Privatkredit bei Hartz 4

Hallo,

ein Familienmitglied hat meinen Mann und mich um einen Privatkredit gebeten. Es geht um eine Zahnbehandlung, die so nicht von der Krankenkasse gezahlt wird. Es gibt lediglich einen Festzuschuss.
Grundsätzlich hätten wir nichts dagegen. Besagtes Familienmitglied bezieht allerdings Hartz 4.
Über einen eventuellen Zahlungsausfall sind wir uns im klaren, allerdings befürchten wir auch rechtlich Schwierigkeiten zu bekommen.
Es geht um einen Betrag von ca. 4000 Euro, der bis Januar mit 50 Euro im Monat getilgt werden würde. Ab diesem Zeitpunkt hätte meine Nichte wieder Arbeit und könnte einen höheren Betrag zurück zahlen. Zumindest vorraussichtlich, da sie psychisch instabil ist und schon öfter plötzlich arbeitsunfähig wurde. Die Behandlung würde sie gerne jetzt durchführen lassen, da bei dieser Arbeit Wert auf ein sehr gepflegtes Erscheinungsbild gelegt wird. Zusätzlich würde sie zwei Erbstücke im Wert von ca. 1000 Euro hinterlegen.
Ich habe schon gelesen, dass ein Alg II Empfänger grundsätzlich Kredite aufnehmen darf und diese auch nicht unbedingt dem Jobcenter vorgelegt werden müssen.
In unserem Fall würde das Geld auch nicht auf ihr Konto gehen, sondern direkt an den Zahnarzt überwiesen werden.
Mein Mann und ich sind uns jetzt aber nicht einig, ob es nun besser wäre den DarlehensVertrag zwischen meiner Nichte und uns dem Jobcenter direkt vorzulegen.

Soweit ich es verstanden habe, liegt ein Datenaustausch zwischen der Krankenkasse und dem Arbeitsamt vor. Demnach würden sie so oder so durch den Heil und Kostenplan davon erfahren, da ja ein Teil der Behandlung bzw. ein Festzuschuss gezahlt wird. Oder Erfolgt ein solcher Austausch nicht?

Ausserdem habe ich über einen Fall gelesen, bei dem eine Alg II Empfängerin nicht glaubhaft machen konnte, dass es sich um einen Privatkredit handelt, ua. weil die Kreditsumme zu hoch war.
Könnte ein Rückzahlungsbetrag von 50 evtl auch als zu niedrig angesehen werden bei einer Dahrlenssumme von 4000 Euro? Gibt es dazu irgendwelche Richtlinien?

Vielen Dank für eure Hilfe

1

Puh das ist anscheinend nicht ganz ohne. Habt ihr mal beim Arbeitsamt nachgefragt? Die müssten euch eigentlich eine Auskunft dazu geben. Man kann ja auch anonym anfragen.

2

Hat sie überprüft, ob sie wo anders die Behandlung günstiger bekommen kann? Z.B. in einer Uni-Zahnklinik machen die Studenten in den höheren Semestern sehr hochwertige Arbeit, teilweise ihre Staatsexamensprüfungen, und das kostet nur einen Bruchteil der Behandlung beim Zahnarzt (wird immer von Oberärzten kontrolliert).
Auch die meisten Krankenkassen haben extra Verträge mit bestimmten Zahnärzten, bei denen die Behandlungen günstiger angeboten werden.

3

Da kannst du davon ausgehen, dass du das Geld nie wiedersiehst. Aber ist ja für einen guten Zweck und bleibt in der Familie. Dann sieh es einfach als Spende an.

5

Das ist doch eine Unterstellung die total haltlos ist. Du kennst die Nichte nicht, woher willst du wissen, dass sie es nie zurück zahlen wird?

6

Schäme Dich für diesen Kommentar .....

4

Hallo

Kann sie mit der Behandlung nicht warten, bis sie Arbeit hat und es selber zahlen?
Vielleicht kann ihr Zahnarzt auch eine Ratenzahlung anbieten?

7

Warum stellt deine Nichte keinen Härtefallantrag?

8

Würde ich auf gar keinen Fall machen. Kann ich nur von abraten. Das Geld siehst du ziemlich sicher nicht wieder und es gibt nur Stress in der Familie.

9

Ich an Stelle der Nichte würde mal beim Jobcenter Anfragen in einigen Fällen übernehmen die Zahnbehandlungen, bzw. Korrekturen wenn es um eine evtl. Job Aufnahme geht.
Gut in dem Fall wäre auch wenn vorher mit dem zukünftigen AG Kontakt auf genommen wird der noch bestätigt das deine Nichte es mit ihrem Erscheinungsbild schwer haben könnte.
Zumindest in Form von Darlehen könnte da JC dann evtl. Helfen...

Bevor ihr euch dort mit ein bringt.
Und das Verhältnisse zur Nichte hinterher zerrüttet ist.

10

Hallo,

Ich finde es ziemlich teuer, aber das ist ja eine andere Sache!
Ich würde noch eine 2. Meinung einholen!

Und dann kann deine Nichte in der Regel auch eine Ratenzahlung mit dem Zahnarzt vereinbaren!

Lg

13

>>>Ich finde es ziemlich teuer,<<<

Das ist bei Zahnersatz relativ :-).

Für eine Teleskopbrücke habe ich einen Kostenvoranschlag über 4800 Euro bekommen.

11

Darf ich fragen, welche Art Behandlung das ist für 4000 Euro?

Je nachdem würde ich nämlich bei einem anderen Zahnarzt eine zweite Meinung einholen oder ein Angebot auf der Internetseite "2te-Zahnarztmeinung".

Zahnärzte rechnen auch oft über Abrechnungsstellen ab, bei denen man Ratenzahlung beantragen kann.

12

Sie soll sich mal bei der Kasse schlau machen. Unter bestimmten Einkommensgrenzen fallen auch bei Zahnersatz KEINE zusätzlichen, selbst zu tragenden Kosten an.