Bemessung Elterngeld (Abzüge Dienstwagen)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung meines künftigen Elterngeldes. Und zwar wird in meinen Lohnabrechnungen immer ein Nettoverdienst und ein Auszahlungsbetrag angegeben. Dem Auszahlungsbetrag ist der geldwerte Virteil abgezogen, den ich steuerlich durch die Nutzung meines Dienstwagens habe.
Das Elterngeld bemisst sich ja an der Höhe des Nettos.
Weiß jemand, ob ich hier nun den tatsächlichen Nettoverdienst ansetzen kann, oder nur den Auszahlungsbetrag? Ist immerhin ein Unterschied von rund 400€ - würde sich schon lohnen 😉
Danke!

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Das kommt darauf an.
Pauschale Besteuerung: Es zählt nicht dazu.
Korrekte Besteuerung: Es zählt dazu.

So wie es bei dir jedoch klingt, würde ich tippen, dass ihr die pauschale Besteuerung habt.

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Ich zahle 1% des Bruttolistenoreises und dann eben anteilig etwas zu den Kilometern.
Darf den Wagen entsprechend auch privat nutzen.
Heißt dann, ich lege das Nettogehalt zugrunde oder den Auszahlungsbetrag?

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Ich würde sagen, so wie immer den Bruttobetrag, denn Netto wird nie zur Elterngeldberechnugn genommen.

Die Frage ist eben nur, was vom Brutto abgezogen wird bzw. was dein Brutto ist.

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Zur Elterngeldberechnung wird dein Brutto Lohn bzw. dein pauschal versteuertes Brutto in Kombination mit deiner Steuerklasse genommen.

Hier ist die Sache mit dem Firmenwagen ganz gut erklärt:

https://www.smart-mama.de/wie-wirkt-sich-ein-firmenwagen-auf-mutterschutz-elternzeit-und-elterngeld-aus/

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Danke zusammen!