Hallo ihr Lieben,
Aus Google werde ich nucht richtig schlau.
Ich wurde direkt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft von meiner Chefin ins BV geschickt. Jetzt habe ich Lohn bekommen und habe mich erschrocken wie wenig das nun ist.
Ich bin im ambulanten Pflegedienst tätig und werde nach Stunden bezahlt zzgl. Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei.
Ich habe nur den Durchschnitt der regulären Stunden, aber nicht der steuerfreien Sonn- Feiertagszuschläge bekommen.
Gelten eventuell die Zuschläge nicht, weil sie steuerfrei sind oder hat meine Chefin das falsch berechnet?
Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot
Dir steht ein Gehalt zu, dass aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft errechnet wird.
Inkl. Zuschlägen. Diese musst du aber nun im BV versteuern meine ich, da du ein Gesamtbruttogehalt und keine Zuschläge extra mehr bekommst.
Ja, muss versteuert werden.
Danke, dann hätte ich es doch richtig im Kopf.
Ich weiß von einer Freundin die ebenfalls im Pflegedienst arbeitet, dass sie auch nur ihr Grundgehalt bekommen hat. Also keine Zuschläge, auch nicht anteilig.
Die Frage ist aber was ist rechtens?
Die Zuschläge müssen genauso als Durchschnitt bezahlt werden wie der Rest, so wie ich geschrieben habe.
Ich bin PDL und daher weiß ich das. Es dürfen dir keine finanziellen Nachteile in einem BV entstehen.
Würde es jetzt für alle zum Beine Gehaltserhöhung geben, würde die auch für dich gelten.
Hier steht alles: https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.680&docid=284627
Ich muss mir das.mal ausrechnen. Ich befürchte, dass wenn es dann noch versteuert werden muss, nicht mehr viel über bleibt. .. und dann vor allem auch nicht beim Elterngeld :(
Im Durchschnitt vom Nettogehalt wären es ca. 100€ mehr.. wenn das noch versteuert wird und dann nur noch 65% davon beim Elterngeld..ist die Frage, ob ich deshalb irgendwelche Diskussionen eingehe..
Ja, das ist es... dieses Geld wird als Lohn angesehen und ist somit Berechnunfsgrundlage für das Elterngeld. LG
Bin auch im ambulanten PFlegedienst und seit 600 Wochen ca im BV. Letztes Gehalt war genauso hoch wie mein normaler Lohn . Heute gibts ja wieder Kohle und ich hoffe nicht auf böse Überraschungen ....
Es kommt immer darauf an, wie gezahlt wird. Grundgehalt mit vielen steuerfreien Zuschlägen oder nicht. Wenn letzteres der Fall ist, so müssen die steuerfreien Zuschläg nu nicht versteuert werden und dein Netto-Lohn ist niedriger. LG
Ich arbeite im KH
Als bekannt wurde das ich schwanger bin habe ich trotzdem Zuschläge bekommen und als ich ins BV gegangen bin auch, da man als Schwangere keine finanziellen Nachteile haben sollte
Ja, du bekommst die Zuschläge, nur werden diese nun versteuert, da sie nicht tatsächlich geleitet wurden. Wenn du ein hohes Grundgehalt hast, fällt dies nicht viel ins Gewicht. Hast du aber ein niedriges Grundgehalt und viele steuerfreie Zuschlägen vorher gehabt, dann schon. Kommt auf deinen Vertrag und die Zahlungsweise an. LG
Nochmal für die, die die Links nicht lesen mögen nicht und lieber das hören möchten, was sie hören wollen (bitte beachtet auch, dass ihr ggf. andere Verträge als die TE habt mit mehr Grundgehalt und weniger SFN Zuschlägen. )
Lohnsteuer- und beitragsfreie SFN-Zuschläge können Sie nur für die Arbeitsstunden gewähren, in denen tatsächlich gearbeitet wurde. Werden diese Zuschläge ohne tatsächliche Arbeitsleistung gewährt, etwa während eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder wegen einer Entgeltfortzahlung während Krankheit, sind diese lohnsteuer- und beitragspflichtig.
Man hat also tatsächlich weniger netto! Dies resultiert aus einem ganz anderen Gesetz, da es auch bei AU greift und somit ist eine Steuerfreiheit bei Mutterschutzgesetz nicht anwendbar. Und das Elterngeld wir nicht Audi dem Brutto berechnet, sondern aus dem Netto!
LG
Ich kann in solchen Fällen immer nur raten, sich an die Schwangerschaftsberatungsstelle zu wenden. Ist meist beim Gesundheitsamt oder Landratsamt. Die können dir sicher weiter helfen Alles Gute
Dir stehen die Zuschläge (Durchschnitt der letzten 3 Monate) zu. Diese werden dann aber versteuert und somit sieht es auf den ersten Blick nach weniger Gehalt aus, allerdings bist du damit in der Elterngeldberechnung im Vorteil. Da werden nämlich nur das laufende Steuerbrutto zur Berechnung verwendet.
Ich bin seit 6 Monaten (leider) im Bv und bekomme auch seit 6 Monaten immer noch das selbe Gehalt wie vor der Schwangerschaft.
Ps bin Fachkrankenschwester für Intensivmedizin
Wenn du schon googlest deswegen, dann bitte nach dem entsprechenden Gesetz!
Es steht alles im Mutterschutzgesetz.
Entschuldige bitte, dass ich nichts entsprechendes gefunden habe!