Hey,
Vielleicht könnt ihr mir helfen, habe schon gegoogelt aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.
Und zwar geht es um den Wechsel der steuerklasse nach der Geburt.
Leider verdient mein Mann weniger als ich, sodass wir die Steuerklassenkombi 3/5 gewählt haben. Logischerweise habe ich die 3 und mein Mann die 5.
Meine Frage ist nun: können wir nach der Geburt in steuerklasse 4/4 bzw mein Mann nimmt die 3, ich die 5, wechseln? Hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Elterngeld? Mein Mann geht Arbeiten, solange ich 1 Jahr in Elternzeit bin. Danach gehe ich Teilzeit arbeiten und spätestens dann wäre die Steuerklassenkombi 4/4 für uns am günstigsten.
Hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
LG
Mine141 (26.ssw)
Wechsel Steuerklasse
Auf das Elterngeld dürfte es keinen Einfluss haben da es am Einkommen vor der Geburt berechnet wird.
Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst musst du glaube aufpassen das der Wechsel erst anschließend ist weil sonst die Abzüge ja nach der 5 berechnet werden.
Zur Sicherheit lieber mal beim Finanzamt anrufen!
Nach deiner Elternzeit könnt ihr ja wieder wechseln. Geht ja ein mal pro Jahr
Danke für deine Antwort.
Weißt du vielleicht, ob es irgendwelche Nachteile für uns bei der Steuererklärung haben kann? Wir haben noch nie eine gemacht, wir wurden auch noch nie dazu aufgefordert.
Ob das Nachteile hat weiß ich leider nicht!
Wir haben zur Zeit auch noch 4/4 und haben immer eine gemacht.
Mein Mann hat aber hohe Werbungskosten so das wir auf keinen Fall nachzahlen müssen wenn das Elterngeld mit berechnet wird.
Das kommt ja auf das zu versteuernde Einkommen noch oben drauf
Wir werden auch wechseln momentan haben wir 4/4 werden dan 3/5 machen das mein Mann die 3 während der Elternzeit hat und es danach evtl auch so beibehalten weil ich dan nur noch Teilzeit arbeite wir haben grob 300€ mehr raus mit dem wechsle und haben aber überleg uns ca 50€ monatlich zur Seite zu legen falls wir bei der Steuererklärung dan doch was nachzahlen müssen wegen dem Wechsel denke das ist ein guter Weg wenn wir doch nichts nach zahlen müssen haben wir eben so bissi mehr beiseite gelegt
Bei 3/5 sollte man unbedingt Was zur Seite legen, wenn man nicht hohe Werbekosten dagegen rechnen kann.
Am Ende hat der Staat nichts zu verschenken. Die zu zahlende Steuer ist unterm Strich immer die gleiche. Bei 3/5 ist monatlich mehr netto da aber Ende des Jahres zahlt man nach. Es sei denn, man hat hohe Werbekosten.
Als Beispiel: Mein Mann fährt täglich 200 km. Hat also Werbekosten ohne Ende, die dann verrechnet werden. Wir bekommen beim Jahresausgleich etwas wieder aber bei weitem nicht die Welt. Ohne die Werbekosten müssten wir deutlich vierstellig nachzahlen.
Ich würde wohl bei 3/5 in jetziger Konstellation bleiben, denn das Elterngeld wird am Ende des Jahres auch einberrechnet. In der Regel muss man bei Elterngeld Bezug auch nachzahlen aufgrund des Progressionsvorbehaltes. Dann lieber monatlich etwas mehr Abzüge als am Ende des Jahres ne dicke Nachzahlung...
Es ist schwer zu sagen, ob während der Elternzeit ohne Tätigkeit 3/5 oder 4/4 sinnvoller ist. Ohne genaue Kenntnis der Daten lässt sich nicht vorhersagen, welche Kombination die Steuerschuld besser trifft. Wenn das keine Rolle spielt, dann empfehle ich 3/5. Dann hat man das Geld früher, mit dem Risiko einer Nachzahlung.
Noch ein Hinweis: falls man ein zweites Kind plant, ist es empfehlenswert, das Teilzeitnetto durch Klasse 3 zu maximieren. Das hilft beim Elterngeld 2.
Wie es am besten ist, lässt sich schwer sagen. Allerdings müsst ihr aufpassen, weil das Elterngeld zwar steuerfrei ist, allerdings dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Weiterhin müsst ihr auch eine Steuererklärung abgeben.
Wenn dein Mann weniger als du verdient und jetzt in Klasse 3 geht, ist es sehr wahrscheinlich, dass 2019 eine ordentliche Nachzahlung ins Haus steht. Da hilft es dann u.U. auch nicht, dass man davor monatlich mehr Geld hatte.
Wir haben seit Jahren 4/4, zahlen etwas mehr Steuern und bekommen einmal jährlich vom Finanzamt ein bisschen "Urlaubsgeld".