Nächstes Kind in Elternzeit vom ersten, gleiches Mutterschaftsgeld?

Hallo ihr Lieben,

ich möchte mich vergewissern, dass ich das richtig verstanden habe.
Frau ist unbefristet Vollzeit angestellt, bekommt Kind 1 und nimmt 3 Jahre Elternzeit bei Arbeitgeber A.
Innerhalb dieser 3 Jahre bekommt sie Kind 2 und bekommt das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 (also ca. ihr vorheriges Nettoeinkommen).
Innerhalb der 3 Jahre Elternzeit vom 2. Kind kommt Kind 3. Es gibt wieder das gleiche Mutterschaftsgeld.
In der Elternzeit kann die Frau mit der Zustimmung von Arbeitgeber A (benötigt, oder?) bei Arbeitgeber B arbeiten, geringfügig oder in Teilzeit. Vielleicht kann Arbeitgeber A das nicht anbieten oder es gibt andere Gründe, aber ich denke er muss zustimmen, oder?
D.h. wenn die Frau nicht gerade kündigt oder ein befristeter Vertrag endet, bekommt sie wenn sie in Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, immer ihr vorheriges Netto im Mutterschutz, auch wenn das vor Jahren berechnet wurde. Die 13 Euro am Tag ohne weitere Zahlungen bekommt sie nur, wenn sie vor dem Mutterschutz kündigt, ein Vertrag ausläuft o.ä.
Stimmt es auch, dass der Arbeitgeber die Zuzahlung erstattet bekommt, also keinen Schaden aus dieser Situation hat?
Ich danke euch für eure Antworten auf dieses Szenario :)#herzlich#blume

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"D.h. wenn die Frau nicht gerade kündigt oder ein befristeter Vertrag endet, bekommt sie wenn sie in Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, immer ihr vorheriges Netto im Mutterschutz, auch wenn das vor Jahren berechnet wurde."##Nein, nur wenn sie immer die Elternzeit beendet hat.

" Die 13 Euro am Tag ohne weitere Zahlungen bekommt sie nur, wenn sie vor dem Mutterschutz kündigt, ein Vertrag ausläuft o.ä."
Nein, wenn sie noch in Elternzeit ist!

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Vielen lieben Dank für deine Antwort!
Verstehe ich das so, dass man 2 Möglichkeiten hat:

- man "verschenkt" die restliche Elternzeit von Kind 1 um in MuSchu und anschließend Elternzeit von Kind 2 zu gehen. Man verschenkt ggf Jahre/Monate Elternzeit, die man nicht nach Kind 2 wieder anschließen kann (?), aber bekommt dafür volles MuSchu-Geld.

- man bleibt in Elternzeit von Kind 1, kann so die Elternzeit von Kind 2 hinten anschließen (?) und kann bis zu 6 Jahre "wegbleiben", bekommt aber dafür nur die 13 Euro am Tag im MuSchu.

Würde mich freuen wenn du mir Bescheid gibst, ob ich das richtig verstanden habe :) Danke dir!#herzlich

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Nein, man meldet vernünftig an, wäre die genialste Lösung.
3 Jahre anmelden ist einfach dumm!

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