Bv

Hallo ihr Lieben.
Ich war heute beim FA und habe nachgefragt zwecks Beschäftigungsverbot. Er meinte das muss meine Chefin erteilen. Er gab mir eine Nummer vom mutterschutz und meinte wenn sie es nicht macht soll ich da anrufen. Dann wird es teuer bis zu 50 000€ weil Gesetz ist Gesetz.
Sie muss mir ein Umfeld schaffen wo ich als Schwangere arbeiten kann ( geht eigentlich kaum)
Jetzt möchte ich morgen nochmal mit ihr reden aber des wird sie eh nicht interessieren...

Ich arbeite als Altenpfleger
Danke für eure Antworten/ Meinungen

Lisa 11+3

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Habt ihr einen betriebsarzt? Sie muss dir BV geben oder einen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz. Ob sie s interessiert oder nicht.War bei euch schonmal jemand schwanger?

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Ja und die jenige hat bis zum Ende geschafft aber das ist mir egal. Und die andere hat um das bv gebettet im 4. Monat..
Dachte eigentlich mein Arzt stellt es aus..

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Aber wenn bei deiner Kollegin etwas passiert wäre, dann wäre deine Chefin Schuld, das sollte ihr vielleicht mal bewusst gemacht werden. Hol dir da echt Hilfe, das musst du dir nicht gefallen lassen.

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Aber warum willst du als Altenpflegerin ein BV?

Das ist vollkommen unnötig. Meine schwangeren Pflegekräfte haben immer so lange wie es ging gearbeitet und ich als PDL arbeite jetzt ja auch noch.

Es gibt genug zu tun für dich, gerade als Fachkraft. Also was auch erlaubt ist natürlich.

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Das wäre? Bis auf Doku?

Weil das ein Gesetz ist darum?

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Du kannst immer noch alles waschen außer Intimbereich, du darfst im Bett lagern, du darfst mit Handschuhen, Mundschutz und Schutzbrille Medikamente stellen, du darfst Medikamente verteilen, Arztvisiten, klar alles an Doku, könntest Expertenstandards Schulen bei dir im Haus und dich darauf vorbereiten, du darfst mit Sicherheitskanülen spritzen und und und. Damit kann man gut einen Tag füllen oder im schlimmsten Fall ein Teil BV aussprechen, sodass du nur noch 4 Stunden arbeitest, weil es sonst nicht genug zu tun gibt.

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Bei Mitteilung der SS ist sie verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung wahrheitsgemäß auszufüllen. Da wird nach Arbeitszeiten, schwer tragen, gefährliche Stoffe und Krankheiten und sonstigen Gefahren/Risiken gefragt. Wenn dein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, muss sie dich wo anders einsetzen (bei uns musste ne Altenpflegerin mal Telefondienst machen) bzw die ungeeigneten Tätigkeiten an jmd anders delegieren oder dir ein BV erteilen. Alles andere kann teuer werden, denn - wie bereits erwähnt - Gesetz ist Gesetz. Würde morgen auch direkt das Gespräch suchen.

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Danke für eure Antworten

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Hallo,

Der fa kann dir keins einfach so ausstellen nur bei Gefährdung deines Kindes und da er dein Beruf nicht einschätzen kann und du ihn viel erzählen kannst wenn der Tag lang ist, gibt es keine von ihn.
Es hört sich krass an aber ich habe es auch durch..habe selbst in der Pflege bis zur 14 Woche gearbeitet.
Es wurde ein 2 Gefährdung bei mir geprüft und dadurch habe ich erst eins bekommen aber ich glaube auch, da ich extreme Schmerzen bekommen habe und ins kh von Arbeit aus musst haben sie eins ausgestellt.

So lange sie dir Arbeit zuteilen können,die du machen kannst, wird es nicht einfach werden..eine andere Kollegin ist Fachkraft und sie hat dann am pc gearbeitet.

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Es gibt keinen Grund für ein BV, wie Pepper schon richtig erklärt hat.
Bei uns ist es auch nicht üblich, dass schwangere eins erhalten.

LG

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In anderen Häusern schon habe ich mit bekommen zum Teil. Aber gut jetzt warte ich ab. Aber sie hat mich ja weiterhin komplett in der Pflege eingeteilt und ist da nicht sehr verständnisvoll aber na gut

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Das ist aber was anderes dann.

Sie muss verständnisvoll sein!
Sie muss dir Tätigkeiten "wegnehmen", weil du sie nicht mehr darfst.

Verbände, Isozimmer, Nachtschichten und ganz wichtig, du darfst nicht mehr alleinige Fachkraft im Dienst sein. Dabei zählt aber die Anwesenheit deiner PDL.

Aber da ich zum Beispiel zu wenig PFKs habe, macht meine Schwangere nun keine Spät-und Wochenenddienste mehr, da sie dann alleine wäre als PFK.

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Bei der Bezirksregierung gibt es dafür Infostellen. So waren bei mir: habe mich bei der Bezirksregierung informiert und mein FA hat es so formuliert, wie es sein muss. lG

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Ich möchte mal mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung aufräumen:
JEDER Arbeitgeber ist verpflichtet, für JEDEN Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen! Nicht nur in der Pflege und auch nicht erst in der Schwangerschaft! Leider wissen das viele Arbeitgeber nicht oder ignorieren es. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung regeln dies. Eigentlich sollte der Arbeitgeber bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft nur noch in seine Gefährdungsbeurteilung schauen, um zu sehen, ob an dem Arbeitsplatz Gefahren für Schwangere ausgehen oder nicht.

Die Bewertung der jeweiligen Gefahren sowie die daraus resultierenden Maßnahmen muss er selber treffen. Damit will ich sagen, wenn Arbeitgeber A entscheidet, dass der Arbeitsplatz für eine Schwangere gänzlich nicht mehr geeignet ist, kann Arbeitgeber B bei einem vergleichbaren Arbeitsplatz zu dem Ergebnis kommen, dass nur ein Teil der Tätigkeiten gefährlich sind und nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Ob die Konsequenz ein anderer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein Beschäftigungsverbot ist entscheidet jeder Arbeitgeber individuell nach seiner betrieblichen Situation.

Also bitte nicht pauschalisieren sondern immer individuell betrachten. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf die Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes. Das Ausmaß bestimmt der Arbeitgeber. Solltet ihr (egal ob Pflege oder Bürokraft oder Malerin) das Gefühl haben, das klappt bei euch in der Firma nicht (keine Seltenheit), würden ich in erster Linie mal mit einem eventuell vorhandenen Betriebsrat sprechen. Der nächste Schritt wäre die Information des Gewerbeaufsichtsamtes, denn solch eine Verletzung der Arbeitgeberpflicht ist nicht ohne, wenn was passiert.

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Richtig, diese Gefährdungsbeurteilung kann halt noch individuell angepasst werden nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft.

Ich musste sogar eine für die Stelle des Hausmeisters erstellen😅

Könnte ja mal sein das.

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Sie kann nicht, sie MUSS! Und es ist eine gesetzliche Vorschrift, die losgelöst von der Schwangerschaft ist. Auch der Hausmeister braucht eine Gefährdungsbeurteilung, die Putzfrau, der Sekretär, der Gärtner, der Vertriebler, JEDER! Nicht nur im Falle einer Schwangerschaft, sondern IMMER.

Wenn etwas passiert und es gibt keine oder nur eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, hat der Vorgesetzte ganz schlechte Karten und ist haftbar.

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Deine FA hat Recht, sie hat nichts damit zu tun, für die Arbeitsbedingungen ist der AG zuständig, wende dich ans Aufsichtsamt!