BV oder AU - was hat Vorrang nach Gesetz?

Hallo ihr Lieben,

ich suche eine Gesetzesgrundlage und hoffe ihr könnt mir helfen..

Ich war vom 13.4.-29.5.18 vom Frauenarzt krank geschrieben. Am 16.5.18 hab ich dann ein BV bis zum Ende der SS ausgestellt bekommen. Nun kürzt mir mein AG den Lohn für 1 Tag, weil dieser über die 6 Wochen hinaus geht und er sagt ich hätte da keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Hab dann gesagt das ich ja ab 16.5. das BV habe. Er behauptet nun eine Krankmeldung hätte immer Vorrang. Ich kenne es aber so das ein BV immer Vorrang hat und die KK zahlt mir für diesen Tag ja auch nix.

Im Internet hab ich nix passendes gefunden. Hat vielleicht jemand von euch eine Gesetzesgrundlage die ich meinem Chef vorlegen könnte? Oder liege ich doch falsch und der Chef hat recht? Aber dann frage ich mich warum mir die KK den Tag nicht bezahlt..

Danke!

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Ich denke mal rein logisch hat das BV Vorrang!
Frage doch mal bei der kk nach #winke

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Leider falsch geraten.

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Hallo, ich weiß es überhaupt nicht, aber habe hier schon einige Male gelesen dass die Voraussetzung für ein BV die Arbeitsfähigkeit ist.

Was ja bedeuten würde dass die Arbeitsunfähigkeit Vorrang hätte, aber ich würde auch bei der Krankenkasse nachfragen.

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Also bei mit musste auch er die AU ablaufen bevor das BV los ging ... habe eben auch nochmal im internet geschaut

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AU hat Vorgang und für den einen Tag müsstest Du Krankengeld bekommen.

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Vielen Dank für Eure Antworten! Hab eben auch mit der KK telefoniert. Sie meinte generell steht wohl wirklich die AU vor dem BV, aber es gibt auch Einzelfallregelungen. Es wird jetzt geklärt wer in meinem Fall zuständig ist - KK oder Arbeitgeber - und ich bekomme später noch einen Rückruf deswegen.

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Die AU ist immer vorrangig vor einem BV.
Da gibt es nichts im Einzelfall zu regeln.

Voraussetzung für ein BV ist arbeitsfähig zu sein.

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Das ist die Aussage meiner Krankenkasse und wenn die das sagen geh ich davon aus das es stimmt.

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Hallo!

Eigentlich ist das einer der wenigen Themen die sowohl rechtlich als auch logisch identisch sind:

Ein BV ist eine präventive Maßnahme um eine Gefährdung von Mutter oder Kind zu vermeiden.
Eine AU ist eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines akuten Leidens.

Wer also AU ist, der benötigt gar keine BV mehr.

Somit geht AU quasi "vor".