AG erhöht den Lohn als ich im Beschäftigungsverbot war

Hallo,
Ich habe im März meinen Sohn geboren und bin ein Jahr in Elternzeit gegangen. Ab der 11 ssw war ich im Beschäftigungsverbot. Nun habe ich von einer Kollegin erfahren, das der Lohn erhöht wurde, als ich in Elternzeit war. Nun meine Frage, hätte ich trotzdem Beschäftigung nicht auch die Erhöhung bekommen müssen?
Wenn ja, gibt es ein Gesetz worauf ich mich berufen kann?
Vielen Dank,
Lg sunnie

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Wenn du in Elternzeit bist bekommst du doch keinen Lohn und danach uss man entscheiden zwischen Einzelvertraglicher Erhöhung und tariflicher, nur die würde dir zustehen.

Aber du bist doch noch in Elternzeit, wo liegt also das Problem?

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Es geht nicht um die Elternzeit, sondern die Zeit als ich im Beschäftigungsverbot war. Da wurde der Lohn erhöht.

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Nein, während der Elternzeit gilt sowas nicht für dich.

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Es geht nicht um die Elternzeit, sondern um die Zeit als ich im Beschäftigungsverbot war.

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Ah ok, ging oben so nicht hervor.

Ja theoretisch hätte dir das dann zugestanden.
Wenn du Erhöhung von Dauer war/ist.

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Hallo!

Eine tarifliche Erhöhung steht dir zu. Ohne Tarifbindung kann eine Erhöhung aber auch nur einzelne Mitarbeiter betreffen, etwa weil sie besonders gute Leistung bringen. Dann gehst du leer aus.

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Wurde der Lohn pauschal für alle Mitarbeiter erhöht, verdient ihr alle wissentlich exakt das gleiche?
Denn nur weil ein (paar) Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung bekommen gilt das ja nicht gleich für alle?!

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Wir bekommen das gleiche