Elterngeld, 2. Kind direkt nach 1. Elternzeit

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen!
Also: Ich habe für meine erste Tochter knapp 2 Jahre Elternzeit genommen, die Endet offiziell am 31.8. Nun bin ich aber schon mit Baby Nr. 2 schwanger und der Mutterschutz beginnt am 12.8.
Der aktuelle Plan ist nun, ich beende die 1. Elternzeit zum 31.7, mein Arbeitgeber stellt mich für 11 Tage an (hab noch Resturlaub u Überstunden, heißt ich geh nicht wirklich arbeiten :)) und dann beginnt der Mutterschutz und ich habe wieder Anspruch auf das MuSchu-Geld.
Hat jemand von euch eine Ahnung, wie und ob sich das auf die Berechnung vom Elterngeld auswirkt?
Bekomme ich nach knapp 24 Monaten Elternzeit das selbe Geld wie beim letzten Mal oder bekomme ich den Mindestsatz, weil ich ja in den letzten 12 Monaten bis auf die 11 Tage ja nicht gearbeitet habe?
Freu mich SEHR, falls jemand mir helfen kann!!
LG Julanie

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Soviel ich weiß leider nur den Mindestsatz, weil es um die letzten 12 Monate geht.
LG Semmlia

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Ich bin mir nicht sicher, bitte informiere dich an andrer Stelle nochmal, aber ich glaube, wenn du nicht arbeiten gehst, sondern deine Elternzeit genau einen Tag vor Mutterschutz kündigst, dann kriegst du das gleiche wie beim ersten Kind plus dem Zuschlag, weil der erste Kind noch keine 3 Jahre alt ist.

Gehst du aber die 11 Tage arbeiten ist das glaub ich nicht so. Aber wie gesagt ich bin mir da absolut nicht sicher...

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Das erste Kind, nicht der erste Kind 🙈

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Ich tippe auch auf den Mindestsatz#winke

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Hallo Juliane, ich kann von meiner Schwester berichten.
Sie hat einen Sohn von September 2016 und einen Sohn von Februar 2018.
es stimmt, es werden die letzten 12 *Monate bedacht wenn man Elterngeld beantragt und Angestellte ist. Als Selbstständige zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr.
* Außer du bist aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit nicht in der Lage gewesen zu arbeiten.

Meine Schwester hat demnach für Kind Nummer 1 und 2 dasselbe Elterngeld + bei Nummer 2 den Geschwisterbonus. So sollte es bei dir auch sein. Aber:

Wie das nun ist wenn du zwischenzeitlich arbeiten gehst- auch wenn es nur 11 Tage sind weiß ich leider nicht.

Hier würde ich mich auch dringend informieren. Das wäre ja ärgerlich 🙈

Liebe Grüße und berichte gerne!

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Hallo :-)

Also wenn die erste Elternzeit bis 31.08. Geht und MuSch fürs zweite ab 12.08. Warum beendest du die Elternzeit nicht für einen Tag vor dem neuen Mutterschutz? Du hast keiner Vorteile wenn du dazwischen arbeiten gehst und wirst so oder so nur den Mindestsatz Elterngeld bekommen plus den Geschwisterbonus. MuSch Geld steht dir allerdings in voller Höhe wie beim ersten Kind mit AG Anteil zu.

Lg

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Ah du meinst, dass eigentlich schon ein Tag "arbeiten" reichen würde, um das MuSchu Geld zu bekommen?
Das wär ja noch besser :)

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Nein du musst dafür gar nicht arbeiten ich meike das geht auch nicht aber das hab ich selber recherchiert und weiß es nimmer genau weils nich in Frage kam.
Meine erste Elternzeit von 2 Jahren ginge bis zum 29.09. ET vom zweiten soll der 08.10. sein. Ich hab jetzdie Elternzeit von unserem Sohn zum 26.08. beendet weil ab 27.08. der MuSchu vom zweiten Kind beginnt und hab schon Bescheid bekommen wegen MuSchu Geld.

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Danke erstmal für eure Antworten!!

Ich hab auch ein bisschen das Gefühl, dass ich mich zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld entscheiden muss und dann wirds natürlich das Elterngeld!
Ach hier ist das mit den Infos total schwer. Wir wohnen in Berlin und alle Ämter sind total überlastet. Wir versuchen schon länger Kontakt zum Jugendamt oder zur Elterngeld stelle zu bekommen..nicht so einfach. Wir bleiben dran!!
Melde mich auf jeden Fall wenn ich jemanden erreicht habe!
LG

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Ist das bei uns in Berlin ehrlich so schwer ?
Oder ist das nur Bezirks abhängig ?

Ich drücke die Daumen das es schnell geht ☺️

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Kann schon bezirksabhängig sein. Für uns ist das Jugendamt Freidrichshain-Kreuzberg zuständig. Da fängt es schon an, dass wir bis jetzt telefonisch niemanden erreicht haben.. Und sonst weiß ich auch nicht so richtig, wo man noch gute Informationen bekommt..
LG

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Hallo 🤗
Unsere Hebamme hat uns im GBV Kurs erklärt, dass man beim 2. Kind den gleichen Satz Elterngeld bekommt wie beim 1. Kind, wenn dieses bei Geburt des Geschwisterchen noch NICHT das 2. Lebensjahr vollendet hat.
Zusätzlich gäbe es in diesem Fall noch den Geschwisterbonus.
Wenn deine Elternzeit am 31.08. endet, wird dein 1. Kind am 01.09. 2 Jahre alt, denke ich da richtig?
Dein MuSchu beginnt am 12.08., sodass du Mitte/ Ende September ET für's 2. Kind hast?!
Folglich wird das mit dem Elterngeldsatz vom 1. Kind, wenn auch wirklich knapp, leider eher nichts.
Außer dein zweites Kind kommt als Frühchen (Geburt vor dem 01.09.), was ja hoffentlich nicht der Fall sein wird 🙏

Welchen Einfluss die zwischenzeitliche Wiedereinstellung von 11 Tage hat, weißich nicht. Kann also auch nicht sagen, ob diese überhaupt Sinn macht oder eher nicht...

Hoffe, dass ich alles richtig im Kopf habe und dir weiterhelfen konnte.
Alles Gute 🍀

Sitty mit babyboy (35. SSW) 💙

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Oh das wären ja gute Nachrichten! Meine Tochter wird im Dezember 2, heißt da würden wir locker ins Schema passen :D
Das googel ich mal!
Danke

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Ja, dann müsste es passen 😊
Ich drücke die Daumen ✊
Dann müsstest du dich nur informieren, ob die 11 Tage Rückkehr in den Beruf das Ganze nicht zerstören 🤔

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Hallo,
Soweit ich weiß, wird nur das erste Jahr mit Elterngeldbezug ausgeklammert.
Nach zwei Jahren bekommst du nur den Mindestsatz an Elterngeld, sprich 300 Euro für ein Jahr.
Wie schon jemand schrieb, musst du die Elternzeit nur vorzeitig beenden zum 11.8., dann erhälst du das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind Nr. 1.
Ansonsten haben Elterngeld und Mutterschaftsgeld glaube nichts miteinander zu tun.

Liebe Grüße
Mini

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Aber nicht wenn sie zwischendurch arbeitet bzw arbeiten müsste .dann ist die elternzeit eh vorbei ,sie braucht also nix beenden . Wenn sie Vollzeit arbeitet diese 11 Tage würde sie auch so den alten Mutterschutz bekommen .würde sie die Tage allerdings Teilzeit arbeiten ,bekommt sie nur danach den Mutterschutz .deswegen wäre es klüger die elternzeit erst zu verlängern und sie dann zum Mutterschutz des neuen Kindes beenden .die 11 Tage arbeiten machen sich so gut wie nicht bemerkbar .ein neuer Teilzeitvertrag in Bezug auf Mutterschaftsgeld schon

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Ich hab doch gar nicht gesagt dass sie mittendrin arbeiten soll.
Der neue Mutterschutz beginnt zum 12.8., also sollte sie die Elternzeit vorzeitig zum 11. beenden, um den Mutterschutz antreten zu können. Somit erhält sie volles Mutterschaftsgeld.
Hab ich gerade genauso gemacht.

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Hallo,
meine Schwester hatte einen Abstand von knapp 2 Jahren und hat nur den Mindestsatz bekommen. Plus Geschwisterbonus. Wir haben jetzt bald knapp 15 Monate dazwischen bei uns wird es fast das gleiche sein, weil nur die ersten 12 Monate ausgeklammert werden. Da ich dann knapp 8 Wochen nach dem 1. Geburtstag in Mutterschutz gehe werde ich nur 8 Wochen mit 0 Euro Einkommen berechnet. Plus Geschwisterbonus wird es etwa plus minus 0 sein.