Alter Arbeitsvertrag nach Elternzeit

Hallo Zusammen,

vielleicht weiß hier jemand wie das ist oder bzw kennt sich aus...

Ich bin am 04.09.2016 in Elternzeit gegangen....ich bin seit 10 Jahren im Unternehmen und habe vor der Elternzeit 40 Stunden gearbeitet....
Ich hatte zwei Jahre Elternzeit angemeldet bin aber nach einem Jahr wieder mit 16 Stunden eingestiegen....Dazu gab es auch einen Änderungsvertrag...
Jetzt bekommen wir im Januar wieder Nachwuchs...Als das noch nicht bekannt war war mündlich besprochen worden das ich ab September 18 30 Stunden die Woche arbeite...
Jetzt hatte ich aber gedacht ich könnte bis zum Mutterschutz Dezember 18 wieder in meinen ursprünglichen 40 Stunden Vertrag wegen dem finanziellen Vorteil.
Mein Chef ist aber der Meinung das das nicht so ohne weiteres geht...und möchte das ich bei den 30 Stunden bleibe...den Änderungsvertrag dazu habe ich aber noch nicht unterschrieben...kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank

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Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag keine Schriftformklausel enthalten ist (" … alle Änderungen bedürfen der Schriftform"), dann sind beiderseitige mündliche Absprachen wirksam - ihr habt euch auf 30 Stunden geeinigt.
Einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt es bislang nicht (ist aber eventuell für 2019 geplant, Stichwort "Brückenteilzeit").

Wenn dein Chef dich wieder 40 Stunden will, geht das natürlich - wenn er aber nicht will, wird es bei den vereinbarten 30 Stunden bleiben.

VG
B

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Dein alter Vertrag gilt bis es eine Änderung dazu gibt. Die scheint es ja zu geben, denn die kann ja auch mündlich erfolgen, wenn sie nicht befristet sein sollte.

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Es geht nicht eindeutig aus dem Text hervor, ob die Stundenreduzierungen im Rahmen der Elternzeit erfolgt sind, oder ob es sich um "klassische" Teilzeit handelt. Letzteres ist derzeit nur durch beidseitige Freiwilligkeit in Vollzeit wandelbar. Daher kann der Chef Recht haben, sofern keine Schriftform vorgeschrieben war. Dann allerdings würden die 16 Stunden gelten.