Elterngeld und Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich sitze nun schon seid einiger Zeit vor diesem blöden Elterngeldantrag. Vor einiger Zeit war ich zur Beratung bei ProFamilia und hatte gedacht ich hätte das ganze durchschaut. Je länger ich aber davor sitze, desto mehr vermische ich alle Sachen. Es ist zum verrückt werden 🙄
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen.

Also ich habe seid 2009 durchgängig gearbeitet und würde nun Elternzeit für 2 Jahre nehmen, Elterngeld für 1 Jahr- bzw. für die 14 Monate. Mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit, 1. Lebensmonate und 13. oder 14. Lebensmonate.

Muss ich nun bei den beantragten Lebensmonaten bei mir 1-12 und bei meinem Mann 1 und 13 oder 14 angeben? Es wäre ja Quatsch den Antrag nicht auch für meinen Mann auszufüllen oder hab ich da jetzt was nicht gecheckt.

Tut mir leid für die wahrscheinlich total idiotische Frage, aber ich stecke gerade echt fest! 🙈

Danke schön einmal!!!

1

Hätte ich heute das Thema bei der Schwangerschaftsberatung 😅

Da ihr ja schon wisst, dass dein Mann auch in Elternzeit geht, musst du in der Tabelle ankreuzen bei dir (Elternteil 1) 1-14 wenn du 14 Monate in Elternzeit gehst. Und bei deinem Mann (Elternteil 2) kommt das Kreuz bei 1 und 13 oder eben 14. also es muss dann auch gleich mit angekreuzt werden. 🙂

5

1-14 geht garnicht bei der TE.

2

Was heißt, denn "für die 14 Monate"?

Basis-EG bekommst du für 12 Monate, dein Mann dann für weitere 2 (Verteilung kann natürlich auch anders sein, aber insgesamt 14)

Wenn du 14 Monate Elterngeld erhalten möchtest, musst du 10 Monate Basis-EG und 4 Monate EG Plus (halber Auszahlungsbetrag) wählen.

VG Isa

3

Ich muss @isunda zustimmen

Euch stehen ZUSAMMEN 14 Monate Basis EG zu.
Sprich in eurem Fall dir 12 und deinem Mann 2
(Hab es gerade vorhin erst nachgelesen *sie können als Eltern das Basis EG max. 14 Monate untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens für 2 und höchstens für 12 Monate Basis EG beziehen kann*)

Natürlich könntest du auch 6 Monate Basis Nehmen und 12 Monate Plus oder gleich 24 Monate Plus. Oder ganz anderst aufteilen.

Wobei sich deine 12 bzw 24 Monate ab dem Tag der Geburt gerechnet werden. Auch wenn du die ersten 8 Wochen noch Mutterschaftsgeld bekommst. Diese Zeit wird quasi schon als EG-zeit angerechnet.
Nur das du nicht denkst das du dann quasi von Monat 3-14 bzw 3-28 Geld bekommen würdest

4

"gleich 24 Monate Plus" - nur kleine Korrektur: bei Mutterschaftsgeld sind die ersten beiden LM immer Basis-EG und man kommt nur auf insgesamt 22 Monate.

VG Isa