Hallo ihr lieben,
Ich hab da mal ne Frage. Ich fasse die Geschichte kurz.
Ich arbeite im Kassenbereich und wurde Mitte April zu einem Trickbetrugopfer. Dort sind 300€ leider weggekommen.
Wir haben gleich die Polizei gerufen und Anzeige leider gegen unbekannt gestellt.
Jetzt kam ich heute auf Arbeit und mein Leiter legte mir die Ermahnung hin. Ich las sie mir nur zur Hälfte durch und sagte gleich, dass ich das nicht unterschreibe und mit unserem Personalleiter ein Gespräch möchte.
In dieser Ermahnung steht zum Beispiel auch drinnen, dass ich gegen die Kassenanweisung verstoßen haben(in der Kassenanweisung ist nichts davon zu lesen) und sie die Ermahnung erst jetzt schreiben konnten, da jetzt erst das Verfahren bei der Polizei eingestellt wurde.
Kennt sich hier jemand aus?
Ich weiß es ist nur eine Ermahnung, aber ich hatte letztes Jahr im Januar schon so einen Fall und da habe ich eine Abmahnung bekommen, die dieses Jahr im Februar aus meiner Akte heraus genommen wurde.
Ich fühle mich etwas verarscht, vorallem weil ich schon lange hier bin und mir außer den beiden sachen nichts zu schulden kommen lassen habe.
Vielen Dank :)
Ermahnung nach 3 Monaten ?
Ich würde mich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
LG
Das mache ich mal. Danke :)
Eine Ermahnung hat im Gegensatz zu einer Abmahnung keine arbeitsrechtlichen Folgen.
Was kannst Du gegen eine, deiner Meinung nach ungerechtfertigte Abmahnung tun?
- habt ihr einen Betriebsrat? Dann diesen konsultieren und mit ihm zusammen mit Deinem Vorgesetzten sprechen. Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, dann bitte selbst um einen Gesprächstermin bei Deinem Vorgesetzten und schildere dort die Sache aus Deiner Sicht.
- Du kannst eine schriftliche Gegendarstellung schreiben und zu Deiner Personalakte legen lassen
- Du kannst einfach die Sache aussitzen und nichts tun. Sollte es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen, wird der AG eine Abmahnung benötigen. Eine Ermahnung (egal ob richtig oder falsch) reicht nicht. Auch eine "falsche" Abmahnung würde dann im Gerichtsprozess geprüft werden. In diesem Fall wäre die Kündigung dann rechtsunwirksam und es reicht völlig, das im Gerichtsprozess zu klären mit Hilfe Deiner Gesprächsnotiz/Gegendarstellung.
by the way: eine Abmahnung, die herausgenommen wurde, existiert ja nicht mehr bzw. hat sich durch Zeitablauf erledigt. Darüber hinaus müsste sie zusätzlich exakt den gleichen Verhaltensverstoss wie jetzt beinhalten, sonst zählt das eh nicht!
Vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung.
Einen Betriebsrat haben wir nicht ... Ich werde am Donnerstag mit meinem Personalleiter ein Gespräch führen, aber trotzdem finde ich die Ermahnung überflüssig... Zu dem stehen dort zwei Sachen drinnen die nicht stimmen. Und so werde ich sie auf jeden fall nicht unterschreiben.
Kannst du mir sagen, ob man die Ermahnung in einem bestimmtem Zeitraum geben muss? Und was passiert wenn ich sie nicht unterschreibe?
Danke!
Was genau sollst Du unterschreiben?
Bitte nur den reinen Erhalt bestätigen, keine Zustimmung oder Einverständnis oder "inhaltliche Richtigkeit" usw.!
Die Abmahnung, die ja rechtliche Folgen haben kann, muss "zeitnah" passieren, eine genaue Frist gibt es nicht, da dies immer einzelfallbezogen ist, wie kompliziert es war, den Sachverhalt zu klären etc. Aber länger als ca. 2 Wochen nach Kenntnis der Umstände, die zur Abmahnung führen, sollten nicht verstreichen.
Da eine Ermahnung keine rechtlichen Folgen hat, gibt es dafür eigentlich keine wirklichen Vorgaben. Allerdings ist es meiner Meinung nach absolut nicht haltbar, nur weil die Polizei keinen Täter ermitteln konnte, dann auf den Angestellten als denjenigen zu schließen, der einen Fehler gemacht hat, so nach dem Motto, irgendwer wird es schon gewesen sein, und wenn die Polizei keine andere Person findet, na, dann wars eben der Angestellte. Das geht so pauschal nicht. (Aber dazu müsste ich wissen, was genau sie Dir eigentlich für ein Fehlverhalten vorwerfen.) Von daher zieht auch NICHT das Argument, sie hätten erst abwarten wollen, ob die Polizei einen Täter ermitteln kann.
Entweder, sie konnten Dir von Anfang an etwas vorwerfen oder eben nicht. Das hat meiner Meinung nacht NICHTS mit dem Ermittlungsausgang bei der Polizei zu tun!
Der AG hat das Recht dich abzumahnen wegen Fehlverhaltens, und du hast das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung dazu zu liefern, die mit in deine Personalakte kommt. Das war's. Es ist 2 mal ein größerer Betrag verschwunden, da muss der AG was tun!
Natürlich kann ein AG dagegen etwas tun, aber nicht erst nach Monaten! Darum geht es doch. In diesem Schreiben wird mir ein Fehler zugesagt, den ich nicht gemacht habe, weil in der Kassenanweisung nicht drinnen steht, dass wir kein Geld wechseln!
Sie sagen mir jetzt aber, dass ich gegen die Kassenanweisung gehandelt habe, was nicht stimmt. Denn wenn nichts in der Kassenanweisung drinnen steht, steht da nichts drinne und dann können sie mir nicht sagen ich habe einen Fehler gemacht.
Normalerweise ist der AG gegen so etwas auch versichert, denn ich wurde ja beklaut in dem Sinne.
Das ist die Gegendarstellung, die du schreiben darfst und die in die Personalakte kommt. Punkt.
Wann/wie lange danach der AG die Abmahnung schreiben darf, kannst du deinen Anwalt fragen.