Hallo, ich wollte mal Eure Meinung hören.
Ich schrieb ja vor Kurzem schon, dass ich einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht hätte. Der wurde jetzt kurzfristig von der Gegenseite (meine beiden Chefinnen) verschoben, da sie sich kurzfristig doch einen Anwalt besorgt hatten.
Der Streitwert sind 3900€. Das ist ein ganzes Monatsgehalt (Dezember wurde mir nicht gezahlt) und noch ein Teil vom Januar (am 05.01. wurde mir fristlos gekündigt in der Krankheit) und noch Resturlaub. Die Kündigung hatte ich damals hingenommen,, obwohl sie nicht rechtens war, da ich ab 01.02. schon eine neue und bessere Stelle hatte, und zum alten AG nicht mehr hin wollte. (Bin total ausgenutzt und beschimpft und stark unter Druck gesetzt worden).
Gestern Abend rief mein Anwalt an, die Gegenseite hätte einen Vergleich angeboten: 2800€ und ich muss eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben. Dann hätte ich aber Ruhe, müsste nicht vors Gericht...
Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll: Den Vergleich annehmen und die Sache hat sich erledigt, oder das was mir an Geld zusteht, weiter einfordern und dazu aufs Gericht gehen. Wie würdet Ihr entscheiden?
Dazu muss man noch wissen, die eine Chefin ist total geldgierig und spricht über alle Menschen sehr negativ und versucht nur immer, ihren eigenen Vorteil zu bekommen...
Vergleich akzeptieren?
"Dazu muss man noch wissen, die eine Chefin ist total geldgierig und spricht über alle Menschen sehr negativ und versucht nur immer, ihren eigenen Vorteil zu bekommen..."
Muss man überhaupt nicht wissen.
Entscheide du doch, ob du auf Summe X verzichten willst und dafür Ruhe hast, oder weiter streiten willst. Was soll ein Post hier bringen?
Weil ich davon keine Ahnung habe, noch nie mit dem Gericht zu tun habe und total unsicher bin und ein paar Meinungen dazu hören wollte? Du scheinst da ja schon viel Erfahrung zu haben und brauchst keinen Rat...
Ich habe absolut keine Ahnung.
Ich würde meinen Anwalt fragen, dafür hab ich ihn doch.
Ich wüsste keinen Grund, aus dem ich mich vergleichen sollte, wenn mir einen Monat lang (oder mehr) kein voller Arbeitslohn gezahlt wird, für den ich aber meine Arbeitsleistung erbracht habe.
LG
Die Verschwiegenheitsklausel hast du ja schon gebrochen, indem du den Fall öffentlich ins Internet stellst, und das auch noch mit der unsäglichen Bemerkung:
"Dazu muss man noch wissen, die eine Chefin ist total geldgierig und spricht über alle Menschen sehr negativ und versucht nur immer, ihren eigenen Vorteil zu bekommen... "
Allein diese Aussage würde eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Du solltest dein Mundwerk besser im Griff behalten.
So ein Blödsinn....eine Verschwiegenheitserklärung, die man noch nicht unterzeichnet hat, kann man auch nicht brechen! Zudem ist das hier anonym, sie nennt weder den Namen der Chefin noch des Betriebes oder überhaupt einen Ort!
Man man man.... bei deinen Kommentaren kann man manchmal nur den Kopf schütteln!
Was soll denn der ganze Quatsch? Bis jetzt habe ich keine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben und hier bin ich anonym. Außerdem bin ich längst in einem anderen Arbeitsverhältnis.
Ich denke dazu kann dir jetzt keiner einen sinnvollen Tip geben. Wir kennen den Inhalt der Verschwiegenheitserklärung nicht, die man von dir haben möchte, noch die genauen Hintergründe. Was rät dir denn dein Anwalt? Wie hoch sind die Chancen den vollen Betrag zu bekommen? ...
Tja, er ist da leider nicht sehr konkret, die Aussagen klingen immer sehr schwammig wie "dies liegt generell in der Einschätzung des Gerichts, diese ist nicht bekannt"...Damit kann ich nichts anfangen, das klingt für mich nach Willkür.
Und wie ist das jetzt bei so einem Vergleichsangebot, kann man es jetzt nur annehmen oder es lassen oder auch ein Gegenangebot machen nach dem Motto „bei 3.000€ und ohne Verschwiegenheitsvereinbarung stimme ich zu“?
Also zum einen zählt wirklich jeder seinen Anwalt selber, egal, wer gewinnt.
Und zum anderen musst du das für dich alleine entscheiden, ob du den Stress willst und es kann übrigens Jahre dauern, bis das Verfahren beendet ist.
Ich kenne das schon.
Hallo, ich würde ihn akzeptieren, ich finde Gerichtsverfahren nervlich wahnsinnig belastend.
Allerdings würde ich nachverhandeln, sie sollen deine Anwalts- und Verfahrenskosten tragen.
Dann wäre es perfekt.
Hallo,
das Gericht ist weder "schlimm" noch beißt da jemand.
Ist halt ein stocksteifes Verfahren dessen Sprache bisweilen schon etwas seltsam klingt
Muss man weder Angst vor haben, noch muss es einem Unangenehm sein.
Wenn ich meinen Anspruch (dein Gehalt) eindeutig belegen kann, gibt es da rein gar nichts zu schlechteren Konditionen zu vergleichen um "seine Ruhe" zu haben.
Seine Ruhe vor was wenn du das durchziehst?
Da sitzen 2 Parteien mit ihren Rechtsvertretern vor einem/r Richter/in in einem Gerichtssaal und ein Protokollierer ist noch dabei.
Zuschauer gibt es in der Regel nicht da sowas niemanden wirklich interessiert.
Dann tragen beide Seiten ihre Argumente vor und dann wird in der Regel das Gericht schon Tendenzen dazu abgeben und falls es zu keinem Vergleich kommt entscheiden.
Ich habe echt keinen blassen Schimmer wovor man da "Angst" hat, oder wovor man seine Ruhe haben will.
Ich würde den Vergleich ablehnen und es überhaupt erstmal zum Gütetermin kommen lassen.
Einigen kann man sich jederzeit, da muss man sich nicht unter Druck setzen lassen.
Die erste Instanz dauert in der Regel auch nicht solange falls der Gütetermin platzt, so etwa 2 bis 3 Monate ist die Regel für die folgende Verhandlung.
Gruß
Demy
Hallo,
es mag Dir unangenehm sein, Deine Vorgesetzen wieder zu treffen, das kann ich vestehen. Aber ich kann Dir vielleicht die Angst vor einem Gerichtstermin nehmen. Ich war - aus beruflichen Gründen - schon oft dort:
In der Regel führt der Richter das Gespräch, stellt die Fragen. Da gibt es zwischen den verschiedene Parteien keinen verbalen Schlagabtausch. Man braucht also keine Sorge haben, in Grund und Boden geredet zu werden. Häufig reden die beiden gegnerischen Parteien gar nicht miteinander, sondern der Richter stellt die Fragen und man antwortet an den Richter. Jeder stellt seine Postion dem Richter vor und begründet oder erklärt dies. Das ist ein Gerichtsverfahren und kein moderiertes Meditationsverfahren.
Insofern würde ich wohl eher ein Gerichtstermin wahrnehmen, als auf Geld zu verzichten, denn die Auslagen für den RA hast Du wohl ohnehin (wie ich hier gelesen habe; davon hab ich nämlich keine Ahnung).
Liebe Grüße,
Pureheart