Hallo ihr Lieben,
und zwar brauche ich im Frühling einen Tagesplatz für mein Kind zum Ende der Elternzeit, da ich (alleinerziehend) sonst logischerweise meinen unbefristeten Arbeitsplatz verlieren würde.
Nun ist es so, dass meine Mutter rein zufälligerweise eine Tagesmutter ist, die mit dem Jugendamt zusammen arbeitet.
Denkt ihr, es könnte Schwierigkeiten geben, wenn ich sie als Tagesmutter nehmen würde? Also wegen dem Verwandtschaftsgrad.
Hoffe hier auf Erfahrungen. Die Zuständige SB beim Jugendamt ist jetzt 3 Wochen in Urlaub und so langsam muss ich mich ans Planen geben.
Liebe Grüße
Heiligenhaus
Wie sieht das rechtlich aus? Tagesmutter..
Wieso sollte es da Probleme geben? Und notfalls kannst du ja auch problemlos eine andere Tagesmama nehmen. Wenn dein Kind 1 Jahr alt zu Beginn der Tagespflege ist, hast du darauf auf alle Fälle einen rechtlichen Anspruch.
Du hast einen Anspruch auf eine Betreuung, wenn du wieder arbeiten musst. Auch U1!
Dabei ist es egal, ob die Betreuung verwandt mit dir ist. Es könnte nur sein, dass es mit den Kosten anders läuft.
In NRW kein Problem.Eine Freundin hat es genau so gemacht.
Das wäre super - sind auch in NRW.
Danke für Eure Antworten! :)
Also meine Mutter ist auch unsere Tagesmutter. Ich bezahle meinen Anteil sie bekommt ihr Geld. Läuft bei uns über die Gemeinde und da habe ich wegen der Verwandtschaft extra gefragt. Kein Problem. Ich finde es gut so ist das Kind versichert das beruhigt meine Mutter und mich.
Hallo!
Wir wohnen auch in NRW. In unserer Stadt gibt es NULL Zuschuss zur Betreuung, wenn ein verwandtes Kind betreut wird.
Ich wollte ab Oktober meine Nichte betreuen. Antwort der Stadt: können sie gern tut, das zahlen die Eltern aber dann komplett allein😡
Hör doch einfach mal beim zuständigen JA nach!
P.S. wohnst du in Overath-Heiligenhaus???