Gehalt?

Hallo,
Eventuell kennt sich jemand mit meiner Situation aus.

Momentan arbeite ich im 3 Schichtsystem im Krankenhaus, bekomme demnach Zuschläge und eine wechselschichtzulage für die verschiedenen Dienste und Wochenenden/Feiertage.

Wenn ich nun in eine andere Abteilung versetzt werde bei Bekanntgabe der Schwangerschaft, wie verhält sich das mit meinem Gehalt?
Die Stelle wäre von Montag bis Freitag mit festen Arbeitszeiten.

Es würden pro Monat ca 400 Euro ausmachen für die Zulagen.
Oder bekommt man ein Durchschnittsgehalt weiterhin, da man ja nicht "freiwillig" die Abteilung wechselt?

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Ja, deine Zuschläge (als Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft) stehen dir weiterhin zu.
Es dürfen durch eine Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen.
Allerdings darfst du freiwillig auch an Wochenenden arbeiten und im Früh/Spät Wechsel.
😊

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Vielen Dank. Dass ich trotzdem in Schichten arbeiten darf weiß ich. Jedoch arbeite ich im Kreißsaal mit relativ vielen Geburten. Und da ist es mir ehrlich gesagt auf Dauer zu gefährlich 😐
Man wird regelmäßig getreten und muss körperlich doch ziemlich anstrengend arbeiten.
Da bleibt mir nur, in der Schwangerenberatung zu arbeiten und dort gibt es nur die geregelten Arbeitszeiten.
Aber das beruhigt mich schon etwas, dass mein Gehalt ungefähr dasselbe bleiben würde.

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Wurde denn schon eine Gefährdungsbeurteilung gemacht?
Denn du darfst nicht einfach entscheiden, wo du hin möchtest, nur weil dir etwas zu gefährlich ist.

Das ist leider so. Es gibt gesetzliche Vorgaben und solange die eingehalten sind, kannst du weiterhin im Kreißsaal arbeiten.

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Hallo,

passt vielleicht ganz zu deinem Post, aber ich arbeite auf der Neostation auch mit allen Schichten und wurde in der 6.ssw ins BV geschickt.

Ich bekomme weiterhin mein normales Gehalt.
Die Zuschläge werden mit Durchschnitt berechnet.

Passt zwar nicht ganz, aber vielleicht hat es trotzdem etwas geholfen.

Lg s.89 mit Paul inside 15.ssw💙

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Das passt nicht mehr weil die Zulagen nun nicht mehr steuerfrei sind.. dafür zählen diese mit zum EG. Zulagen ohne Steuerabzug werden nämlich für das EG nicht berücksichtig..