Kündigung in einem fallbezogen Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft möglich?

Hallo ihr lieben ich brauche dringend hilfe. Ich bin beruflich schulbegleiter eines behinderten jungen. Ich bin grade in der 7 ssw und bin krankgeschrieben wegen Fehlgeburts Möglichkeit. Das habe ich jetzt meinem Arbeitgeber mitgeteilt und der Familie des behinderten jungen. Mein Arbeitgeber hat es normal aufgenommen aber die Eltern des Jungen haben gleich gesagt sie werden jetzt alles tun um mich zu ersetzen weil ich jetzt schwanger bin und dazu noch krankgeschrieben. Da mein Vertrag ja fallbezogen ist somit nur für den jungen gilt habe ich jetzt Angst meine Kündigung zu bekommen. Dürfen die das in der schwangerschaft? Bitte um Hilfe macht mich grade echt fertig. Danke

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Die Eltern brauchen eine Begleitung und du bist nicht bei Ihnen angestellt, daher kann es dir egal sein, ob die eine neue Begleitung suchen- welche sie dringend benötigen.

Dein Ansprechpartner ist dein Arbeitgeber. Steht denn drin, das du nur für dieses Kind eingestellt bist?
Ansonsten vorab beim Anwalt informieren, es gibt immer Klauseln und verschiedene Rechtsprechungen.

lg
lisa

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Es muss ja eine Krankheitsvertretung für dich geben eigentlich.

Kann ja nicht sein, dass das Kind nicht zur Schule kann, weil du krank bist.

Also ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen, denn der ist dein Ansprechpartner, nicht die Eltern. Die haben ja sicherlich einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber.

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Natürlich hat der junge Ersatz wenn ich krank bin und muss nicht zuhause bleiben "nur weil ich krank bin"

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Das war kein Angriff gegen dich, auch wenn du das scheinbar gerne so verstehen möchtest.

Nur warum solltest du gekündigt werden, nur weil du krank bist. Das ist halt Quatsch

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Es muss für den Jungen einen Ersatz geben, das ist aber unabhängig von deinem Vertrag, der natürlich nicht aufgrund der Schwangerschaft gekündigt werden kann.

Was gut sein kann, dass du ein BV bekommst und dann bekommt dein Ag das Geld für dich wieder und kann davon einen Ersatz bezahlen.

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Warum sollte sie ein BV bekommen? Das ist auch für Arbeitgeber nicht mehr einfach so möglich, nur weil sie Ersatz wollen.

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Weil sie als Schulhelfer in der Regel nicht arbeiten kann, das sind in der Regel aggressive Kinder, Kinder, die Hilfe bei Toilettengängen brauchen usw.

Also all die Sachen, die sie nicht mehr machen darf. Klar kann es sein, dass es einen Ersatzarbeitsplatz gibt, aber das ist eher unwahrscheinlich bei den Organisationen, die Schulhelfer vermitteln.

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Hallo,
erstmal würde dein (fallbezogener) Vertrag eventuell enden, wenn der Junge irgendwie plötzlich oder geplant die Schule verlassen sollte oder eben aus irgendeinem Grund keiner Hilfe mehr bedarf - er endet nicht, wenn du schwanger wirst. Das ist definitiv kein Grund. Viel mehr unterliegst du einem besonderen Kündigungsschutz. Dein Träger kann dich nicht kündigen.

Aber nun mal das Ganze von der praktischen Seite:
Ich habe selbst 2 Kinder, die auf Schulbegleiter angewiesen sind. Mein Jüngster ist unbeschulbar ohne seine Schulbegleitung. Ich kenne das also von der anderen Seite und ich weiß auch wie toll es ist, wenn die an das Kind gewöhnte SB plötzlich verkündet, sie sei schwanger. SB und Kind bilden optimalerweise eine Einheit. Die SB ist eine wichtige Bezugsperson für das Kind und je nach Behinderung auch den Eltern echt gleichzusetzen. Das Kind vertraut seiner SB.
Nun von der Seite des Kindes. Du bist jetzt also 1 Jahr nicht da. Vielleicht aber auch nicht. Vielleicht kommst du ja zwischendurch, weil du arbeiten darfst. Ist nicht klar. Vielleicht willst du in Elternzeit. Vielleicht dauert die Elternzeit auch etwas länger als nur 1 Jahr...vielleicht auch 3 Jahre. Vielleicht bekommst du während der Elternzeit ja auch noch ein Kind... Für ein behindertes Kind ist diese Zeit einfach zu lang. Die Schulzeit ist zu kurz um deine Schwangerschaft mit Elternzeit abzuwarten. Es ist also im Sinne des Kindes und vollkommen richtig von den Eltern, hier sofort nach Ersatz zu suchen - ABER: Gleichzeitig wirst du natürlich nicht gekündigt.

Ich sehe nicht, dass die Eltern hier etwas falsches oder unvernünftiges gesagt haben. Ich würde es als fahrlässig ansehen mein behindertes Kind jeden Tag von einer anderen Springerkraft zu betreuen lassen.
Wenn ich derzeit sehe, dass bei uns in der Schule noch 2 SB gesucht werden, würde ich außerdem nicht davon ausgehen, dass die Chance hoch ist, dass dir gekündigt wird. SB werden überall händeringend gesucht.

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Danke für deine Antwort wie hat mir wirklich sehr geholfen. Ich und das Kind sind eine Einheit geworden und verstehen uns ohne Worte deswegen würde ich auch gern noch bis zum Ende bei ihm bleiben und die Gewöhnung an mein Ersatz zusammen machen. Natürlich verstehe ich das aus aus der Sicht der Eltern ohne Frage. Ich habe nur nun auch an mich gedacht und daran das ich evtl schwanger da stehe ohne Einkommen. Was ja auch verständlich ist denke ich. Aber ich danke dir für diese Antwort du hast mir meine große Angst etwas nehmen können. Vielen Dank

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Ich würde "fallbezogener Vertrag" so verstehen: wenn der Junge aus irgendeinem Grund keine Schulbegleitung mehr braucht, endet dein Vertrag ohne Kündigung. Der Fall ist dann zu Ende. Selbst wenn du schwanger bist, ist das dann eben so. Davor schützt dich auch die Schwangerschaft nicht.