Hallo,
vielleicht hat jemand schon das gleiche gemacht bzw. weiß ob es geht.
Wir würden gerne dieses Jahr in Steuerklasse 3/5 wechseln.
Kann ich dann bereits im Dezember für den ersten Januar wieder eine neue Steuerklasse beantragen.
Ich darf ja nur 1x im Kalenderjahr wechseln.
Geht es da tatsächlich um das Inkrafttreten der Änderung oder um den Beantragungstermin.
Nochmal in Zahlen:
Mitte 2018 erster Wechsel,
Im Dezember Antrag auf erneuten Wechsel zum 01.01.2019(Termin des Inkrafttreten der Änderung)
Vielen Dank für euer Antworten.
Steuerklasse wechseln
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Theoretisch geht das, aber falls du das wegen Elterngeld oder so machen möchtest, dann würde mich mir das mal ausrechnen lassen.
Wir würden mit Eigenheim und Vermietung bei 3 und 5 in der Elternzeit viel zu viel zurück zahlen müssen.
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Man sollte immer wegen Elterngeldoptimierung wechseln, und ob dann im Steuerausgleich die Nachzahlung höher wird, kann man sich ausrechnen und entsprechend vorplanen. Oder soll man auf höheres Elterngeld verzichten, um besser schlafen zu können?
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Ich rede nicht von VOR der Elternzeit, sondern WÄHREND der Elternzeit. Da ist das Elterngeld ja schon berechnet.