Verdienst im nächsten BV

Hallo liebe Mamis oder Baldmamis,
ich weiß nicht so recht in welchem Forum ich mich mit meiner Frage am besten aufgehoben bin und wahrscheinlich wird Urbia den Beitrag bald verschieben aber in den Unterforen ist einfach zu wenig los. Deshalb versuche ich es hier. Vll kann mir ja jemand helfen oder war in einer ähnlichen Situation. Ich versuche mich kurz auszudrücken. Unser erstes Baby kam im August letzten Jahres zur Welt. War von Anfang an im BV da ich auf der Arbeit mit Röntgenstrahlung arbeite und mir kein Alternativplatz angeboten werden kann. Ich habe vor der Ss in Vollzeit gearbeitet. Somit würde mir mein Gehalt weiter gezahlt. Jetzt bin ich langsam am Ende der Elternzeit angekommen. Wir möchten definitiv zwei Kinder. Leider ist es mir durch meinen Sohn nicht mehr möglich in Vollzeit zu arbeiten. Nun überlegen wir ob wir jetzt direkt im Anschluss der EZ wieder anfangen am zweiten Wunder zu basteln. Um die Lohnfortzahlung vom ersten BV wieder zu erhalten. Denn würde ich meinen Vertrag anpassen lassen, würde ich ja viiiiel weniger Geld bekommen und keiner hat was zu verschenken oder? Meine Frage jetzt, stimmt das so , dass ich den Lohn bekomme, den ich vor der Ss bezogen habe oder ist da ein Denkfehler drin?? Das ist doch das durchschnittliche Gehalt der letzten zwölf Monate vor Ss Nr .1 ? Oder wird das dann anderes berechnet? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Vll hab ich ja Glück und jemand kann mir weiterhelfen.
Einen schönen Tag euch allen.

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Hallo,
so richtig verstehe ich Dein Vorhaben nicht.
Du möchtest am Ende der Elternzeit wieder versuchen erneut schwanger zu werden. Das wäre ja praktisch jetzt. Und wann startest Du wieder im Job? Auch jetzt im August?
Bis zur Schwangerschaft musst Du doch aber arbeiten und zwar wegen Deinem Sohn in Teilzeit. Dafür müsste Dein Vertrag umgestellt werden. Wenn Du dann schwanger wirst und ein BV bekommst, bekommst Du das auf Basis des Teilzeitgehalts. Und schwanger werden kann auch mal dauern.

Für die Berechnung des neuen Elterngeld, werden immer die 12 Monate vor Mutterschutz rangezogen, ausgenommen der Zeiten mit Bezug Elterngeld.

Also wäre es für Dich finanziell sinnvoller wieder schwanger zu sein, BEVOR Du wieder arbeiten musst bzw. die Elternzeit ausläuft, um Deinen alten Vollzeitvertrag zu erhalten und Du im BV Dein Vollzeitgehalt bekommst.

Allerdings bitte ich zu bedenken, daß Du vielleicht kein BV bekommst. Vielleicht kann Dein AG Dir ja diesmal etwas anbieten und dann stehst Du mit Teilzeitwunsch und Vollzeitvertrag da!

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Ich hatte genau diese Situation und es Ist vollkommen richtig, was du schreibst. Ich bin quasi im 10. Monat elterngeld schwanger geworden, hab dann aber, ohne die Schwangerschaft kund zu tun meinen neuen Vertrag unterschrieben, allerdings mit vollzeitstelle u d bin sofort wieder ins bv mit vollzeit-Geld. ( sogar mehr, weil ich eine Erhöhung mit neuem Vertrag erhalten habe)
Nun habe ich quasi 7 Monate bv Geld bekommen, und 6 Wochen muschu, das elterngeld wird dann bestehen aus 7 Monaten vom neuen Geld und 5 Monate "altes" Gehalt.

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Ach ja, ich gehe jetzt nicht davon aus wieder so schnell Ss zu werden. Also kann es durchaus sein, das ich ein paar Monate wieder arbeiten werde. Wenn ich dann beispielsweise jetzt 3 Monate arbeite, werden dann ja nur 9 Moaten von vor der Ss 1 berücksichtigt und halt die jetzigen 3 oder?
Lg

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Rechnet man nicht beim Elterngeld die letzten 12 Monate und beim bv den Durchschnitt der letzten 3 Monate? Vielleicht hab ich das auch nur falsch verstanden.

Wie wurde dein Gehalt den beim ersten bv gerechnet? So wird dass dann ja auch jetzt sein. Ich weiß nur, dass wenn du schwanger wirst die letzten 12 Monate genommen werden, die Elternzeit aber ausgeklammert wird und man da dann die Monate davor nimmt. Aber wenn du erst in 3 Monaten schwanger wirst, dann liegt ja genau 1 Jahr dazwischen. Ich würde dann eher damit rechnen dass du nur noch für dein neues Gehalt das Elterngeld berechnet bekommst und eben noch den Bonus, weil das erste Kind unter 3 ist...

Aber wie gesagt, kann auch sein, dass ich völlig falsch liege...

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Nicht die Elternzeit wird ausgeklammert, sondern sie Monate, in denen elterngeld Leistungen bezogen wurden. Manche Menschen nutzen ja auch noch ez ohne Bezüge. Die Monate gelten dann quasi als einkommenslos, meine ich. Sind sie ja auch

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Da mir mein Arbeitgeber keinen vernünftigen Arbeitsplatz anbieten wollte, der mit einem einjährigen Kind zu machen ist. Haben wir die letzten Monate der Elternzeit wieder geübt und es hat geklappt. Das bedeutet, dass ich aus der Elternzeit, mit knapp 5 Wochen Urlaub wieder ins Beschäftigungsverbot bin. Ich bekomme wieder volles Gehalt.

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Das BV Gehalt berechnet sich aus den letzten 3 Monatsgehältern.
Wenn du Teilzeit wieder arbeitest, bekommst du nur das Teilzeitgehalt.
Anders wäre es, wenn du nicht gearbeitet hättest und mit dem Arbeitgeber noch nichts vereinbart hättest.
Dann hättest du das ursprüngliche BV Gehalt bekommen, alllerdings auch nur den Mindestsatz an Elterngeld von 300 Euro+ 75 Euro Geschwisterbonus.
Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes.
Elternzeit mit Elterngeldbezug wird ausgeklammert.
Das heißt, deine 12 Monate Elternzeitbezüge sind diesen Monat um.
Da du noch nicht schwanger bist und es also mind. noch 9Monate bis zur Geburt dauern wird, wird dein Gehalt nach deiner Elternzeit in die Berechnung genommen, also dein Teilzeitgehalt.

Finanziell gesehen wäre es am besten, wenn das zweite Kind spätestens 14 Monate bzw wenn du vorher sehr viel verdient hättest vielleicht 15-16 Monate nach dem ersten Kind geboren wird.

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Erstens darfst du grundsätzlihc nicht mit einem BV, sondern mit der Rückkehr in die Berufstätigkeit rechnen. Dafür brauchst du eine Kinderbetreuung und einen Vertrag über die Zeiten, die du tatsächlich zu arbeiten in der Lage bist.

Zweitens musst du im Falle einer Schwangerschaft mit einer Ersatztätigkeit rechnen, nicht mit dem BV. "Mit Röntgenstrahlung arbeiten" ist doch in den allermeisten Fällen so, dass man der Röntgenstrahlung gar nicht ausgesetzt ist. Und meistens gibt es Tätigkeiten, die man durchaus noch ausführen kann.

Ein Vollzeitgehalt einzustecken, während man gar nicht Vollzeit arbeiten könnte, geht auf gar keinen Fall.

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Danke für eure ganzen Antworten.
Bei uns wird Grundsätzlich ein sofortiges BV für alle Schwangeren vom AG ausgesprochen. Es gibt keine Möglichkeit in einen andere Aufgabenbereich über zu wechseln. Habe auch nochmal Rücksprache mit einer Kollegin gehalten. Bei uns wird der Durchschnitt der letzten 12 Arbeitsmonate gezahlt im BV.
Danke für Infos...

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Das ist seit 2018 ein bißchen anders geregelt: "Grundsätzlich alle Schwangeren freistellen" gibts zum Glück nicht mehr. Es ist immer eine genaue Prozedur vorgeschrieben, und dann wird entschieden.

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Hallo
Im BV bekommst du das Gehalt nachdem du Angestellt bis. Bei Vollzeit logischer weise mehr. Wenn du noch in der EZ schwanger wirst würdest du ab Arbeitsbeginn wieder das Vollzeitgehalt bekommen. Wenn du zu arbeiten anfängst in teilzeit bekommst du auch nur das Teilzeitgehalt im BV
LG Anna

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Wenn ihr so schnell nachlegen wollt würd ich den Stress auf mich nehmen und erstmal Vollzeit arbeiten, wenn es mit der Kita i-wie planbar ist.
So werden wir es zumindest machen 🤗.

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Das will sie doch gar nicht!

Lieber gleich ins BV mit Vollzeitgehalt.

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Danke, dachte schon nur ich hab das so verstanden 🙄

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Mal ganz unabhängig von BVoder nicht, Strahlung etc.... Hast du denn mit deinem AG überhaupt die Möglichkeiten deiner Rückkehr besprochen? Du sagst, du kannst (oder willst) nicht mehr Vollzeit arbeiten. Hast du diesbezüglich schon eine Vertragsänderung?
Wenn ja, bekommst du dann natürlich nur das TZ-Gehalt im BV. Wenn nein, musst du ja deinen alten VZ-Vertrag erfüllen.

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Ich habe die Möglichkeit die ersten Monate meine Dienstpläne selbst zu gestalten. Bei bestehen bleibendem Vertrag. Selbst wenn ich die Stundenzahl nicht erfüllen kann. Da kommt mir der AG sehr entgegen.

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Das ist ausgesprochen ungewöhnlich und großzügig von Deinem AG. Da frage ich mich, weshalb an Flughäfen derart oft gestreikt wird ;-)

Wie auch immer.
Wenn das so ist, erhälst Du im Falle eines BV Dein Gehalt auf Basis des zu dem Zeitpunkt geltenden Arbeitsvertrages. Keine 12 Monate und keine 3 Monate vorher, sondern Dein dann gültiges Gehalt. Demnach die gleiche Lohnfortzahlung wie im ersten BV.

Das Du Deinen Vertrag trotz weniger Stunden beibehältst, war eine Info, die fehlte.

Und ob ein BV in Deinem Fall nun gerechtfertigt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber von Forumsteilnehmern wird das sicher nicht entschieden.

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