Moini liebe Mit-Muttis,
ich bin gerade etwas überfordert mit dem ganzen Elternzeitkram. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Die Sachlage ist folgendermaßen:
Im März 2017 kam unsere Tochter zur Welt. Ich war 1 Jahr in Elternzeit.
Das ist soweit "erledigt".
Jetzt möchte mein Mann gerne nachträglich auch in Elternzeit gehen.
Das wären dann ja "nur" die 2 Monate, oder?Geht das überhaupt? Würde es dafür sogar noch Elterngeld geben?
Wie machen wir das dann?
Schlicht einen neuen Elterngeldantrag ausfüllen und das dem AG vorlegen?
Es wären nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Im Internet finde ich nur etwas zur Väter-Elternzeit, wenn es die ersten 2 Lebensmonate des Kindes sind.
Vielen Dank schonmal 🙋
Elternzeit nachträglich beantragen (Vater)
Ich kann dir sagen, dass wir es beim 1. genau so gemacht haben. Er hat 7 Wochen vor antritt dem AG Bescheid gesagt, Antrag für 2 Monate ausgefüllt, EG wurde berechnet wie bei mir.
Allerdings ist das 4 Jahre her, ich weiß nicht, ob sich etwas an der Prozedur geändert hat.
Nach der Rechtslage bis 2015 seid ihr zu spät für Elterngeld ging als Partnermonate nur bis LM 14. da musst du mal einen Blick ins Gesetz werfen
Das wichtigste zuerst: Elterngeld und Elternzeit hat erstmal nichts miteinander zu tun und man kann es nicht "in einen Topf werfen".
Zum Elterngeld:
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus, also hälftig gesplittet, kann entsprechend doppelt so lange bezogen werden, jedoch darf ab dem 15. Lebensmonat keine Lücke entstehen, in der nicht mindestens ein Elternteil Elterngeld Plus bezieht.
Wenn du also schreibst, dass Euer Kind in 03/17 geboren wurde und du mit der Elternzeit "durch" bist, dann gehe ich davon aus, dass du schon seit einer Weile auch kein Elterngeld mehr beziehst. Zudem ist Euer Kind schon älter als 14 Monate, so dass der Elterngeldanspruch für deinen Mann aus meiner Sicht wegfällt.
Elternzeit:
Das ist natürlich was ganz anderes! Anspruch auf Elternzeit hat man bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und zwar JEDER Partner. Diese 3 Jahre muss man sich also nicht aufteilen! Sprich: Dein Mann kann auch ab jetzt bis zum 3. Lebensjahr in Elternzeit gehen. In dieser Zeit kann er sich entweder komplett von der Arbeit freistellen lassen oder gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeit stellen und dann während der Elternzeit bis zu 30 Std./Woche arbeiten gehen.
Zu deiner Frage also konkret:
Ja, dein Mann kann noch in Elternzeit gehen, auch deutlich länger als 2 Monate. Nein, er hat keinen Elterngeldanspruch mehr. Wie macht ihr das: Dem AG deines Mannes einen Brief aufsetzen, in dem dein Mann mitteilt, von wann bis wann er genau in Elternzeit gehen will und Hinweis darauf, ob er in dieser Zeit gar nicht oder ggf. in Teilzeit arbeiten möchte. Dieser Antrag muss mind. 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beim AG eingehen.
Die Elterngeldstelle spielt bei Euch keine Rolle mehr!
(Das Thema Elternzeit übertragen auf den Zeitraum vom 3.-8-Lebensjahr hab ich jetzt der Einfachheit halber mal raus gelassen, da ich davon ausgehe, dass es dir darum jetzt grad nicht geht.)
Ah, perfekt! DAS ist genau die Antwort, nach der ich das Internet durchkämmt habe.
Vermutlich hab ich es auch gefunden, nur weitaus komplizierter erklärt 😂
Also DANKE dafür 😊
gerne!