Hallo ihre Lieben
Ich habe da eine Frage...man bekommt Mutterschaftsgeld 4 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt oder ?
Und dann nach der 8 Wochen ?? Von wo bekommt man dann Geld ?
Oder muss man von Jobcenter beantragen?
Lieben Dank ❤️❤️
Mutterschaftsgeld 😯
6wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.
Muss man bei der Krankenkasse beantragen das kommt nicht automatisch.
Und nach den 8 Wochen dann Elterngeld muss man auch beantragen bei der elterngeldstelle kreishaus oder Rathaus.
Kindergeld muss man auch beantragen das bekommt man ab Geburt.
Bei harz4 weiß ich nicht wie das läuft.
Hallo :)
Das Mutterschafts Geld setzt sich ja aus dem Geld von der Krankenkasse und dem Geld von deinem AG zusammen.
Nach deinem Mutterschutz wirst du (vermutlich?!) in Elternzeit gehen.
Dann bekommst du Elterngeld von der Elterngeldstelle.
Das Geld musst du dann mit der Geburtsurkunde bei deiner Elterngeldstelle aus deinem Bundesland (bei mir zb. Elterngeldstelle Bayern) beantragen.
Das rechnet sich aus deinem Einkommen in den letzten 12 Monaten.
Gibt online viele Elterngeldrechner wo du mal sehen kannst was du ungefähr bekommst :)
Hoffe ich konnte deine Frage beantworten ☺️
Lg Teresa 35 ssw
Also ich bekomme 8wochen vor Geburt und bei einer normalen Entbindung 8 Wochen nach der Geburt wen Zwilling oder Kaiserschnitt 12 Wochen nach Geburt Mutterschutz Geld also in Höhe von deinem zuvor verdienten Gehalt und dan bekommst du Karenz Geld in Höhe der Laufzeit für die du dich entschieden hast also 12/24/30 Monate und das beantragst du nach Geburt bei deiner Krankenkasse 😊
Das gilt so nicht für Deutschland. Da du von „Karenz“ sprichst, gehe ich davon aus, dass du in der Schweiz oder Österreich lebst?!
12/24/30 stimmt für Österreich aber auch nicht mehr...
Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET, das Geld beantragst du wenn du von deinem Gyn ca. 8 Wochen vor ET ein schreiben mit dem ET und schickst es zur Krankenkassen ... von der Krankenkasse bekommst du 13 Euro pro tag den rest bezahlt der Arbeitgeber ... Nach der Geburt eures Kindes müsst ihr dann noch Elterngeld beantragen ... Dafür gibt es Formulare, die ich mir schon vorbereiten würde bevor das Baby da ist
6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gibt es das Mutterschaftsgeld. Das muss man bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber beantragen - Die KK zahlt pro Tag 13€ - den Rest zu deinem Gehalt der Arbeitgeber. Falls du nicht arbeitest, bekommst du das natürlich nicht, wenn du arbeitslos jetzt schon arbeitslos bist. Elterngeld musst du bei der Elterngeldstelle beantragen - wenn du nicht in den letzten 12 Monaten gearbeitet hast, bekommst du nur den Sockelbetrag von 300€ im Monat, ansonsten wird das Durchschnittsgehalt aus den 12 Monaten genommen. Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse. Das geht aber alles erst nach der Geburt des Kindes, weil man dafür eine Geburtsurkunde und die zugeteilte Steuer ID braucht. Wenn du nicht weiter weißt, lass dich bei pro Familia beraten, eventuell kannst du dann auch noch Wohngeld beantragen. Das richtet sich dann aber nach dem Gesamteinkommen, falls du einen Mann/Partner hast...
Vielen Dank an euch allen
Ich werde die äntrage stellen
Lieben Dank ❤️❤️
Auch bei der Krankenkasse musst du den Antrag stellen für das Mutterschaftsgeld. (also vorrausgesetzt das du arbeitest, ansonsten bekommst du eh keins) die geben dir das nicht Automtaisch.
Und in den Schreiben steht immer das du 7 Wochen vor ET eine Bescheindigung vom Arzt brauchst mit dem genauen ET und dieses gibt man dann bei ´m AG ab und bei der KK. Das Schreiben darf, allerdings laut meinem AG nicht früher wie 7 Wochen davor ausgestellt werden, denn sonst ist es ungültig.
Auch wenn die 6 Wochen davor und die 8 Wochen danach dein volles Gehalt ergeben, wirst du es nicht Zeitlich so bekommen wie sonst auch, also man sollte in dem Fall immer einen Puffer haben.
Hast du denn Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, dann solltest du dir sofort die Bescheinigung vom FA dafür holen!
Ja ich habe Anspruch drauf mein Chef hat mich drauf hingewiesen und meine fa hat es überhaupt nicht erwähnt heute habe ich die Bescheinigung bekommen und direkt bei meine kk abgegeben alles direkt beantragt muss sagen die von der kk viel nette und freundlicher als die Arzthelferinen alles per eil Antrag gemacht und ich sollte Mitte nächste Woche das Geld auf Konto haben und Rest wird dann zur et Termin aus bezahlt und dann folgt die anderen Anträge
Vielen lieben Dank an euch allen
Nah ja, deinem FA ist es um Grunde ja auch vollkommen egal ob du Mutterschaftsgeld beantragst oder dir es zusteht... Das sind leider Sachen um die man sich selbst kümmern/ Informien muss.
Im Grunde würde wenn man nicht gerade von Harzt 4 lebt, einen niemand etwas sagen was man machen kann/ soll oder einem zusteht.
Deshalb steht ja auch z.b bei EG Antrag so schön dabei, das es nur 3 Monate rückwirkend gezaht wird... (also zumindest steht das bei uns drauf)
Die hauptsache ist, das du jetzt weis was dir wann zu steht und du es schnell beantragst bzw schon vorbereitest das du es nach der Geburt nur noch abgeben musst.