Urlaub / Beschäftigungsverbot

Guten Morgen, ich wollte mal fragen ob jemand weiß wie das mit dem Urlaub im BV ist! Ich habe gehört das der Anspruch auf Urlaub aus dem BV und Muterschutz auch nach der Elternzeit bestehen bleibt??? Ich kenne mich damit garnicht aus und da ich demnächst ein Gespräch habe wollte ich gerne genau wissen was ich beachten muss! Meine Chefin wird mich nicht darauf hinweisen falls es so sein sollte. Will natürlich auch keine falschen Aussagen machen wenn ich mit ihr zusammen sitze. Aber ich wäre einfach gerne vorbereitet.

Lg Viertermai mit 💜18J. 💙10J. und 💙31+3 SSW inside😍

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Du hast ja keine Möglichkeit deinen Urlaub zuvor zu nehmen, also bleibt dieser bestehen. Bei mir ist es genauso. Ich habe noch meinen Jahresurlaub übrig. Dieser Anspruch bleibt bis nach der Elternzeit bestehen.

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Ok, danke! Ich mag meine Chefin garnicht darauf ansprechen, das findet sie bestimmt nicht gut! Meine andere Kollegin hat das nicht gehab, sie wusste das garnicht bis jemand ihr das gesagt hatte und dann war es zu spät.

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Kommt drauf an, wer das BV ausgestellt hat.

BV vom Arzt wegen Schwangerschaftsbeschwerden: dann darfst du nur mit Zustimmung des Arztes (Unbedenklichkeitsbescheinigung) überhaupt in Urlaub fahren. Da würde ich empfehlen, offen mit dem AG drüber zu reden.
BV vom Arbeitgeber wegen fehlender Einsatzmöglichkeiten: dann musst du schon dem AG mitteilen, von wann bis wann du urlaubsbedingt nicht erreichbar bist. Er kann ja theoretisch jederzeit eine Ersatztätigkeit haben und du musst antreten.

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Deine Urlaubstage bleiben bestehen bis mindestens 12 Monate nach deinem Elternzeitende!

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Kann mir wer bv erklären? Hat mein Chef da nen Nachteil ? Oder bekommt er sein Geld wieder ? Ich mag meine Arbeit will meine chef jetzt aber nicht in Unkosten werden ohne geleistete Arbeit

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Er bekommt keine zusätzlichen Kosten dadurch.Du bekommst dein Gehalt weiter bezahlt,aber dann von deiner KK.Dein Chef müsste sich nur ,wenn er denn eine Ersatzkraft braucht,sich selbst drum kümmern.


ALLES GUTE DIR

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Der Chef bekommt die regelmäßigen Gehaltsbestandteile erstattet von der Krankenkasse.

Er hat natürlich Unkosten mit dem BV. Er muss dir die Stelle freihalten auf unbestimmte Zeit - kannst ja jederzeit eine Fehlgeburt haben und wieder antreten - trotzdem muss er eine Vertretung finden. Er zahlt die Einmalzahlungen und deinen Urlaub komplett aus seinem Budget. Das alles wird nicht erstattet. Den Urlaub, den du im BV erwirbst, den bezahlt er. Deine Vertretung erwirbt aber ebenfalls Urlaubsansprüche. Und bis die Vertretung gefunden ist, entstehen möglicherweise Kosten für die Ausschreibung und das Bewerbungsverfahren und die Kosten der Einarbeitung.

Es sind mindestens 10% der Kosten, auf denen er sitzen bleibt, je nach Einzelfall.

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