Leute ich nehme die Pille. ich habe mit meinem Freund geschlafen bin schwanger geworden der Arzt meinte ich hab ein reizdarm. ich beziehe Harz 4 wohne in Leipzig und er in Berlin so ich habe ein Antrag auf babyausstattung und schwangerschaftsbekleidung gestellt. der vom Jobcenter hat gesagt laut schreiben ich soll mich an den Vater wenden um die unterhaltspflichten einzufordern ...der Vater wollte das Kind nicht ... es geht auch nicht um Unterhalt sondern um das Geld für die babyausstattung kann mir einer helfen
Harz 4
Hii, eine ganz große Hilfe werde ich dir nicht sein, aber :
1. du hast sicher einen Antrag gestellt oder auf der dazu passenden Dienststelle nachgefragt- wenn du angegeben hast, dass du mit dem Kundschafter zusammen bist und er über den regelsatz mehr Geld verdient, sagen dir auch, dass er das bezahlen soll.
2. größere Chancen hast du, wenn du sagst du bist Alleinerziehende
3. lass da keine Luft ran und kümmere dich immer weiter- melde dich bei awo oder anderen die Unterstützung leisten!
Alles gute dir
Es ist völlig egal, ob sie mit dem Kindsvater zusammen ist oder getrennt.
Sofern er zahlungsfähig ist, ist er auch für die Erstausstatzung zuständig
Nein für die baby Ausstattung ist der Vater nicht zu ständig
Beim Hartz vier dran bleiben, die auststtung müssen sie die als allein steh dne zahlen. Die wollen sich nur raus reden das die nicht aufkommen müssen. Mutter Kind Stiftung Antrag stellen bekommt du fürs Babys und dich was.
Aber lass dich ja bloß nicht beirren wegen der unterhaltsplfichtm er muss zahlen!
"Die" reden sich nicht raus, "die" sind völlig im Recht.
Vorrangig vor dem Staat sind die Eltern des Kindes zuständig, ob sie zusammen leben oder nicht.
Dass du dich nicht von dem KV bequatschen lassen musst, wurde ja schon gesagt, Unterhalt steht dir ja trotzdem zu.
Dann... jede erdenkliche Stelle in deiner Umgebung ansprechen bzw anschreiben und nicht locker lassen.
Angeben dass du alleinerziehend bist, sonst wird irgendwie geguckt, ob der KV das finanziell auch stemmen könnte und das bleibt doch am Unterhalt hängen...
Auxh wenn er das Kind nicht wollte, wird er sich wohl an der Erstaussrattung beteiligen müssen, sofern er dazu wirtschaftlich in der Lage ist.
Hi,
Also erstens.
Erstaustattung Schwangerschaft und für Geburt und Baby steht dir vom Jobcenter zu.
Die Unterhaltapflichten vom kindesvater sind hierfür irrelevant.
Zweitens.
Unterhält vom kindesvater musst du trotzdem vordern. Solang es er nicht zahlt, musst du ab Geburt unterhaltsvorschuss (UVG) beim Jugendamt beantragen. Dazu bist du verpflichtet, solange du Alg II beziehst.
Es handelt sich um eine sogenannte vorrangige Leistung. Daher musst du es beantragen.
Und ich rate dir, da du eh beim Jugendamt UVG beantragen musst, eine Beistandschaft zu beantragen. Das ist für sind kostenlos und dass Jugendamt fordert dann den Unterhalt für das Kind beim kindesvater ein.
Drittens.
Das Jobcenter selbst macht auch Unterhalt beim kindesvater geltend.
Wenn du eine beistandschaft hast, machen die das in Verbindung mit dem Jugendamt.
Jugendamt für das Kind
Jobcenter für dich (betreuungsunterhalt- Vorrangig ist natürlich kindesunterhalt )
Die kontaktieren sich in der Regel gegenseitig, sofern sie voneinander wissen.
Ergo, musst du dass natürlich bei beiden stellen bekannt geben.
Dafür müsstest du vom Jobcenter die Anlagen UH bekommen haben.
Die füllst du bitte entsprechend zu gegebener Zeit aus.
Ach so.
Bzgl. Erstaustattung kannst du dich auf Paragraph 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 SGB II berufen.
Satz 2 nicht 3
Hab mich vertippt.
Hallo ich meine auch im getrennten fall muss der KV sich an der erstausstattung beteiligen.
Und zwar habe eben nachgelesen pauschal 1000€
Denke das jobcenter will das du erstmal den weg gehst und wenn sich dann rausstellt das er nicht zahlen kann das sie erst dann einstehen.
Liebe Grüße
der Vater verdient über ca 1500 aber ich lebe nicht mit ihm zusammen der würde Unterhalt zahlen aber nicht die babyausststtung und schwangerschaftsbekleidubg er muss nur fpr den Unterhalt aufkommen
Was er würde und was er muss steht auf 2 paar schuhen.
Erstausstattung ist durch sonderbedarf durchzusetzen entweder ans Jugendamt wenden oder einen Rechtsanwalt ich persöhnlich bevorzuge den Anwalt bei Alg2 bezug oder geringem Einkommen auch über ein Beratungshilfeschein des Amtsgerichts zahlbar.
Vorrangig ist der KV zuständig, sowohl für Unterhalt als auch Ausstattung. Ob er das will oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn seine Leistungsfähigkeit festgestellt wird, musst du dich um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern. Notfalls anwaltlich.
Ab Geburt muss er dann Unterhalt für dich und das Kind zahlen.