Individuelles beschäftigungsverbot - AG kann mich so nicht einsetzen

Hallo!

Ich habe am Mittwoch ein individuelles Beschäftigungsverbot von meiner FÄ bekommen. Arbeite im Einzelhandel. Im BV steht, das ich täglich nicht mehr wie 3 Std arbeiten darf. In diesem Umfang (und da ich ja nicht im Lager etc arbeiten kann) kann mich mein AG nicht beschäftigen.
Leider konnte mir weder meine FÄ noch die KK noch mein AG mir wirklich weiterhelfen.
Was passiert jetzt? Meine FÄ sagte das der AG jetzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausstellen muss. Wo beantragt dieser denn das BV und woher und vor allem wie bekommt der AG dann mein Gehalt erstattet?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und das mir jemand weiterhelfen kann.

Liebe Grüße

1

Dein AG muss dir ein betriebliches BV ausstellen.
Dafür muss er eine Gefahrenbeurteilung erstellen die dann zum Betriebsarzt geschickt wird.
Dieser wertet sie aus und nimmt persönliche Beschwerden noch entgegen.
Letzten Endes schreibt dieser eine Empfehlung für den AG und der AG schickt dich ins BV.
Das Geld bekommt der AG von der KK oder Rentenkasse (bin mir nicht ganz sicher).

2

Der AG ist für diesen Fall irgendwie versichert - die AN bekommt das übliche Gehalt, auf dem Gehaltszettel ist lediglich vermerkt, dass sich die AN im Mutterschutz befindet. Alle Zahlungen an die Rentenkasse, Versicherungen, Steuer etc. laufen wie gewohnt weiter.

Der AG teilt der AN postalisch mit, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde.
Das Individuelle Beschäftigungsverbot kann allerdings auch deine behandelnde Gynäkologin ausstellen. Das muss sie sogar, wenn deine Arbeitsunfähigkeit (eindeutig) aus der Schwangerschaft herbeigeführt ist.

Wende dich ggf. an deinen Betriebsarzt - wenn sich AG und Gyn. ihrer Verantwortung ziehen ist der oder die eine gute Ansprechpartnerin.

4

Auf der Abrechnung steht selbstverständlich nur mutterschutz wenn das auch so ist.. ansonsten steht da Beschäftigungsverbot drauf.

weitere Kommentare laden
3

Dein AG muss die Schutzbestimmungen aus dem Gesetz einhalten. Kann er dies nicht, kann er ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Das du schwanger bist, muss er dem Gewerbeaufsichtsamt melden.

Du bekommst bis zum Mutterschutz dein normales Gehalt weiter. Dein AG erhält die Kosten von der KK zurück.

Falls du noch fragen hast, schreib mir gern.

6

Du musst garnichts machen! Bekommst weiter Geld vom Arbeitgeber und die KK zahlt dem Arbeitgeber dein Gehalt damit der jemanden neues einstellen kann. Ganz simpel und streßfrei für dich! Alles Gute🍀

7

Das regelt die KK mit dem Arbeitgeber.

8

Sehr komischer AG. Ich würde mich freuen, wenn du wenigstens noch 3 Stunden arbeiten könntest.

Und dein AG kann es auch nur ausstellen, wenn er rechtfertigen kann, warum er dich nicht 3 Stunden gefahrlos einsetzen kann / will

10

Den meisten Ag nützen keine Leute die sie nicht in ihrer eigtl Tätigkeit einsetzen können.
Gerade bei 3 Std. Da stellt man lieber eine volle Arbeitskraft ein, die alles machen kann.
Also ich kann den Ag voll verstehen.

11

Ist ja prima, wenn im Einzelhandel personal in Massen vor der Tür steht zum einstellen.

Allerdings gibt es in Deutschland Gesetze, an die sich auch ein AG halten muss. Und daher muss er schon gut begründen können, warum er ein volles BV will. Und "ich will neues Personal" zählt da leider nicht.

9

Dein Problem? Er wird doch für sowas bezahlt, warum machst du seine Arbeit,?

13

Der AG wird nicht bezahlt dafür (na klar, die KK der Schwangeren springt ja ein), aber im Endeffekt zahlt jeder Arbeitnehmer dafür und die KK Beiträge für uns steigen, nur weil ein AG meint, das so machen zu müssen. Ganz toll fürs Sozialsystem - im Endeffekt zahlen das Du und ich!

14

Ich meine er wird dafür bezahlt, herauszufinden was die thread erstellerin fragt... Außerdem hast du Hoffnung betreffs des sozialsystems :-D, das ist eh ne zu retten

weitere Kommentare laden
19

Wende dich um Rat an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

20

Hallo! Danke erstmal für die Antworten! Meine vorgesetzte will sich da jetzt noch weiter informieren. Ich dachte nur, das jemand von euch da schon evtl bescheid weiß. Das individuelle beschäftigungsverbot (welches sich auf 3 Stunden Arbeit pro Tag bezieht) hab ich ja von der FÄ bekommen. Ich warte jetzt bis Montag dann erstmal ab.

Lg