gefallen, wie gesagt wende dich gleich Dienstag an die Aufsichtsbehörde.
Müsstest du für ein BV nicht grundsätzlich arbeitsfähig sein? Meines Wissens nach geht eine Arbeitsunfähigkeit immer vor ein BV. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Das stimmt. Arbeitsfähigkeit ist Voraussetzung. Und die liegt hier nicht vor.
Man kann nicht eine jahrelang vorausgegangene AU per Schwangerschaft in volle Lohnfortzhalung umschreiben per BV. Das geht einfach nicht. Die Schwangerschaft ist ja nicht der Grund für die AU, sondern die psychische Langzeiterkrankung, die immer noch vorliegt.
Meine Krankenkasse hatte mir empfohlen das zu machen mit dem BV, weil es gegenüber der Krankschreibung Vorteile hätte. Ich habe das daraufhin natürlich gemacht, die KK kennt sich ja auch mit meiner Geschichte aus , frage mich also wieso mir die das dann empfohlen haben... Hätte ich das gewusst wäre ich direkt einfach beim Krankengeld geblieben..
Hallo!
Es gibt hier scheinbar exterm viel Halbwissen...
Der Fall ist eigentlich sehr einfach:
Eine BV ist eine Maßnahme, und die Gesundheit einer werdenden Mutter und deren Kind bei einer potentiellen Gefährdung durch die Erwerbstätigkeit zu schützen.
Nun, du bist aktuell ja aber nach deiner Aussage gar nicht erwerbstätig, sondern arbeitsunfähig. Entsprechend kann man eine BV zwar schreiben, sie greift aber gar nicht.
Es ist explizit nicht mögliche eine AU durch eine BV zu "heilen" und der schwangeren dadurch höhere Einkünfte zu ermöglichen. Eine zwingende Voraussetzung für ein wirksames BV ist eine aktuelle Arbeitsfähigkeit der betroffenen.
Daran können auch Anwälte nichts ändern .....
In Folge war die Einstellung des KG durch die KK falsch und ist zu korrigieren.