TVöD Experten gesucht, Urlaubssperre bei Arbeitsplatzwechsel?

Hallo ihr Lieben,

ist vielleicht jemand unter euch, der sich im TVöD gut auskennt?

Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 6 Jahren beim selben Arbeitgeber im öD angestellt. Im November 2016 ist meine kleine Tochter geboren und ich bin in Elternzeit bis zum 2. Geburtstag. Ende Mai 2018 habe ich meine Tätigkeit als Teilzeit in Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber wieder aufgenommen, allerdings musste ich die Stelle wechseln (mittels Umbewerbung), da meine bisherige Stelle dauerhaft neu besetzt worden war. Eine Probezeit ist im Änderungsvertrag nicht vereinbart. Ein Vorgesetzter sagte mir nun vor ein paar Wochen, dass ich ja erstmal eh keinen Urlaub nehmen dürfe. Die Frage wie lange konnte er mir nicht beantworten. Meine Frage: Gilt in meinem Fall tatsächlich eine "Urlaubssperre" und wie lange wäre diese?
Danke schonmal! :-)
Viele Grüße

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Es ist mir neu, dass man an einer neuen Stelle keinen Urlaub nehmen darf. Eventuell darf man nur den Urlaub nehmen, den man schon "erarbeitet hat", also wenn Du ab 01.06. wieder arbeitetest, und 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr hast, dann wären das jetzt Ende Juli 5 Tage bei einer 5-Tage-Woche, also 1 Woche Urlaub. Besorg Dir mal den aktuellen Tarifvertrag, da muss das alles drin stehen. Probezeit und Urlaub hat miteinander nichts zu tun.

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Die Frage kann auch sein, dass der Vorgesetzte meinte, Du darfst wegen der Einarbeitung keinen Urlaub nehmen. Warum fragst Du nicht erst einmal wie die Begründung der Urlaubssperre genau lautet? Ob Du noch Resturlaub von vor der Elternzeit hast wirst Du ja selbst wissen.

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Danke erstmal für die Antworten.
Resturlaub ist noch reichlich vorhanden. Mit aktuellem (bestätigtem) Urlaubsanspruch über 50 Tage für dieses Jahr. Das Problem war, dass er mir die erste Frage schon nicht beantworten konnte und ich die zweite (die nach dem "Warum") gar nicht erst stellen wollte. War vielleicht ungeschickt, ist nun aber so. Die Aussage kam auch nicht von meinem direkten Vorgesetzten (der sieht das etwas anders), sondern von jemandem "Höheren". Was das Ganze nicht gerade leichter macht. ;-)

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Feage in der Personalabteilung nach...

Vielleicht verwechselt er es ja nur und hat nicht auf dem Schirm, dass du keine Probezeit hast.
Ich kenne zwar auch keine Urlaubssperre in der Probzeit, aber es gibt ja viele die das so sehen...

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Direkt zum Personalrat und dort nachhaken. Würde ich gar nicht lange fackeln.

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Hallo,

Es ist richtig dass du keine neue Probezeit hast, da nur die Stelle und nicht der AG gewechselt hat! Dein Ag kennt dich, deswegen ist es nicht nötig.

Somit gibt’s auch keine Urlaubssperre daher!
Auch wenn manche es gern hätten.

Ich würde Urlaub beantragen und abwarten. Wenn müsste dieser dir ja schriftlich mit Begründung abgelehnt werden und das ist ja fast nicht möglich ;)

Lg