Schreiben Jobcenter/ Unterhalt

Huhu!

Ich hätt gern mal eure Meinung gehört...

Mein Freund hat einen Sohn (7Jahre alt) aus einer früheren Beziehung. Er zahlt jeden Monat 105% laut Düsseldorfer Tabelle.
Schon seit der Trennung 2013- es gab da nie Probleme.

Gestern war ein Schreiben vom Jobcenter im Briefkasten, dass für den Sohn Leistungen bezahlt werden und er als Vater eventuell unterhaltspflichtig sei und er solle seine Vermögensverhältnisse offen legen 🤔

Heißt das jetzt, die Kindsmutter hat beim Jobcenter den Unterhalt verschwiegen?
Ich hab mal etwas im Internet geschaut, demnach hätte er einen Anspruch auf Leistungen von knapp 300€, der Unterhalt ist aber schon höher als dieser Betrag...
Also bräuchte das Jobcenter doch gar keine Leistungen für den Sohn erbringen, oder?

LG Ladymacbeth82

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Das klingt so, als ob der Unterhalt nicht angegeben wurde.

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Aha. Steht da irgendwo, dass sie den Unterhalt in bar auf die Hand bekommt (einzige Möglichkeit, Geld vorm Jobcenter zu verbergen) oder wie kommst du dazu, die Unterstellung der TE zu stützen?!

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Da gibt es deutlich mehr Möglichkeiten, Konten nicht angeben, andere Namenusw.

Und wenn der berücksichtigt worden wäre, ginge es ja nur darum, ob die Höhe stimmt und nicht , ob er überhaupt Unterhalt zahlen muss.

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"Ich hab mal etwas im Internet geschaut, demnach hätte er einen Anspruch auf Leistungen von knapp 300€, "

Und Unterkunftskosten?

Das Schreiben muss nicht heißen, dass der Unterhalt verschwiegen wurde, es wird sich um eine Überprüfung handeln, ob der Unterhalt in der korrekten Höhe gezahlt wird.

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322€ Unterhalt und 194€ Kindergeld sollten doch den Regelbedarf von 296€ decken- falls die Zahl nicht stimmt, ich hab nur das gefunden, deshalb frag ich hier nach.

Es geht eben nicht um die Höhe, damit haben wir kein Problem, der Unterhalt ist korrekt berechnet und wird auch regelmäßig angepasst. Es geht darum, dass das Jobcenter Leistungen für den Sohn bezahlt und die prüfen wollen, ob nicht mein Freund diese Leistungen in Form von Unterhalt zahlen müsste... tut er aber ja eh.

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Wenn deine Meinung eh schon feststeht (=böse Ex beschummelt das Jobcenter), was fragst du dann hier nach?!

"322€ Unterhalt und 194€ Kindergeld sollten doch den Regelbedarf von 296€ decken"

Und nochmal: Was ist mit den Unterkunftskosten? Oder lebt das Kind auf der Straße?! #augen

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Es klingt aber auch ein bisschen nach Fake! Ich würde dort anrufen und nachfragen, ob die wirklich den Brief geschrieben haben. Danach kann er immer noch handeln.
Bei mir und auch meiner Familie sind schon öfters täuschend echte schreiben reingeflattert. Ich bin einfach vorsichtig geworden

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Hallo,

besteht über den Unterhalt ein Titel? Wann fand die letzte Überprüfung statt? Ich würde die Zahlungen nachweisen und wenn damit der Bedarf des Jungen gedeckt ist, nachfragen, warum sie dann trotzdem noch Auskunft haben wollen.
Meiner Kenntnis nach würde jeder Euro mehr, der an den Jungen gezahlt wird, dazu führen, dass die Mutter weniger bekommt. D. h. die Summe, die in den Haushalt fließt, bleibt die Gleiche, ohne dass der Mehrbetrag dem KInd zu Gute kommt, sondern so dass Dein Partner indirekt Unterhalt für die Mutter zahlt.

Außerdem würde ich sehr genau gucken, ob der Auskunftsanspruch rechtmäßig ist, wenn das Kind nicht bedürftig ist und die letzte Auskunft weniger als 24 Monate her ist. Aber dazu sollte man sich dann an einen Fachmann wenden.

LG

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Danke für deine Antwort.
Er soll morgen da mal anrufen! Einen Titel gibt es nicht, aber vom Gericht festgelegt (2013) überprüft wurde das danach nicht mehr. Es geht halt auch nicht um die Höhe des Unterhalts, sondern die Überprüfung, ob er zahlen muss- das kommt mir komisch vor, weil er es ja tut.

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Ein gerichtlicher Beschluss hat die gleiche Wirkung wie ein Titel. Wenn die Höhe seitdem nicht mehr überprüft wurde, kann eine grundsätzliche Überprüfung erfolgen.

Vielleicht reicht denen einfach die Übersendung der Zahlungsnachweise. Ich bin gespannt, was sie dazu sagen.

LGg

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Morgen.

Ich denke mal auch, dass die Mutter den Unterhalt vielleicht nicht angegeben hat. Daher soll dein Freund da heute anrufen und Bescheid geben, dass der Unterhalt 2013 vom Gericht festgelegt wurde und er seit dem auch regelmäßig zahlt. Aber ich frage mich, warum die jetzt erst damit kommen. Vielleicht wird auch nur überprüft, ob die Höhe des Unterhalts noch angemessen ist, da er ja eine Altersstufe gestiegen ist.

Sag mal Bescheid, was rausgekommen ist. Bin neugierig. Danke.

LG

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Die neue Altersstufe ist ja schon seit einem Jahr gültig und wurde auch ohne Aufforderung erhöht, auch gibt's ja seit 1.1.18 eine generelle Erhöhung des Unterhalts, auch die ist unaufgefordert angepasst worden.
Es steht explizit drin, dass geprüft werden soll, OB er als Vater unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn ist.
Leider gibt's bei der zuständigen Sachbearbeiterin nur ne Bandansage, dass sie nur Mo-fr telefonisch erreichbar ist🙄

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<<<Es steht explizit drin, dass geprüft werden soll, OB er als Vater unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn ist.>>>

Da kann man jetzt wirklich nur vermuten, dass das Amt noch nichts vom Unterhalt des Vaters an die Mutter weiß.

Ich bin gespannt. was dort gesagt wird.

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Ohne andere Antworten gelesen zu haben:

Die Bedarfsgemeinschaft Mutter und Kind (plus ev weitere Personen) ist derzeit nicht in der Lage selbst für alle notwendigen Mittel zu sorgen und bezieht daher Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV, Sozialgericht, etc pp). Jetzt soll mit Hilfe seiner Angaben geprüft werden, wie viel Unterhalt er zahlen müsste. Auch wird dann geschaut, ob er das kann.
Zivilrechtlich ist er verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Die sozialrechtliche Vergleichsberechnung bestimmt, ob er das kann, ohne selbst bedürftig zu werden.

So. Nun kommt der Knax. Die Leistungen in Form von Kosten der Unterkunft, Sozialgeld, Regelleistung, die aufs Kind entfallen, werden addiert. Dann schaut man, wie viel UH gezahlt werden müsste und wie viel gezahlt wurde. Wenn er tatsächlich mehr gezahlt hat, als er müsste, ist alles gut.
Wenn er weniger gezahlt hat, dann ist der Anspruch bis zur Höhe der Leistungen aufs Jobcenter übergegangen (33 SGB II) und er muss jetzt zahlen.

Über die Zahlung hat er ja garantiert Belege. Kontoauszüge oder ähnliches.

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Ach ja, er ist zur Auskunft verpflichtet.

Der "Titel" heißt allein nicht, dass er tatsächlich zahlt.

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Tut mir leid, das versteh ich nicht ganz, glaub ich.
Gerichtlich wurde der Unterhalt auf 105% festgesetzt, das wurde auch so seit 2013 gezahlt (immer angepasst, wenn es Erhöhungen in der Tabelle gab).
Es gab seitdem nie eine Prüfung der Höhe.

Das Jobcenter will jetzt prüfen, ob er seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Ja, natürlich ist er das, gibt ja sogar ein Urteil und natürlich auch Belege über die Zahlungen.

Da steht weder was von Bedarfsgemeinschaft noch dass die Höhe des Unterhalts geprüft werden soll und das verstehe ich nicht.

Aber morgen früh werden wir vielleicht mehr wissen, die Sachbearbeiterin ist nur von Mi bis Fr erreichbar.

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Habt ihr das ganze klären können?

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Ja, die Mutter hatte vergessen anzugeben, dass sie Unterhalt bekommt, weil das auf ein anderes Konto geht...
Jetzt wird die Höhe überprüft und die Dame am Telefon meinte, laut unseren Angaben könnte es sehr gut sein, dass mein Freund weniger Unterhalt bezahlen muss.

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Ah, sie hatte es vergessen. Ist klar, das man bei der Angabe alle EInkommen und Vermögen nur einige Konten nimmt!