Frage zum Job

Hallo Ihr Lieben
vielleicht kann die ein oder andere mir helfen.
Ich bin im Moment in Elternzeit. Und das noch bis September 2019. Bin aktuell wieder schwanger und würde im Februar entbinden.
Was passiert mit den restlichen Monaten von meiner jetzigen Elternzeit? Werden die aufgehoben oder verfallen die?
Und was passiert mit meinem Job? Werde ich gekündigt oder wird die Elternzeit einfach dann verlängert?
Vielen Dank

1

Oh das ist eine gute Frage, die mich auch interessiert. Also als Tipp, du kannst auch online bei Pro Familia sowas erfragen. Wenn ich offene Fragen habe, wo ich einen fachlichen Rat benötige - schreibe ich denen online. Man bekommt auch per Email Antwort.

2

Super danke für den Tipp😀👍🏼

3

Das ist ja auch eine wichtige Frage, da solltest du 100% eine richtige Antwort erhalten.

weitere Kommentare laden
5

Du beendest die elternzeit einen Tag bevor dein Mutterschutz beginnt und gehst damit dann direkt wieder in Mutterschutz mit den vollen Bezügen, samt Urlaubsanspruch. Das ganze musst du schriftlich gegenüber deinem Arbeitgeber machen. Du kannst ihn fragen ob er dir erlaubt die übrige elternzeit von Kind 1 an die von Kind zwei anzuhängen, allerdings muss er dir das nicht genehmigen, liegt also wirklich in seinem Ermessen wie kulant dein Arbeitgeber ist. Kündigen kann er dir nicht, da mit der Schwangerschaft ja wieder der Kündigungsschutz greift.

11

Danke😀

12

Du kannst den Rest deiner Elternzeit von Kind 1 nach dem Ende der Elternzeit von Kind 2 nehmen. Dein Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen. Er kann aber innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Aber das kommt in den meisten Betrieben nicht vor. Also geh davon aus, dass du danach den Rest der Elternzeit nehmen kannst. Du kannst dir alles dazu auch einfach mal im Gesetz angucken. Das ist auch wirklich nicht so schwer zu verstehen. Dann hast du eine sichere Quelle 😉
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

weiteren Kommentar laden
8

Dein Job bleibt dir erhalten.

Wenn du zudem deine laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendest (Enddatum 1 Tag vor Beginn) bekommst du zum Mutterschaftsgeld auch noch den gleichen AG-Zuschuss wie beim vorigen Kind.

Der Rest deiner Elternzeit verfällt und nach der Geburt meldest du einfach die neue Elternzeit an.

10

Danke jetzt bin ich schlauer😉