Frage zum Jobcenter und Erschaft

Hallo zusammen,

ich habe ca. 12 Monate vom Jobcenter gelebt und dann eine höhere Erbschaft erhalten. Dem Jobcenter habe ich das mitgeteilt und den Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt.

Jetzt will das Jobcenter via Kontoauszug Einsicht über den Erbfluss und wahrscheinlich auch über die Höhe des Erbes erhalten.

Ist das rechtens?

Viele Grüße
bruchetta

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Ja, sie wollen wissen, in welchem Monat das Erbe zugeflossen ist. Es könnte ja sein, dass es noch während deinem ALG-2-Bezug gekommen ist. Dann müsstest du den Monat zurückzahlen und die folgenden evtl. auch, wenn die Vermögensfreigrenze überstiegen wurde.

Wenn du die Vermögensfreigrenze nicht übersteigst, kannst du auch ruhig einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

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Kann ich die Höhe der Erbschaft schwärzen?
Die Erbschaft überschreitet die Vermögensfreigrenze um ein Vielfaches.

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Was macht das für einen Sinn? Du musst es offenlegen, es ist ja Einkommen. Somit hättest du keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

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Müsste dann nicht ein Nachweis über den Tag reichen, an dem der Erbfall eingetreten ist? Sprich, Urkunde über den Sterbefall.

LG

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Wovor hast du Angst?
Ich würde es einfach vorlegen und fertig. Die Mitarbeiter sehen sowas öfter mal und werden jetzt nicht bei dir zu Hause einsteigen und deine Reichtümer stehlen 😉
Ansonsten: anrufen und mal kritisch hinterfragen

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Du musst es tatsächlich komplett offen legen. Solltest du die Zahlung schwärzen, kann der Sachbearbeiter nicht klar feststellen ob du den Freibetrag übersteigts. Im Zweifel können sie sich per Gerichtsbeschluss oder über Amtshilfe vom Finanzamt informieren. Beides wäre für dich deutlich teurer. Also einfach offen legen und ggf. für einen Monat zurück zahlen. Viele Grüße.

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Wieso Freibetrag, es wurde ja kein ALGII mehr bezogen in dem Monat!

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Also Theoretisch kann es ausreichen den Zahlbetrag nicht anzugeben. Allerdings ist das Einholen des Kontoauszug eher Entgegenkommen vom Jobcenter. Es handelt sich ja nicht um ein Rechtsverbindliches Dokument wie die Erbschafturkunde. Daher kann muss der Sachbearbeiter einen geschwärzten Ausdruck nicht akzeptieren, kann er aber. Aus Erfahrung weiß Ich dass manche da sehr penibel sind.