Chef ändert einfach Arbeitszeiten

Huhu.... Ich bin ja noch recht frisch schwanger, meine SS kam ja unerwartet weswegen mein Chef schnell gemerkt hat das irgendwas ist (sind zu zweit im Betrieb). Deswegen habe ich es ihm ein paar Tage später auch gesagt. Sind ein alter und kennen uns auch schon lange. Nun hat er mir vor der SS schon gesagt das er die Öffnungszeiten ändern möchte, da müsste ich jeden Tag nur noch 4 statt 6 Stunden arbeiten. Um auf meine Stunden zu kommen muss ich dann aber 5 statt 4 Tage arbeiten. Meine Frage ist darf er meine Arbeitszeiten einfach ändern? Ich habe ja noch eine Tochter zu versorgen und bin da ja angefangen mit der voraussetzung. Wir haben uns oft wegen Kindergarten Schließungszeiten in den Haaren. Er hat selber keine Kinder und versteht es nicht. Er meint auch wenn meine Tochter nächstes Jahr zur Schule kommt würde es einfacher werden weil sie ja dann alleine bleiben könnte. 😫

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Er darf die Arbeitszeiten verändern, wenn er sie aber verkürzt, muss er trotzdem dasselbe Gehalt zahlen und du musst die Stunden nicht rausarbeiten

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Das heißt er müsste mir das gleiche zahlen ohne das ich Tag 5 mehr arbeite?

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das stimmt so nicht ganz. Ja er darf die Zeiten verändern wie er lustig ist. Wenn sie aber eine feste Arbeitszeit hat beispielsweise 25 Std in der Woche und das ist vertraglich geregelt, muss sie diese auch arbeiten. Sonst kann der Chef das Gehalt an die verringerte Stunden was ja dann vier wären anpassen.

Was anderes wäre wenn drin stehen würde zugesicherte Arbeitstage beispielsweise 4 Tage die Woche, aber selbst dann entscheidet er welche Tage du dann arbeiten musst. Aber meine bisherigen Arbeitsverträge sind immer mit einer Wöchentlichen Arbeitszeit gehalten.

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Es kommt auch dadrauf an was in deinem Vertrag steht.
Meiner durfte nichts ändern. Da die Arbeitszeit im Vertrag festgelegt ist. Ansonsten beim Ministerium für Arbeitsrecht anrufen. Oder Mini Job zentrale.
Lg

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Wo soll sie anrufen?
Ministerium für Arbeitsrecht? Minijobzentrale?

Sie sollte bedenken, dass sie in einem Kleinstbetrieb grundsätzlich keinen Kündigungsschutz geniesst und selbst während der Schwangerschaft leichter zu kündigen ist als in einer größeren Firma.

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Ja, aber die Entscheidung obliegt dann hoffentlich einem Richter. Denn faktisch ist es leichter, aber rechtlich ist bei Schwangerschaft die Betriebsgröße egal: es muss für das Unternehmen unzumutbar sein. Und das müsste man erst mal nachweisen. Ist aber hier (noch) irrelevant. Sie sollte mit ihm reden. Ich denke, wenn er sich sperrt Kompromisse zu machen, kann sie es auch.

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Sag ihm doch das geht klar wenn du mehr Geld bekommst / mehr Urlaubstage. Wenn ihr zu zweit seid dann ist er ja auch auf dich angewiesen.

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Ja ich bespreche das mal mit ihm. Vielleicht findet sich eine Lösung die für uns beide super ist

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Denke, da wird er sich nicht drauf einlassen. Wieso auch, sie arbeitet ja nicht mehr Stunden.

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Wenn die bisherigen Arbeitszeiten vertraglich festgelegt sind, dann muss ein Änderungsvertrag gemacht werden für die neuen Arbeitszeiten. Wenn du den nicht unterschreiben willst, müßt ihr das vor dem Arbeitsgericht klären lassen.

So lange schuldest du deine Arbeitsleistung zu den bisherigen Bedingungen. Ich würde versuchen mich gütlich zu einigen, oder einen anderen Job suchen. Verkäuferinnen werden endlos viele gesucht.

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Aber selten nur 4 Tage und nur bis 15 Uhr

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So eine Konstellation, eine Angestellte und ein Inhaber, erfordert von beiden Seiten Kompromissbereitschaft. Der AN muss sie mitbringen, und darf sich glücklich schätzen, wenn er sie auch beim AG findet. Denn der AG ist im Prinzip frei, auch wenn hier nette Hinweise auf bestehende Regelungen erfolgt sind. Wenn eine Kündigung vor Gericht nicht Bestand haben sollte (wovon man in dieser Konstellation nicht ausgehen darf!), bleibt immer noch eine Betriebsschließung und Neugründung. Dürfte im Einzelhandel vollkommen unproblematisch sein.
Nicht dass ich es gut finde, aber: als AN hat man in so einem Fall quasi gar keine Verhandlungsposition.

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Eine Betriebsschließung mit vorhandenen Arbeitsverträgen geht aber auch nciht und für all dies braucht er die Zustimmung der Aufsichtsbehörde und ich dneke nicht, dass er die während der Schwngerschaft bekommen wird.

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Das Gericht kann die Kündigung vor Gericht nuir für nichtig erklären, wenn er nicht die Einverständnis der Aufsichtsbehörde hat, so sind die Gesetze, egal wieviel Mitarbeiter!

DAher ist definitiv davon auszugehen, dass dem so ist.

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